RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2330

OECD-abweichende Quellenbesteuerung für Beteiligungsveräußerungen im DBA-Australien

geltende FassungEAS-AuskunftG 869/1-IV/4/03vom 28.07.2003

Wortlaut laut Findok

Das DBA-Australien weicht in mehreren Belangen vom OECD-Musterabkommen ab. Im Zusammenhang mit der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen ist zu beachten, dass das Abkommen einerseits keine besondere Zuteilungsregel für die Veräußerung von beweglichem Vermögen enthält und andererseits in Artikel 21 für nicht besonders geregelte Einkünfte ein Quellenbesteuerungsrecht vorsieht. Veräußert daher ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen (seit mehr als 1 Jahr in seinem Privatvermögen gehaltenen) Anteil an einer australischen Handels-GmbH an ein australisches Investmenthaus und führt dies zu einem in Australien mit 20% besteuerten Gewinn, dann steht die australische Besteuerung nicht im Widerspruch zum Doppelbesteuerungsabkommen. Bei der nach § 31 EStG 1988 in Österreich (zum Hälftesteuersatz) stattfindenden Besteuerung ist die australische Steuer nach Maßgabe von Artikel 23 Abs. 3 lit. b des Abkommens anzurechnen. 28. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Veräußerung von Beteiligungenbewegliches Vermögenandere EinkünfteQuellenbesteuerungAnrechnungsverfahren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
G 869/1-IV/4/03
Stammnummer
36733
Gültig
28.07.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF