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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2476

Frage der Einkünftezurechnung bei Einschaltung einer 100%igen Holdinggesellschaft auf den Bahamas

geltende FassungEAS-AuskunftW 43/4-IV/4/04vom 21.06.2004

Wortlaut laut Findok

  Hält eine in Österreich ansässige natürliche Person 100% der Anteile an einer Bahamas-Gesellschaft, die neben Bargeld bloß fünf verschiedene Einzeltitel (Aktien, Anleihen und Indexzertifikate) hält, dann wird zwar nicht zu erwarten sein, dass eine Qualifikation als ausländischer Investmentfonds in Frage kommt (Rz 269 der Investmentfondsrichtlinien); es muss aber damit gerechnet werden, dass eine derartige Gestaltung aus der Sicht der Einkünftezurechnung einer finanzamtlichen Prüfung unterzogen wird. Denn sollte es so sein, dass die Bahamas-Gesellschaft die Vermögenswerte aus wirtschaftlicher Sicht betrachtet bloß treuhändig für den 100%-Anteilseigner hält, dann werden die Einkünfte nicht der Bahamas-Gesellschaft, sondern dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen sein. Eine Klärung dieser Frage ist aber auf der Ebene des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht möglich. 21. Juni 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

EinkünftezurechnungHoldinggesellschaftwirtschaftlichen Eigentümer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
W 43/4-IV/4/04
Stammnummer
14905
Gültig
21.06.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF