…für den Unternehmer, der die Errichtung der Anlagen übernommen hat (mag er diese Errichtung in der Folge auch an Subauftragnehmer ganz oder teilweise weitergeben). Z 19 des OECD-Kommentars legt im Gegenteil fest, dass die Bauzeiten der vom Bauunternehmer (Generalunternehmer) mit dem Bau beauftragten Subunternehmer…
Frage der Betriebstätte: Übernimmt ein österreichisches Unternehmen als Generalunternehmer die Errichtung eines Hotelneubaues in Russland und werden mit der Bauplanung und Bauführung diverse in- und ausländische Subunternehmer beauftragt, dann begründet die Ausführung dieses Projektes für den Generalunternehmer eine Betriebstätte in Russland, wenn die Bauausführung länger…
…werden. Sollte indessen die Funktion des ausländischen Unternehmens nicht die eines Anlagenerrichters sein, sondern eher jener eines Finanzierungsunternehmens entsprechen, wird die Baubetriebstätte nicht ihm, sondern dem von ihm mit der Bauführung beauftragten Unternehmen zuzurechnen sein. Soweit Know-How und Technologie zur Verfügung gestellt wird, werden…
…Norwegen nicht entgegengetreten werden können, wenn es darin die Mitwirkung an einer Bauausführung in Norwegen erblickt. Der Umstand, dass diese Mitwirkung als Subauftragnehmer eines anderen (von dem norwegischen Unternehmen unmittelbar beauftragten) Unternehmens erfolgt, würde daran nichts ändern; auch dann nicht, wenn die Subaufträge in sukzessiver…
Durch den bloßen Umstand, dass einem mit der Getränkeabfüllung beauftragten deutschen Unternehmen die hiefür erforderlichen Maschinen zur Verfügung gestellt werden, wird keine deutsche Betriebstätte des österreichischen Getränkeherstellers in Deutschland begründet. Denn der Fall ist mit einer entgeltlichen Vermietung der Maschinen vergleichbar, wobei durch eine bloße…
…Artikels 14 Abs. 3 würde daher nur dann Korea ein Besteuerungsrecht zuteilen, wenn das mit der Anlagenlieferung beauftragte österreichische Unternehmen dem koreanischen Auftraggeber unabhängig von der steuerlich nicht erfassbaren Anlagenlieferung eine Leistung der in Artikel 14 Abs. 3 genannten Art erbringt. 2. September 1992 Für…
…Deutschland lediglich eine Geschäftsadresse bei einer von dem österreichischen Exportunternehmen beauftragten deutschen "Outsourcing-Firma" eingerichtet, wobei die hiebei anfallenden Hilfsleistungen durch das Personal der deutschen Firma miterledigt werden, so liegt jedenfalls keine räumliche Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in Deutschland vor. Solange sich die Mitwirkung der…
…auch wenn der Vertrag von einer anderen Person in dem Staat unterzeichnet wird, in dem sich das Unternehmen befindet." "Person" kann in diesem Zusammenhang auch eine juristische Person (die deutsche Agentur-GesmbH) sein. Allerdings wird in dieser Hinsicht in Österreich keine von der bisherigen deutschen…
Hat der EDV-Berater eines österreichischen Unternehmens die Generalverantwortung für die Umstellung der EDV-Anlagen auf Eurotauglichkeit übernommen und beauftragt er in diesem Zusammenhang ein britisches Unternehmen damit, nach seinen Vorgaben EDV-Konzepte und "maßgeschneiderte" Softwarepakete anzufertigen, dann deutet viel darauf hin, dass die hiefür…
Wird ein österreichischer Unternehmer mit Gewerbeberechtigung "Planender Baumeister" von einem koreanischen Auftraggeber mit der Planung für diverse Hotelneubauten beauftragt, dann muss damit gerechnet werden, dass Korea auf der Grundlage von Art. 14 Abs. 3 DBA-Korea das Besteuerungsrecht hiefür in Anspruch nimmt. Denn nach…
Ist eine in Österreich ansässige Versicherungsexpertin von einer deutschen Versicherungsgesellschaft vertraglich beauftragt, eine Organisationsstruktur aufzubauen, in der selbständig tätige und von ihr ausgebildete Versicherungsvertreter für das deutsche Versicherungsunternehmen in Deutschland und in Österreich tätig werden, und hat sie zu diesem Zweck einen deutschen Gewerbeschein mit…
Wird ein Generalunternehmer in seinem Ansässigkeitsstaat mit Bahnbau- und Bahninstandsetzungsarbeiten beauftragt, verfügt er dabei grundsätzlich über Personal und Sachmittel (insb. Maschinen) um diese Aufträge durchzuführen und bedient er sich zur Durchführung der Arbeiten regelmäßig auch ausländischer Subunternehmer, so stellt sich die Frage, ob der - neben…
…österreichischen Auftraggeber dadurch, dass sie ihrerseits eine andere deutsche Kapitalgesellschaft (die B-GmbH), die über die erforderlichen hochspezialisierten Fachkräfte verfügt, als Subauftragnehmer mit der Leistungserbringung beauftragt, dann stellen jene Räumlichkeiten, die der österreichische Auftraggeber der B-GmbH für die Leistungserbringung zur Verfügung stellt, Betriebstätten der…
…aus dem das gewonnene Abfallprodukt mittels Tankwagen abgesaugt und zu einer Biogasanlage transportiert wird, so bedient sich das schweizerische Unternehmen zur Erbringung seiner Entsorgungsleistungen damit einer inländischen Betriebstätte. Denn der Aufstellungsort maschineller Einrichtungen ist als Betriebstätte zu werten (Z 42.2 OECD Kommentar zu Artikel…
…betriebstättenbegründender Weise mit eigenem Personal, sondern mit gemietetem bzw. beauftragtem Personal des österreichischen Fulfilmenthauses erbracht werden, hat nicht automatisch zur Folge, dass die Räumlichkeiten, in denen die Versandhandelsaktivitäten abgewickelt werden, keine Betriebstätten des schweizerischen Unternehmens mehr bilden können. Der Umstand, dass die Aktivitäten in Österreich…
Wird ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens beauftragt, sich ab 1.1.1994 dem Aufbau und der Leitung einer Niederlassung in Moskau zu widmen und erfordert die Erfüllung dieser Aufgabe bereits 1994 mehrere Aufenthalte in Russland in einem 183 Tage übersteigenden Ausmaß, so unterliegen jene Bezugsteile…
…mit der Bauausführung alleine genügt noch nicht. Wird eine österreichische Kapitalgesellschaft von einem deutschen Unternehmen beauftragt, im Zuge eines mehrjährigen Kraftwerksbaues in Finnland zunächst für 12 Monate das kaufmännische Projekt-Controlling (Erfassung der Abrechnungen der einzelnen Mitarbeiter des Auftraggebers bzw. der von diesem beauftragen Subunternehmer…
…dass das schwedische Unternehmen, entsprechend den ihm gegenüber geäußerten Kundenwünschen, das verbundene österreichische Unternehmen damit beauftragt, die Edelstahlprodukte durch Sägen zu "portionieren". Der vorliegende Fall weist allerdings insgesamt Besonderheiten auf, da hier nicht ein ausländisches Unternehmen seine (ausländische) Ware über ein österreichisches Auslieferungslager verkaufen möchte…
Beauftragt ein österreichisches Unternehmen ausländische ExpertInnen, die unter den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (kaufmännische und technische Beratung) fallen und übersteigt deren Gesamthonorar 10.000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit…
Beauftragt ein österreichisches Unternehmen einen in Hongkong ansässigen Konsulenten mit der Beratung für die Auffindung und Abwicklung von Projekten im Raum der GUS, im Yemen und in Uzbekistan und wird diese Tätigkeit außerhalb des österreichischen Staatsgebietes ausgeführt, dann unterliegt diese Beratungstätigkeit nicht dem inländischen…