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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2276

Anrechnung rumänischer Zinsenquellensteuer im Fall einer inländischen KG mit drei mittelbar beteiligten US-Gesellschaften

geltende FassungEAS-AuskunftL 45/9-IV/4/03vom 23.04.2003

Wortlaut laut Findok

Sind drei US-Kapitalgesellschaften über deutsche GmbH&CoKGs an einer operativ tätigen österreichischen GmbH&CoKG beteiligt, der mit Quellensteuer vorbelastete rumänischen Zinsen zufließen, dann ist die gemäß dem DBA-USA/Rumänien mit 10% erhobene rumänische Quellensteuer auf die inländische Körperschaftsteuer der drei US-Gesellschaften gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Österreich/USA anzurechnen. Dies deshalb, weil die aus der Sicht der Bilanzbündeltheorie gegebenen inländischen Betriebstätten der beschränkt steuerpflichtigen US-Gesellschaften gemäß dem Diskriminierungsverbot des Artikels 23 Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Abkommens nicht von einer rumänischen Quellensteuer ausgeschlossen werden dürfen, die einer in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft zustünde. Siehe auch Z 51 ff des OECD-Kommentars zu Artikel 24 des OECD-Musterabkommens. 23. April 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

BilanzbündeltheoriePersonengesellschaftenDiskriminierungsverbotZinsenQuellensteuerSteueranrechnung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
L 45/9-IV/4/03
Stammnummer
36235
Gültig
23.04.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF