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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 3022

Speiseentsorgungssystem als Betriebstätte

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/3266-IV/4/2008vom 04.12.2008

Wortlaut laut Findok

Richtet eine schweizerische AG bei österreichischen Gastronomiebetrieben ein Entsorgungssystem für Speise- und Rüstabfälle ein, das aus fest montierten Entsorgungsbehältern, weiters einer Anlage zur anschließenden Umwandlung in eine Biomasse und schließlich einem Sammeltank besteht, aus dem das gewonnene Abfallprodukt mittels Tankwagen abgesaugt und zu einer Biogasanlage transportiert wird, so bedient sich das schweizerische Unternehmen zur Erbringung seiner Entsorgungsleistungen damit einer inländischen Betriebstätte. Denn der Aufstellungsort maschineller Einrichtungen ist als Betriebstätte zu werten (Z 42.2 OECD Kommentar zu Artikel 5 OECD-MA). Dies gilt auch dann, wenn der Abtransport der Abfallprodukte nicht durch die schweizerische AG selbst, sondern durch von ihr beauftragte inländische Subunternehmer besorgt wird. Sollte hingegen die zur Entsorgung aufgestellte Anlage an die Gastronomiebetriebe vermietet werden, dann würden diese vermieteten Geräte keine Betriebstätte des Vermieters in Österreich darstellen (Hinweis auf VwGH 19.06.1968, 1561/67 betr. Vermietung einer Fabriksanlage). In diesem Fall würde daher gemäß Artikel 7 DBA-Schweiz weder die von der schweizerischen Gesellschaft bezogene Miete noch das von ihr bezogene Entgelt für den Abtransport der Abfallprodukte inländische Körperschaftsteuerpflicht auslösen.   Bundesministerium für Finanzen, 4. Dezember 2008

Normen und Schlagworte

EntsorgungsleistungenSpeiseabfälleVermietungmaschinelle Anlagen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/3266-IV/4/2008
Stammnummer
38108
Gültig
04.12.2008 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF