…1 Z 2 lit. b EStG 1988 als "Vorteil aus der ausländischen Pensionskasse" nur mit 25% in Österreich zu erfassen; wobei nach dem Gesetzeswortlaut unerheblich ist, ob die Überbrückungsrente aus Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberbeiträgen oder aus freien Rücklagen der Pensionskasse finanziert wird. Denn entscheidend ist nach…
…3 DBA-Russland zur Anwendung kommen kann. Die in Art. 11 DBA-Russland neben "Arbeitslohn" genannten "anderen Einkünfte" natürlicher Personen umfassen nach Auffassung des BM für Finanzen auch solche aus freien Dienstverträgen und dienstnehmerähnlichen Werkverträgen. Es ist daher im vorliegenden Fall weiters nicht zu prüfen…
…hängt davon ab, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit unter den Begriff der Einkünfte "aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit" fallen. Der Begriff ist - sieht man von einer beispielsweisen Tätigkeitsaufzählung in Absatz 2 des Artikels 14 ab - im Abkommen selbst nicht näher…
…behält aber gemäß Artikel 14 Abs. 3 DBA-TR immer noch ein mit 10% der Bruttobeträge beschränktes Quellenbesteuerungsrecht. Der Begriff der "Vergütungen ... aus einem freien Beruf" ist im Abkommen nicht näher definiert. Werden österreichische Unternehmensberater in der Türkei tätig, dann erzielen diese nach österreichischer Rechtslage…
…sowie den Einsatz der "freien Beweiswürdigung" voraussetzt; Ermittlungsverfahren dieser Art, müssen dem zuständigen Finanzamt vorbehalten werden. Der bloße Umstand alleine, dass die Mitarbeiter die begünstigt erworbenen Aktien durch fünf Jahre hindurch nicht veräußern dürfen, schließt den Vorteilszufluss anlässlich des begünstigten Aktienkaufes jedenfalls nicht aus. 08…
…niederländischen Kapitalgesellschaft mit der österreichischen Tochtergesellschaft einen freien Dienstvertrag ab, auf Grund dessen er für diese Tochtergesellschaft den Rohstoffeinkauf in Deutschland, Holland und in den USA besorgt und durchführt, dann werden die hiefür von der österreichischen Tochtergesellschaft bezogenen Einkünfte für ihn Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen…
Hat ein in Österreich ansässiger Flugzeugführer mit einer deutschen Flugvermittlungsfirma einen freien Dienstvertrag im Sinn von LStR 2002 Rz 977 abgeschlossen, auf Grund dessen er es übernommen hat, für Kunden der deutschen Flugvermittlungsfirma bei Bedarf Pilotendienste zu erbringen, dann wird hierdurch kein Dienstverhältnis im Sinn…
Beschäftigt ein österreichisches Übersetzungsbüro im Ausland ansässige Übersetzer auf Basis von freien Dienstverträgen oder dienstnehmerähnlichen Werkverträgen, dann sind deren Einkünfte als solche aus selbständiger Arbeit zu qualifizieren; damit tritt inländische Steuerpflicht u.a. dann ein, wenn die Arbeit im Inland verwertet wird. Dies wird…
…nicht, kann nicht in dem auf die Beantwortung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden, vielmehr muss die finale Beantwortung dieser Frage dem zuständigen Finanzamt im Rahmen der ihm zustehenden freien Beweiswürdigung aller Sachverhaltsvorbringen überlassen bleiben. Sollte der Bestand einer inländischen Betriebstätte angenommen werden…
…Auftraggeber Modeschauen, dann sind die aus dieser Tätigkeit erzielten gewerblichen Einkünfte des österreichischen Unternehmens gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Deutschland von der Besteuerung zu entlasten. Wenn die deutsche Steuerverwaltung das österreichische Unternehmen für die an die Models gezahlten Vergütungen haftbar machen will, dann setzt…
…der Dividenden, ob aus inländischer oder ausländischer Quelle, abhängt, ohne dass dabei der Umfang der Beteiligung des Anteilseigners an der ausschüttenden Gesellschaft berücksichtigt wird, kann sowohl unter Artikel 43 EG über die Niederlassungsfreiheit als auch unter Artikel 56 EG über den freien Kapitalverkehr fallen". Die…
…kann die Anstellung in steuerrechtlicher Hinsicht auch auf Grund eines sogenannten freien Dienstvertrages oder eines Werkvertrages erfolgen (LStR 1999 Rz 981). Ist die Vertragsgestaltung - vor allem weil die Geschäftsführertätigkeit für die österreichische GmbH nicht die überwiegende Arbeitskraft der Geschäftsführers in Anspruch nimmt - nicht als Dienstvertrag…
Nach den Lohnsteuerrichtlinien 2002, LStR 2002 Rz 981 wird in Österreich als übliche Vertragsgestaltungsform für die Anstellung eines Geschäftsführers jene eines Dienstvertrages gesehen; doch ist eine Anstellung auf Grund eines freien Dienstvertrages, eines Werkvertrages oder eines bloßen Auftrages nach dieser Richtlinienregelung nicht schlechthin ausgeschlossen. Gleiches…
… 124 Z. 14 Gewerbeordnung selbständig tätiger Luftfahrzeugmechaniker mit Betriebstandort in Österreich auch Wartungs- und Reparaturaufträge an Flugzeugen in der Schweiz, in Italien und in Deutschland aus, so unterliegen die hiefür erzielten Einkünfte der ausschließlichen Besteuerung in Österreich, wenn für die Arbeiten in den genannten Staaten…
…ansässiges Ehepaar, das in Deutschland Alleingesellschafter einer seminarveranstaltenden GesmbH ist, und das dort deren Geschäftsführung betreibt, den Seminarbetrieb auf Österreich aus und gründet es zu diesem Zweck in Österreich ebenfalls eine seminarveranstaltende GesmbH, wobei der Ehemann die Geschäftsführung besorgt, so kann die Frage, ob sich…
…kann die Anstellung in steuerrechtlicher Hinsicht auch auf Grund eines so genannten freien Dienstvertrages oder eines Werkvertrages erfolgen (LStR 1999 Rz 981). Ist die Vertragsgestaltung - vor allem weil die Geschäftsführertätigkeit für die österreichische GmbH nicht die überwiegende Arbeitskraft des Geschäftsführers in Anspruch nimmt - nicht als…
…Aus der von der Behörde bestätigten Bescheinigung muss für Zwecke der weiteren Beurteilung der Abkommensvorteile auch hervorgehen, dass es sich um einen Pensionsfonds iSd Art. 3 Abs. 1 lit. l DBA-Japan handelt. Es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung durch die zuständige Abgabenbehörde. Ansässige…
…Kapitalgesellschaft und es ist ihrer freien Disposition überlassen, wie sie diese Mittel ertragbringend einsetzt. Werden diese betriebsvermögenszugehörigen Mittel als Darlehen an eine US-Gesellschaft vergeben, dann gehört die Darlehensforderung zum steuerlichen Betriebsvermögen der österreichischen Gesellschaft. Folglich sind auch die hiefür aus den USA bezogenen Zinsen…
…Firmenwert zurückzuführende Differenz zwischen den seinerzeitigen Anschaffungskosten und dem Amortisationsentgelt) ist daher in Österreich steuerfrei. Auch wenn das Amortisationsentgelt aus dem Reingewinn und freien Rücklagen der österreichischen Gesellschaft finanziert wird, kann der Vorgang nicht als eine mit 5% Quellensteuer zu belastende Dividendenausschüttung im Sinn des…
…so ist gemäß § 100 Abs. 4 Z. 1 EStG im Zeitpunkt des Zuflusses eine Abzugssteuer von 20% einzubehalten. Aus Artikel 15 DBA-Frankreich ergibt sich allerdings ein Anrecht auf Steuerfreistellung, soferne kein konzerninterner Lizenzgebührenfluss vorliegt. Ein konzerninterner Lizenzgebührenfluss liegt vor, wenn die Lizenzgeberin zu mehr…