…wird, dann unterliegen Erträgnisse aus weiterhin gehaltenen Anteilen an französischen Investmentfonds nach Maßgabe der Regelungen des § 42 Investmentfondsgesetz, BGBl. Nr. 532/1993, der österreichischen Einkommensbesteuerung, die im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Der Steuerpflicht unterliegen die tatsächlichen Ausschüttungen ausländischer Investmentfonds und die so genannten ausschüttungsgleichen Erträge. Bei…
…Aktien, Anleihen und Indexzertifikate) hält, dann wird zwar nicht zu erwarten sein, dass eine Qualifikation als ausländischer Investmentfonds in Frage kommt (Rz 269 der Investmentfondsrichtlinien); es muss aber damit gerechnet werden, dass eine derartige Gestaltung aus der Sicht der Einkünftezurechnung einer finanzamtlichen Prüfung unterzogen wird…
…als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede einem ausländischen Recht unterstehende Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien gilt, die nach den Grundsätzen der Risikostreuung (siehe hierzu InvFR 2003 Rz 271 und die dort ua. erwähnte 10 Immobilien-Untergrenze) errichtet ist. Sind deutsche Immobilienfonds-KGs demzufolge als ausländischer Immobilien-Investmentfonds anzusprechen…
…dass Unterlagen über Art und Höhe der aliquoten, dem Anteilsinhaber zuzurechnenden ausländischen Quellensteuern zur Verfügung stehen. Üblicherweise werden solche Angaben von den Fondsverwaltungen erstellt und den Zertifikatsinhabern mit den Rechenschaftsberichten zugänglich gemacht. Sollten sich ausländische Verwaltungen weigern, auf Grund ordnungsgemäß gestellter Entlastungsanträge eine vertragskonforme Quellensteuerentlastung…
Hält ein deutscher offener Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften im Wege einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österreichischen beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet…
Gemäß § 42 Investmentfondsgesetz gilt jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist, als ausländischer Kapitalanlagefonds; da § 42 diese Zuordnung "ungeachtet der Rechtsform" vornimmt, fällt auch dementsprechend angelegtes Vermögen einer US…
…Immobilienfonds mit der Vornahme des 25-prozentigen Steuerabzuges gemäß § 99 Abs. 1 Z 6 EStG abgegolten. Im Fall eines ausländischen offenen Fonds (eines öffentlich angebotenen Fonds), der tausende Anleger betreut, geht das Gesetz davon aus, dass der einzelne Anleger den die Steuerpflicht auslösenden Schwellenwert des…
…führt, wird davon auszugehen sein, dass im Fall von verliehenen Auslandsaktien die ausländischen Aktiendividenden im Allgemeinen dem zivilrechtlichen Eigentümer der Kapitalanlagen zuzurechnen sind, wenn diesem tatsächlich auch die wirtschaftliche Eigentümerposition zukommt (zB weil er bei Hoffnung auf fallende Kurse die Aktien jederzeit verkaufen könnte, um…
…nur in jenen Fällen zu, in denen der ausländische Fonds nach der für die österreichischen Fonds typischen Miteigentumslösung konstruiert ist und daher der österreichische Anleger Miteigentümer (Alleineigentümer) der im Fonds gehaltenen Vermögenswerte ist. Denn es ist aus § 42 Abs. 1 Investmentfondsgesetz idF BGBl. I Nr…
In Rz 54 der Investmentfondsrichtlinien 2008 (InvFR 2008 Rz 54) wurde festgehalten, dass ausländische Kapitalanlagefonds nur insoweit zu einer DBA-konformen Steuerentlastung berechtigt sind, als Portfolioinvestoren (unter 10% Beteiligung) in DBA-Ländern ansässig sind, mit denen Österreich ein dem OECD-MA entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat…
…Oberwart, sondern durch das jeweilige für die Kapitalertragsteuererstattung zuständige Finanzamt zu erfolgen hat. Ist der luxemburgische Pensionsinvestmentfonds hingegen nicht mit einem österreichischen Pensionsinvestmentfonds vergleichbar, kommen die allgemeinen Regeln für ausländische Investmentfonds zur Anwendung (InvFR 2008 Rz 54 und EAS 3044). Bundesministerium für Finanzen, 20. Juli…
…so ist zunächst zu prüfen, ob es sich hierbei um einen ausländischen Kapitalanlagefonds im Sinn des § 42 des Investmentfondsgesetzes BGBl. Nr. 532/1993, handelt. Gemäß § 42 Abs. 2 Z 1 InvFG gilt als "ausländischer Kapitalanlagefonds" jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Grundsatz…
…ist ferner auch, ob es sich bei der maltesischen Gesellschaft um einen ausländischen Kapitalanlagefonds im Sinn des § 42 des Investmentfondsgesetzes, BGBl. Nr. 532/1993, handelt. Denn gemäß § 42 Abs. 2 Z 1 InvFG gilt als "ausländischer Kapitalanlagefonds" jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach…
…nicht ausgeschlossen, dass die vermögensverwaltende Personengesellschaft unter den Begriff des "ausländischen Kapitalanlagefonds" in der weiten Bedeutung des § 42 Abs. 2 Investmentfondsgesetz 1993, BGBl. Nr. 532/1993, fällt. Denn nach dieser Gesetzesbestimmung gilt als ausländischer Kapitalanlagefonds ungeachtet der Rechtsform jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das…
… 42 Investmentfondsgesetz, BGBl. Nr. 352/1993, zugrunde liegende Konzeption unterwirft bei Vermögensveranlagungen in ausländischen Investmentfonds im Ergebnis nicht nur die tatsächlichen Ertragsausschüttungen, sondern auch den in den zugeteilten Vermögenszertifikaten eintretenden Wertzuwachs der österreichischen Besteuerung. Lediglich bei ausländischen Immobilienveranlagungsgemeinschaften treten diese Rechtswirkungen nicht ein. Eine Veranlagungsgemeinschaft…
…ausländische Fonds nur deshalb als intransparent anzusehen, weil dies dem Rechtssystem eines anderen EU-Mitgliedstaates entspricht. Europarecht nötigt nur dazu, ausländische Investmentfonds nicht gegenüber inländischen zu diskriminieren; diese Gleichbehandlung ist aber - wie erwähnt - ein tragendes Element des österreichischen Investmentfondssteuerrechts. Sollten an dem luxemburgischen Fonds in…
…Nur dann, wenn der ausländische Investmentfonds mit den österreichischen Kapitalerträgen einer tatsächlichen Besteuerung unterliegt, wenn sonach die oben beschriebene DBA-Auslegung nicht zur einem mit dem Investmentfondsgesetz unvereinbaren unbesteuerten Durchfluss in die Hände der Fondsteilhaber führt, wird von einer Aliquotierung der Rückerstattung nach Maßgabe der…
…Verfahren nicht geeignet ist, komplexe Gestaltungsformen gutächtlich zu analysieren oder für österreichische Anleger, die sich an komplexen ausländischen Investmentkonstruktionen der vorstehend beschriebenen Art beteiligen wollen, gleichsam in Merkblattform Anweisungen für das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung zu bieten. 14. Februar 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…von Artikel 16 DBA-USA aus dem Abkommensanwendungsbereich ausgeschlossen werden. Ob allerdings nach innerstaatlichem US-Recht in Fällen der vorliegenden Art eine Zurechnung der Stiftungseinkünfte an den US-Bürger möglich ist (wie dies zB in Österreich hinsichtlich der "ausschüttungsgleichen Erträge" bei ausländischen Investmentfonds gehandhabt wird)…
Wird von in- oder ausländischen Investoren Geld in einer deutschen Kapitalgesellschaft angelegt, die im Rahmen eines ihr gehörenden Sondervermögens Grundstücke in Österreich hält, deren Ertrag sodann an die Investoren verteilt wird, so spricht nichts dafür, von dieser zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen…