…Umsatz entfallende Steuer (Gesamtschuldner gemäß § 6 BAO). Weist der Leistungsempfänger nicht darauf hin, dass er seinerseits zur Erbringung der Bauleistungen beauftragt wurde, kommt es trotzdem zum Übergang der Steuerschuld. Der leistende Unternehmer schuldet den in der Rechnung ausgewiesenen Steuerbetrag gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994…
…fehlende Befugnis des Unternehmens erteilte. Eine Überprüfung der Firmenbuchdaten ist von einem Bauherrn auch dann zu erwarten, wenn er nicht hauptberuflich in der Baubranche tätig ist. Verfügt er selbst nicht über die dafür erforderlichen Kenntnisse, hat er geeignete Fachleute mit dieser Überprüfung zu beauftragen. Ein…
…Umstand, dass die Problematik D. nicht bei der im Dezember 1996 durchgeführten Betriebsprüfung, sondern erst im September 2001 (somit fast fünf Jahre später) von der Finanzlandesdirektion erstmals angesprochen wurde." Die (oben erwähnte) Beilage "Auflistung der beauftragten Unternehmen" weist folgende (Arbeits)Bezeichnungen aus: "Baumeister, Trockenbau, Spengler…
…zum Zeitpunkt der Zustellung der behördlichen Lenkeranfrage Zulassungsbesitzer (bei natürlichen Personen) bzw. Vertretungsbefugter oder verantwortlicher Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) ist. Laut Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien sind Sie Inhaber der ***3*** e.U. und als solche*r zur Vertretung der Zulassungsbesitzerin nach außen berufen. …
…Zulassungsbesitzer (bei natürlichen Personen) bzw. Vertretungsbefugter oder verantwortlicher Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) ist. Laut Firmenbuchauszug - und von Ihnen unbestritten - waren Sie zum Zeitpunkt der Zustellung der Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers der eingetragene Unternehmer der Firma e.U. und somit Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges…
…behördlichen Lenkeranfrage Zulassungsbesitzer (bei natürlichen Personen) bzw. Vertretungsbefugter oder verantwortlicher Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) ist. Als im Firmenbuch eingetragener handelsrechtlicher Geschäftsführer der Zulassungsbesitzerin des gegenständlichen Fahrzeuges sind Sie für die die Einhaltung der Auskunftspflicht gemäß § 2 Parkometergesetz verantwortlich und folglich bei Nichterteilung der…
…behördlichen Lenkeranfrage Zulassungsbesitzer (bei natürlichen Personen) bzw. Vertretungsbefugter oder verantwortlicher Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) ist. Als im Firmenbuch eingetragener handelsrechtlicher Geschäftsführer der Zulassungsbesitzerin des gegenständlichen Fahrzeuges sind Sie für die die Einhaltung der Auskunftspflicht gemäß § 2 Parkometergesetz verantwortlich und folglich bei Nichterteilung der…
…zum Zeitpunkt der Zustellung der behördlichen Lenker*innenanfrage Zulassungsbesitzer*in (bei natürlichen Personen) bzw. Vertretungsbefugte*r oder verantwortliche*r Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) sei. Laut Firmenbuchauszug - und von der Bf. unbestritten - sei sie zum Zeitpunkt der Zustellung der jeweiligen Aufforderung zur Bekanntgabe des…
…die zum Zeitpunkt der Zustellung der behördlichen Lenkeranfrage Zulassungsbesitzer (bei natürlichen Personen) bzw. Vertretungsbefugter oder verantwortlicher Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) ist. Wurde kein verantwortlicher Beauftragter bestellt, so haftet der zur Vertretung nach außen Berufene für die von ihm vertretene juristische Person. Laut Firmenbuchauszug…
…die Beantwortung einer bestimmten behördlichen Lenkeranfrage sei diejenige Person verantwortlich, die zum Zeitpunkt der Zustellung der behördlichen Lenkeranfrage Zulassungsbesitzer (bei natürlichen Personen) bzw. Vertretungsbefugter oder verantwortlicher Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) sei. Laut Firmenbuch - und vom Bf. unbestritten - sei er zum Zeitpunkt der Zustellung…
…bestimmten behördlichen Lenkeranfrage sei diejenige Person verantwortlich, die zum Zeitpunkt der Zustellung der behördlichen Lenkeranfrage Zulassungsbesitzer (bei natürlichen Personen) bzw. Vertretungsbefugter oder verantwortlicher Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) sei. Laut Firmenbuchauszug sei der Bf. zum Zeitpunkt der Zustellung (31. März 2022) der Lenkererhebung handelsrechtlicher…
…Vertretungsbefugter oder verantwortlicher Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) ist. Laut Firmenbuchauszug - und von Ihnen unbestritten - waren Sie zum Zeitpunkt der Zustellung der Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers handelsrechtlicher Geschäftsführer der ***1*** und als solcher zur Vertretung der Zulassungsbesitzerin nach außen berufen. Zweck einer Lenkerauskunft…
…Lenkeranfrage ist diejenige Person verantwortlich, die zum Zeitpunkt der Zustellung der behördlichen Lenkeranfrage Zulassungsbesitzer (bei natürlichen Personen) bzw. Vertretungsbefugter oder verantwortlicher Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) ist. Zweck einer Lenkerauskunft besteht darin, den Lenker zur Tatzeit ohne Umstände rauschest festzustellen, somit ohne weitere Ermittlungen…
…Vertretungsbefugter oder verantwortlicher Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) ist. Laut Firmenbuch - und von Ihnen unbestritten - waren Sie zum Zeitpunkt der Zustellung der Lenkererhebung handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma1 und als solcher zur Vertretung der Zulassungsbesitzerin nach außen berufen. Die Zulassungsbesitzerin und Sie als Beschuldigter wurden…
…inländischen Dienstnehmern genutzt. Die Service- und Reparaturarbeiten werden von einer inländischen Kfz-Werkstätte durchgeführt. Der inländische Dienstnehmer tritt dabei als Beauftragter des ausländischen Unternehmers mit dessen ausländischer UID auf. Die Kfz-Werkstätte behandelt die Leistungen als nicht steuerbar. Welche Aufzeichnungen sind in diesen Fällen erforderlich? …
…UStG2 § 11 Tz 62). Der leistende Unternehmer kann einen Vertreter mit der Ausstellung von Rechnungen iSd § 11 in seinem Namen bevollmächtigen. Der Dritte muss sich als Vertreter oder Beauftragter des leistenden Unternehmers oder Gutschriftausstellers zu erkennen geben. Er muss offen in dessen Namen handeln (vgl…
…u. 180). Letzterer ist und bleibe daher Unternehmer iSd Umsatzsteuerrechtes. Zum Eventualeinwand, es hätte auch eine stille Gesellschaft gegründet werden können, sei zu bemerken, dass einer solchen keine Unternehmereigenschaft zukommt und umsatzsteuerrechtlich immer nur der Inhaber des Handelsgewerbes Steuerrechtssubjekt ist (Neuner, Stille Gesellschaft im Abgabenrecht…
…Adaptierung, die Einrichtung und den Betrieb entfallenden Umsatzsteuerbeträge in Höhe von 45.012,39 € wurden bisher als Vorsteuern geltend gemacht. Die Miete einer Immobilie als fortlaufende Duldungsleistung bzw. die Vermietung als gastgewerbliche Beherbergung kommt nur dann als unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs…
…der vorliegenden Privatkaufverträge augenscheinlich ist, dass K. nicht als Gebrauchtwagenhändler (= Unternehmer) aufgetreten sein kann." Als "Beauftragter und faktisch Wahrnehmender für die Autokäufer" sei K. allerdings "zur Abfuhr der NoVA verpflichtet gewesen". Unter den dargestellten Umständen der Geschäftsabwicklung durch Klaus K. im Verfahrenszeitraum und auch…
…ab 2000 auf die Umgestaltung des Wohnhauses HNr 111 konzentriert habe. Bei diesem Bauvorhaben sei die Bautätigkeit in eine erste Phase von Sommer 2000 - Sommer 2001 (beendet durch Konkurse von zwei beauftragten Unternehmen) und in einer zweiten Phase von Herbst 2007 - Winter 2008/2009 erfolgt…