RIS AI
3 228 Treffer333 msnur geltende Fassungen
EAS 1062Zur Frage der Abkommensberechtigung österreichischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/7-IV/4/9721.04.1997

…berechtigt, mittels Einzelantrages eine abkommenskonforme Steuerentlastung im Ausland insoweit zu verlangen, als ausländische Quellensteuern anteilig die an sie fließende Fondsausschüttung treffen. Nur im Verhältnis zur Schweiz kann seitens des Fonds eine Steuerentlastung mittels Sammelantrages in Anspruch genommen werden; in diesem Fall hat eine Einzelentlastung gegenüber…

EAS 4Werbeeinnahmen eines international tätigen Sportlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 376/7/1-IV/4/9128.05.1991

…eine im Abkommen für Lizenzgebühren vorgesehene Quellenbesteuerung vorgenommen wird; eine derartige Quellensteuer wäre dann - in Höhe der im Abkommen für Lizenzgebühren vorgesehenen Höchstgrenzen - in Österreich anrechenbar; ausländische Quellensteuern, die die genannten Höchstgrenzen übersteigen, müssten - erforderlichenfalls im Wege eines Verständigungsverfahrens - von der ausländischen Steuerverwaltung rückgefordert werden. …

EAS 2216Auslandskonzerte eines österreichischen Orchesters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 647/2-IV/4/0227.01.2003

…und das Gewinnelement des Orchestervereins der österreichischen Besteuerung, wobei die ausländische Quellensteuer in Österreich anrechenbar ist. Es bestehen keine Bedenken, wenn in Fällen, in denen der ausländische Staat die an den Orchesterverein gezahlte Gesamtgage einer Abzugsbesteuerung unterwirft, eine aliquote Zuordnung dieser Abzugssteuer auf den Orchesterverein…

EAS 1922Auslandssteueranrechnung bei Anwendung der Verlustvortragsgrenze
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/8-IV/4/0104.09.2001

…Verlustvortrag vorrangig die nicht durch Steueranrechnung begünstigten gewerblichen Einkünfte kürzt. Im vorliegenden Fall mindert der Verlustvortrag daher die ausländischen Lizenzgebühren nur um 200, sodass 100 der Körperschaftsbesteuerung unterliegen. Damit sind die ausländischen Quellensteuern von 30 zur Gänze anrechenbar, da sie im Anrechnungshöchstbetrag von 34 (34%…

EAS 3168Quellensteuerentlastung für ausländische Hybridpersonengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1602-IV/4/201021.06.2010

Bezieht eine im Ausland als Körperschaft besteuerte Personengesellschaft quellensteuerbelastete Einkünfte aus Österreich, ist sie ungeachtet des Umstandes, dass auf österreichischer Seite die Abzugsteuer von Einkünften erhoben wurde, die nicht der Personengesellschaft, sondern den Gesellschaftern dieser Personengesellschaft zugerechnet wurden, berechtigt, eine abkommenskonforme Steuerentlastung in Österreich in…

EAS 48Steuerentlastung bei Lizenzgebührenzahlungen an ausländische Lizenzgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/110-IV/4/9127.11.1991

… Lizenzgebühren, die von einem österreichischen Unternehmen an in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden ansässige Lizenzgeber gezahlt werden, sind gemäß den mit diesen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen von der 20-prozentigen österreichischen Quellenbesteuerung (§ 99 EStG) zu entlasten. Sofern kein konzerninterner Lizenzgebührenfluss vorliegt, besteht im Verhältnis zu den…

EAS 243Ausländische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 221/12/1-IV/4/9304.03.1993

…nehmen. Besondere Durchführungsregelungen für Beteiligungen an ausländischen Fonds sind nicht vorgesehen. Es muss daher die Quellensteuerentlastung nach den allgemeinen Entlastungsgrundsätzen geltend gemacht werden, wie sie in Durchführungsverordnungen bzw. Durchführungsvereinbarungen zu den einzelnen Abkommen veröffentlicht worden sind. Die Inanspruchnahme einer solchen Quellensteuerentlastung setzt jedenfalls voraus, dass…

EAS 409Fernseh- und Plakatwerbung durch ausländische Sportler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3521/1-IV/4/9415.03.1994

…wird allerdings zu beachten sein, dass für Lizenzen, die für die Vermarktung von Sportlern gezahlt werden, auf Grund der Lizenzgebührenregelungen der DBAs Quellenbesteuerungsrechte bestehen können (Hinweis auf EAS 4). Ist der Sportler in Monaco ansässig, sind DBA-Bestimmungen allerdings ohne Auswirkungen; das mit Frankreich abgeschlossene…

EAS 1120Jahresabschlusserstellung bei einer zeitverschobenen tschechischen Abzugssteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 207/1-IV/4/9708.08.1997

…diesem Sinn auch EAS.888). In Jahren, in denen Mindestkörperschaftsteuer anfällt, kommt eine Anrechnung der tschechischen Quellensteuer nur insoweit in Betracht, als die Körperschaftsteuer dieses Jahres als auf die tschechischen Lizenzgebühren entfallend anzusehen ist. 08. August 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…

EAS 1137Finanzierung einer pakistanischen Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 8/4-IV/4/9729.09.1997

Wird eine pakistanische Betriebstätte, die der Exploration von Bodenschätzen dient, mit einem Darlehen finanziert, das vom österreichischen Stammhaus aufgenommen worden ist, dann muss der Zinsenaufwand gemäß Artikel III DBA-Pakistan an die pakistanische Betriebstätte weiterbelastet werden. Wenn nun Pakistan diesen Zinsenaufwand als Betriebsausgabe anerkennt und…

EAS 1159Gewinnausschüttung an eine US-LLC-Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/10-IV/4/9731.10.1997

Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des…

EAS 1143An niederländische Gesellschaften fließende Franchisegebühren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 32/1-IV/4/9729.09.1997

…zwischengeschaltet wurde. Der Umstand, dass die vom österreichischen Unternehmen gezahlten Vergütungen an eine "Antillen-Gesellschaft", also an eine Steueroasengesellschaft, weiterfließen und hiebei in den Niederlanden keiner Quellenbesteuerung unterzogen werden, erfordert jedenfalls, dass die Gegebenheiten des Falles eingehender durchleuchtet werden; vor allem mit Blickrichtung darauf, ob…

EAS 1082Kapitalinvestitionen in Österreich über eine US-Delaware Limited Partnership
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4983/21-IV/4/9717.06.1997

…sind. Anmerkung : Ausländische Kapitalinvestitionen dieser Art sind für Österreich jedenfalls interessant und sollten durch Erleichterungen bei der DBA-Quellensteuerentlastung gefördert werden. Bei der geplanten Neuordnung des Steuerentlastungssystems nach dem künftigen DBA-Durchführungsgesetz sollte daher die Möglichkeit einer bescheidmäßigen Genehmigung der unmittelbaren Quellensteuerentlastung in Großveranlagungsfällen vorgesehen…

EAS 3044Quellensteuerentlastung zugunsten von luxemburgischen Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0511-IV/4/200924.03.2009

…der ein ausländisches Gebilde als steuerlich transparent einstuft (wie dies auf österreichischer Seite nicht nur gegenüber ausländischen Personengesellschaften, sondern gemäß § 42 InvFG 1993 auch hinsichtlich ausländischer Fonds geschieht) verpflichtet ist, die Quellensteuer dem im ausländischen Staat als intransparent und daher als "ansässig" behandelten Rechtsgebilde in…

EAS 2194Zeitverschobene Anrechnung ausländischer Quellensteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 25/1-IV/4/0216.12.2002

…und sollte aus diesem Grund die zB im Oktober 2000 gewinnerhöhend angesetzte Forderung erst bei der Veranlagung 2001 besteuert werden, dann muss nach diesen Grundsätzen die im Jahr 2002 gezahlte ausländische Steuer bei der Veranlagung 2001 berücksichtigt werden. 16. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 1126Unzulässiger Quellensteuerabzug für grenzüberschreitende unternehmensinterne Leistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/4-IV/4/9711.08.1997

…österreichischen Stammhaus die Projektleitung und die Montageplanung statt, dann zählen diese Aktivitäten zu den Funktionen des österreichischen Stammhauses und es ist daher nicht ausreichend, lediglich die hiefür in Österreich aufgelaufenen Kosten an die ausländische Betriebstätte weiterzubelasten. Denn Aufwendungen, die in einem funktionalen Zusammenhang mit dem…

EAS 791Niederländische Investmentzertifikate; Anrechnung der niederländischen Quellensteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3682/1-IV/4/9622.01.1996

Bezieht ein in Österreich ansässiger Investor als Aktionär von zwei niederländischen Investmentfonds-Aktiengesellschaften (ausländische Kapitalanlagefonds im Sinn von § 42 des Investmentfondsgesetzes, BGBl. Nr. 532/1993) im Jahr 1994 Dividendenausschüttungen, die in den Niederlanden einer 25%igen Quellensteuer unterworfen worden sind, dann sind gemäß § 42 Investmentfondsgesetz…

EAS 907Matching-Credit für ausländische Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 78/1-IV/4/9608.07.1996

…ist daher gemäß Art. 11 Abs. 2 zur Erhebung einer Quellensteuer berechtigt. Gemäß Art. 24 Abs. 3 lit. c DBA-Thailand führt dies wiederum zur Verpflichtung Österreichs, eine (fiktive) 25%ige Quellensteuer anzurechnen (matching-credit). 08. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…

EAS 2341Zeitverschobene Anrechnung italienischer Zinsenquellensteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 333/2-IV/4/0325.08.2003

Ausländische Steuern können nach Maßgabe von Doppelbesteuerungsabkommen immer nur auf jene österreichische Steuer angerechnet werden, die von den betreffenden ausländischen Einkünften erhoben wurde. Hat eine österreichische Muttergesellschaft in den Jahren 1994 bis 1996 ihrer italienischen Tochtergesellschaft ein fremdüblich verzinstes Darlehen gewährt, wobei die Zinsen nicht…

EAS 2947KESt-Entlastung für britische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0479-IV/4/200822.02.2008

…als die Fondsinvestoren in Staaten ansässig sind, mit denen Österreich eine DBA-Verpflichtung zur Quellensteuerherabsetzung eingegangen ist. Nur dann, wenn der ausländische Investmentfonds mit den österreichischen Kapitalerträgen einer tatsächlichen Besteuerung unterliegt, wenn sonach die oben beschriebene DBA-Auslegung nicht zur einem mit dem Investmentfondsgesetz unvereinbaren…