Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2476
Frage der Einkünftezurechnung bei Einschaltung einer 100%igen Holdinggesellschaft auf den Bahamas
geltende FassungEAS-AuskunftW 43/4-IV/4/04vom 21.06.2004
Wortlaut laut Findok
Hält eine in Österreich ansässige
natürliche Person 100% der Anteile an einer Bahamas-Gesellschaft, die neben
Bargeld bloß fünf verschiedene Einzeltitel (Aktien, Anleihen und
Indexzertifikate) hält, dann wird zwar nicht zu erwarten sein, dass eine
Qualifikation als ausländischer Investmentfonds in Frage kommt (Rz 269 der
Investmentfondsrichtlinien); es muss aber damit gerechnet werden, dass eine
derartige Gestaltung aus der Sicht der Einkünftezurechnung einer
finanzamtlichen Prüfung unterzogen wird. Denn sollte es so sein, dass die
Bahamas-Gesellschaft die Vermögenswerte aus wirtschaftlicher Sicht
betrachtet bloß treuhändig für den 100%-Anteilseigner hält,
dann werden die Einkünfte nicht der Bahamas-Gesellschaft, sondern dem
wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen sein. Eine Klärung dieser
Frage ist aber auf der Ebene des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht
möglich.
21. Juni
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- W 43/4-IV/4/04
- Stammnummer
- 14905
- Gültig
- 21.06.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF