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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2816

Mietpilot einer deutschen Flugvermittlungsfirma

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0046-IV/4/2007vom 01.02.2007

Wortlaut laut Findok

Hat ein in Österreich ansässiger Flugzeugführer mit einer deutschen Flugvermittlungsfirma einen freien Dienstvertrag im Sinn von LStR 2002 Rz 977 abgeschlossen, auf Grund dessen er es übernommen hat, für Kunden der deutschen Flugvermittlungsfirma bei Bedarf Pilotendienste zu erbringen, dann wird hierdurch kein Dienstverhältnis im Sinn von § 47 Abs. 1 und 2 EStG begründet. Dies hat zur Folge, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland auf österreichischer Seite nicht Artikel 15 (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit), sondern Artikel 7 (Unternehmensgewinne) anzuwenden ist. Artikel 7 teilt das ausschließliche Besteuerungsrecht an den aus der gewerblichen Tätigkeit erzielten Einkünften Österreich zu, wenn dem Piloten in Deutschland keine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland zur Verfügung steht. Die in Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland für Piloten vorgesehene Sonderregelung kommt folglich nicht zur Anwendung. Bundesministerium für Finanzen, 1. Februar 2007

Normen und Schlagworte

Pilotenfreier Dienstvertrag

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0046-IV/4/2007
Stammnummer
29717
Gültig
01.02.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF