Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2071
Maschinenbereitstellung an deutschen Lohnabfüller
geltende FassungEAS-AuskunftB 13/2-IV/4/02vom 03.06.2002
Wortlaut laut Findok
Durch den bloßen Umstand, dass
einem mit der Getränkeabfüllung beauftragten deutschen Unternehmen die
hiefür erforderlichen Maschinen zur Verfügung gestellt werden, wird
keine deutsche Betriebstätte des österreichischen
Getränkeherstellers in Deutschland begründet. Denn der Fall ist mit
einer entgeltlichen Vermietung der Maschinen vergleichbar, wobei durch eine
bloße Vermietung von Maschinen für den Vermieter keine
Betriebstätte begründet wird (da die Maschinen dem Betrieb des Mieters
und nicht dem des Vermieters dienen).
03. Juni
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 13/2-IV/4/02
- Stammnummer
- 33511
- Gültig
- 03.06.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF