Gemäß Artikel 26 des DBA-Liechtenstein sind die in Liechtenstein steuerfreien "Domizilgesellschaften" aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Dies allerdings nur insoweit, als nicht an solchen Gesellschaften in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Sind an den unter Artikel…
Werden in Österreich Vertriebs-Tochtergesellschaften von ihrer ausländischen Muttergesellschaft beauftragt, bloß als Vertreter die Produkte der Muttergesellschaft in Österreich abzusetzen, dann ist nicht ausgeschlossen, diese Tochtergesellschaften als "Vertreterbetriebstätten" der ausländischen Muttergesellschaften zu werten; dies mit der Folge, dass nicht nur die Vertriebstochtergesellschaft mit ihrer Vertreterprovision…
Werden in Österreich Vertriebs-Tochtergesellschaften von ihrer ausländischen Muttergesellschaft beauftragt, bloß auf Kommissionsbasis die Produkte der Muttergesellschaft in Österreich abzusetzen, dann ist nicht ausgeschlossen, diese Tochtergesellschaften als "Vertreterbetriebstätten" der ausländischen Muttergesellschaften zu werten; dies mit der Folge, dass nicht nur die Vertriebstochtergesellschaft mit ihrer Vertreterprovision…
Einkünfte liechtensteinischer Gesellschaften, die nach liechtensteinischem Steuerrecht von der Vermögens-, Erwerbs- und Ertragsteuer befreit und nach Artikel 26 von der Anwendung des DBA-Liechtenstein ausgeschlossen sind, bleiben nach Maßgabe des österreichischen innerstaatlichen Rechts der österreichischen beschränkten Steuerpflicht unterworfen. Überträgt daher ein in Monaco ansässiger Geschäftsmann…
… doch ist eine Anstellung auf Grund eines freien Dienstvertrages, eines Werkvertrages oder eines bloßen Auftrages nach dieser Richtlinienregelung nicht schlechthin ausgeschlossen. Gleiches gilt nach LStR 2002 Rz 982 für Vorstandsmitglieder einer AG. Sind zwei der drei im Firmenbuch eingetragenen Vorstände einer österreichischen AG in den…
Nach Artikel 26 DBA-FL sind in Liechtenstein steuerfreie "Gesellschaften" unter bestimmten Voraussetzungen aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Der Begriff "Gesellschaft" wird im Abkommensrecht teilweise in einem wesentlich weiteren Sinn als im inländischen Recht verwendet: nach Artikel 3 Abs. 1 lit. b…
Luxemburgische Holdinggesellschaften sind gemäß Art. 26 DBA-L aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Einkünfte, die in Österreich ansässige Personen von diesen Holdinggesellschaften beziehen, sind durch das Abkommen vor einer Doppelbesteuerung nicht geschützt. Dies gilt sowohl für Dividenden als auch für andere Einkünfte…
Eine in Liechtenstein ansässige Anstalt, die nicht als steuerfreie Domizilgesellschaft nach Artikel 26 DBA-Liechtenstein aus dem Anwendungsbereich des DBA ausgeschlossen ist, und die Aktien an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine andere österreichische Kapitalgesellschaft verkauft, ist mit dem dabei erzielten Veräußerungsgewinn nach Maßgabe des…
…Personengesellschaft, die einer österreichischen OHG vergleichbar ist und die ausschließlich Vermögensverwaltung betreibt (zB durch Veranlagung der investierten Gelder unmittelbar oder mittelbar - über andere Personengesellschaften - in Aktien), dann ist nicht ausgeschlossen, dass die vermögensverwaltende Personengesellschaft unter den Begriff des "ausländischen Kapitalanlagefonds" in der weiten Bedeutung des …
…österreichisches Staatsgebiet aus, dass in Österreich ein wissenschaftlich tätiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, für den die Stiftung in Österreich Lohnsteuer entrichtet, so ist nicht ausgeschlossen, dass hiedurch auch eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 des DBA-Liechtenstein begründet wurde. Dies selbst dann, wenn die Tätigkeit…
…nicht zu, wenn der Heimatstaat infolge ausreichender positiver Einkünfte des betroffenen Steuerpflichtigen zur Verlustberücksichtigung in der Lage ist. In einem solchen Fall ist die Verlustverwertung in Österreich endgültig ausgeschlossen, sodass es aus dieser Sicht bei Verlustverwertung im Ausland nicht zu Doppelverwertungen kommen kann. Wenn nun…
Werden in einem deutschen Betriebsprüfungsverfahren im Jahr 1995 angefallene Aufwendungen einer deutschen Gesellschaft für den 1996 erfolgten Erwerb einer österreichischen KG-Beteiligung unter Berufung auf Artikel 4 des österreichisch-deutschen DBA vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, so hat die deutsche Gesellschaft Anrecht, daß über diese Frage ein…
… 20 Abs. 2 EStG 1988 (iSv Rz 319 zweiter Satz LStR 2002) von der Abzugsfähigkeit ausgeschlossen. Es ist wohl richtig, dass die weißrussischen Aktivbezüge auf Grund des DBA-Weißrussland von der österreichischen Besteuerung freizustellen waren und dass daher die nachträglichen Rückzahlungen mit DBA-steuerfreien Einkünften…
…Die OECD-Grundsätze gehen in diesem Zusammenhang sogar so weit, dass sie die Risikozuordnung an das Herstellerunternehmen auch dann von der steuerlichen Anerkennung nicht ausgeschlossen sehen wollen, wenn unter Fremden dieses Risiko vom Vertriebsunternehmen allein getragen wird. Werden daher von einer österreichischen GmbH die von…
Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft mit einer deutschen Kapitalgesellschaft (mit der A-GmbH) ein Vertrag über die Erbringung von technischen Dienstleistungen abgeschlossen und erfüllt die A-GmbH als Auftragnehmerin ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihrem österreichischen Auftraggeber dadurch, dass sie ihrerseits eine andere deutsche Kapitalgesellschaft (die…
…Dies deshalb, weil die aus der Sicht der Bilanzbündeltheorie gegebenen inländischen Betriebstätten der beschränkt steuerpflichtigen US-Gesellschaften gemäß dem Diskriminierungsverbot des Artikels 23 Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Abkommens nicht von einer rumänischen Quellensteuer ausgeschlossen werden dürfen, die einer in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft zustünde. Siehe…
…haben, waren nach der bis Ende 1988 geltenden Rechtslage des EStG 1972 in Österreich nicht auf spätere Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen waren. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des EStG 1988 wurde für Steuerausländer ab der Veranlagung 1989 die Sonderausgabenabzugsmöglichkeit eröffnet, sodass…
…für Verwertungsrechte an Filmen, die auf anderem Trägermaterial (zB Magnetbänder, via Satellit usw.) überlassen werden, aus dem Lizenzgebührenbegriff ausgeschlossen werden sollten. Allerdings ist für ein österreichisches Unternehmen die Frage, ob Entgelte dem Artikel 12 zuzuordnen sind oder nicht, im Grunde nicht von Bedeutung, da Unternehmensgewinne…
…haben, waren nach der bis Ende 1988 geltenden Rechtslage des EStG 1972 in Österreich nicht auf spätere Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen waren. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des EStG 1988 wurde für Steuerausländer ab der Veranlagung 1989 die Sonderausgabenabzugsmöglichkeit eröffnet, sodass…
…Steuerbefreiung unschädlich. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass möglicherweise eine Besteuerung in Australien eintreten könnte. Denn infolge der Steuerbefreiung in Österreich bewirkt eine sogenannte "Subject to Tax-Klausel" im österreichisch-australischen Abkommen vom 8. Juli 1986, das zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen abgeschlossen worden ist (Art…