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EAS 2330OECD-abweichende Quellenbesteuerung für Beteiligungsveräußerungen im DBA-Australien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 869/1-IV/4/0328.07.2003

…dass das Abkommen einerseits keine besondere Zuteilungsregel für die Veräußerung von beweglichem Vermögen enthält und andererseits in Artikel 21 für nicht besonders geregelte Einkünfte ein Quellenbesteuerungsrecht vorsieht. Veräußert daher ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen (seit mehr als 1 Jahr in seinem Privatvermögen gehaltenen) Anteil…

EAS 2841Begriff der Immobiliengesellschaften im DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0205-IV/4/200725.04.2007

… die Beteiligung an der Tochtergesellschaft bildet bei der Muttergesellschaft vielmehr bewegliches Vermögen (selbst wenn das Vermögen der Tochtergesellschaft überwiegend aus Immobilien bestehen sollte) und steht damit bei der "Überwiegensrechnung" nicht auf der Seite des unbeweglichen Vermögens. Andererseits ist für die Körperschaftsbesteuerung nur der Einzelabschluss der…

EAS 497Vermögensteuerliche Behandlung eines Schürfrechtes und der Kapitalforderung der daraus abreifenden Tonnagegebühr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/73/1-IV/4/9419.09.1994

…ein in Deutschland ansässiger und in Österreich beschränkt steuerpflichtiger deutscher Staatsbürger über ein österreichisches Schürfrecht, welches er einer österreichischen Kapitalgesellschaft gegen eine quartalsweise im nachhinein abzurechnende "Tonnagegebühr" überlässt, so steht aus vermögensteuerlicher Sicht das Besteuerungsrecht an diesem Schürfrecht entsprechend der Belegenheitsregel gem. Art. 14 Abs…

EAS 1909Leasing eines Hochregallagers von einer deutschen Leasinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/34-IV/4/0106.08.2001

…Wirtschaftsgutes an den Leasinggeber führen, dann ist für die Frage, ob das Besteuerungsrecht an den Leasingraten Österreich oder Deutschland zusteht, entscheidend, ob das Hochregallager als bewegliches oder unbewegliches Wirtschaftsgut zu werten ist. Im ersten Fall wäre Art. 12 Abs. 2 DBA-Deutschland-1954 bzw. Art…

EAS 340Erwerb deutscher Gemeinschaftsantennenanlagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 221/10/1-IV/4/9302.12.1993

Erwirbt eine österreichische Kapitalgesellschaft von deutschen Gesellschaften Gemeinschaftsantennenanlagen, die auf deutschen Gebäuden montiert worden sind und von der deutschen Steuerverwaltung nicht als Gebäudeteile (nicht als unbewegliches Vermögen) beurteilt werden, und sind diese Anlagen an die Inhaber der in solchen Gebäuden bestehenden Wohn- und Betriebsräumlichkeiten vermietet…

EAS 154Bürovermietungen durch österr. OEG in der CSFR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2215/1/1-IV/4/9214.08.1992

…die Einkünfte aus der Nutzung eines beweglichen (immateriellen) Wirtschaftsgutes, nämlich den Mietrechten an einem tschechoslowakischen Gebäude, stammen. Dies ergibt sich aus Absatz 3 des Art. 6, wonach nicht nur die unmittelbare sondern auch jede andere (sonach auch eine bloß mittelbare) Nutzung unbeweglichen Vermögens dazu führt…

EAS 2992Außerbetriebliche Versorgungsrente nach Hauptwohnsitzverlegung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1924-IV/4/200823.07.2008

…es daher der Auslegung des in Artikel 13 des Abkommens verwendeten Begriffes "Veräußerung". Denn das Besteuerungsrecht an Gewinnen aus der Veräußerung von unbeweglichem oder beweglichem Betriebsvermögen wird nicht dem Ansässigkeitsstaat, sondern dem Lagestaat des Vermögens zugewiesen; wird die Betriebsübertragung gegen Versorgungsrente daher als "Veräußerung" eingestuft…

EAS 2548Auslagerung von Unternehmensfunktionen deutscher Unternehmen in österreichische Kommanditgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0351-IV/4/200401.02.2005

…deren Aufgabe darin besteht, Unternehmensfinanzierungen unter Einbeziehung österreichischer Kreditinstitute herbeizuführen, Vertriebsstrukturen deutscher Unternehmen in Österreich aufzubauen und bewegliches Sachanlagevermögen an in Deutschland ansässige Unternehmen zu vermieten, wobei die Kommanditisten zugleich Anteilseigner der die Leistungen empfangenden deutschen Kapitalgesellschaften sind, dann wird angesichts des bestehenden Unternehmensverbundes besonders…

EAS 694Irisches Maschinenleasing über Österreich nach Polen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4002/2-IV/4/9517.08.1995

…aus unbeweglichem Vermögen) oder 7 (Unternehmensgewinne) anzuwenden ist, gegenstandslos. Wäre das Abkommen anwendbar, dann wäre diese Frage vermutlich nicht einseitig lösbar, da die Zuordnung auf österreichischer und polnischer Seite korrespondierend zu erfolgen hätte. Es spricht aber vieles dafür, dass vom Grundstückseigentümer bloß gemietete bewegliche Wirtschaftsgüter…

EAS 547Veranstaltung einer Fachmesse in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 221/11/1-IV/4/9416.12.1994

…Ausstellern vereinnahmten Mieten, in erster Linie als Ertrag aus der Verwertung der dem österreichischen Unternehmen für die Messedauer eingeräumten Nutzungsrechte an den deutschen Ausstellungshallen stammen oder ob hier überwiegend eine Abgeltung der Serviceleistungen des österreichischen Unternehmens (Beschaffung der als bewegliches Wirtschaftsgüter einzustufenden Messestände, Organisations-Know…

EAS 3019Flugzeugvermietung durch vermögensverwaltende österreichische Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3190-IV/4/200824.11.2008

…ein ihr gehörendes Flugzeug an die deutsche Gesellschafter-Gesellschaft zu vermieten, dann wird in dieser durch Nutzungsüberlassung des eigenen Vermögens angestrebten Ertragserzielung bloße Vermögensverwaltung zu sehen sein (EStR 2000 Rz 5418 ff), die nicht zum Entstehen einer inländischen Personengesellschaftsbetriebstätte für die deutsche Gesellschafter-Gesellschaft führen…

EAS 3215Ablösezahlungen des Untermieters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0967-IV/4/201111.05.2011

…als Untermietzahlungen, also ebenfalls Zahlungen für die Überlassung des als beweglich einzustufenden Bestandrechtes, von dem im gegebenen Zusammenhang (vor der Veranlagung 2006) maßgebenden Begriff der "Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen" umfasst sind (VwGH 16.03.1971, 1357/70). Auf der Ebene des zwischenstaatlichen Steuerrechts hat sich…

EAS 2705Beteiligung an deutschen Private Equity Fonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0055-IV/4/200612.05.2006

…von der Rechtsform - eine nicht gewerbliche Vermögensverwaltung betreibt, nicht möglich (siehe BMF-Einzelerledigung in SWK Heft 18/1991, Seite 257). Dies kann im Verhältnis zu Deutschland einen Qualifikationskonflikt auslösen. Denn nach österreichischem Recht erzielen die österreichischen Anleger deutsche Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne an beweglichem Vermögen…

EAS 2672Inländische Sparbuchschenkung durch einen Franzosen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0657-IV/4/200518.10.2005

…von in Österreich belegenem körperlichen beweglichen Vermögen in Österreich zu besteuern ist. Forderungen zählen aber auch dann nicht zum beweglichen körperlichen Vermögen, wenn sie durch in Österreich belegene Wertpapiere verbrieft sind. Auch ein Sparbuch zählt daher nicht zum beweglichen Vermögen im Sinn von Artikel 7…

EAS 3372Wegzug nach Großbritannien im Anwendungsbereich der geänderten Wegzugsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0101-VI/8/201611.01.2017

…1988 idF AbgÄG 2015 führt. So wird nach dem DBA Großbritannien gemäß Art. 13 Abs. 4 das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat des Veräußerers zugewiesen. Zwar sieht das DBA Großbritannien in Art. 13 Abs. 5 eine auf drei Jahre…

EAS 1650Schenkung französischer Kunstgegenstände an ein inländisches Museum
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 138/1-IV/4/0008.05.2000

Gemäß Artikel 7 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung wird das Besteuerungsrecht an beweglichen körperlichen Vermögensgegenständen im Schenkungsfall jenem Vertragstaat zugeteilt, in dem diese Gegenstände "belegen" sind. Diese Bestimmung wird nach Auffassung des BM für Finanzen allerdings nicht in dem…

EAS 1234Geräteausgabestelle für akustische Begleitsysteme bei Besucherführungen in Kunstausstellungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 207/1-IV/4/9807.04.1998

Vermietet ein in Österreich ansässiges Unternehmen in Deutschland an die Teilnehmer von Führungen in Kunstausstellungen oder anderen Sehenswürdigkeiten Geräte, die eine Führungsteilnahme in Fremdsprache ermöglichen, und erfolgen Geräteausgabe, Geräterücknahme sowie alle anderen Manipulationen durch Personal des österreichischen Unternehmens im Lagerraum eines Kioskverkäufers, dann deutet alles…

EAS 2071Maschinenbereitstellung an deutschen Lohnabfüller
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/2-IV/4/0203.06.2002

Durch den bloßen Umstand, dass einem mit der Getränkeabfüllung beauftragten deutschen Unternehmen die hiefür erforderlichen Maschinen zur Verfügung gestellt werden, wird keine deutsche Betriebstätte des österreichischen Getränkeherstellers in Deutschland begründet. Denn der Fall ist mit einer entgeltlichen Vermietung der Maschinen vergleichbar, wobei durch eine bloße…

EAS 2895Besteuerungsrecht für eine "Mietrechtsveräußerung"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1702-IV/4/200729.10.2007

…übergeführt werden. Wohl handelt es sich bei der hierbei stattfindenden Übertragung der der S-GmbH & Co KG aus den Untermietverträgen erwachsenen Rechte um bewegliche immaterielle Wirtschaftsgüter. Dennoch fällt die Veräußerung dieser Rechte unter die für unbewegliches Vermögen geltende Zuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1 DBA…

EAS 2977Einbringung eines Anteils an einer deutschen GmbH&CoKG in eine österreichische GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1736-IV/4/200810.07.2008

…EAS 2619 für den umgekehrten Fall (Einbringung eines österreichischen Mitunternehmeranteils durch den deutschen Gesellschafter in eine deutsche Kapitalgesellschaft) vertretene Rechtsauffassung. Erzielt aber die deutsche GmbH&CoKG im Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung lediglich Erträge aus beweglichem Kapitalvermögen, steht Deutschland nur dann ein Besteuerungsrecht am Vermögenszuwachs zu…