Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2276
Anrechnung rumänischer Zinsenquellensteuer im Fall einer inländischen KG mit drei mittelbar beteiligten US-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskunftL 45/9-IV/4/03vom 23.04.2003
Wortlaut laut Findok
Sind drei US-Kapitalgesellschaften
über deutsche GmbH&CoKGs an einer operativ tätigen
österreichischen GmbH&CoKG beteiligt, der mit Quellensteuer
vorbelastete rumänischen Zinsen zufließen, dann ist die
gemäß dem DBA-USA/Rumänien mit 10% erhobene rumänische
Quellensteuer auf die inländische Körperschaftsteuer der drei
US-Gesellschaften gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Österreich/USA
anzurechnen.
Dies deshalb, weil die aus der Sicht der
Bilanzbündeltheorie gegebenen inländischen Betriebstätten der
beschränkt steuerpflichtigen US-Gesellschaften gemäß dem
Diskriminierungsverbot des Artikels 23 Abs. 2 des
österreichisch-amerikanischen Abkommens nicht von einer rumänischen
Quellensteuer ausgeschlossen werden dürfen, die einer in Österreich
ansässigen Kapitalgesellschaft zustünde. Siehe auch Z 51 ff des
OECD-Kommentars zu Artikel 24 des OECD-Musterabkommens.
23. April
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 23 Abs. 2 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 45/9-IV/4/03
- Stammnummer
- 36235
- Gültig
- 23.04.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF