…Entscheidungszuständigkeit auf die FLD für Wien, NÖ und Bgld. über. Wurde ein Anbringen bei einer unzuständigen Behörde (im Anlassfall bei der FLD Salzburg statt der FLD für Wien, NÖ und Bgld.) gestellt, so ist es nach § 50 BAO ohne unnötigen Aufschub (auf Gefahr des Einschreiters…
…Chemiekonzernen zugekauft werden; Zuführung und Vermittlung von Abnehmern der Produkte auf der Basis von langfristigen Exklusivverträgen; fortlaufende technologische Betreuung, insbesondere Vermittlung verbesserter Technologien; und verpflichtet sich der österreichische Vertragspartner zur Leistung eines Entgeltes in Höhe von 50% des mit bis zu 700 Mio. S prognostizierten…
…EAS 501, EAS 1234 und Z 6 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 7. Juni 1991). Sollte auf deutscher Seite eine gegenteilige Auffassung vertreten werden und hiedurch die Gefahr einer Doppelbesteuerung drohen, müsste der Fall zeitgerecht im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens einer Lösung zugeführt…
…die Gefahr in sich, dass dann, wenn Doppelbesteuerungsabkommen Besteuerungsrechte der Republik Österreich übertragen, unerwünschte internationale Doppelnichtbesteuerungen eintreten können. Würde etwa im Fall der EAS 268 bei einer Personalentsendung in die britische Niederlassung eines österreichischen Unternehmens der Verwertungstatbestand nicht greifen, dann würde sich hinsichtlich der auf…
…fallen. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, kann aber nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens beurteilt werden, sondern wird in erster Linie vom Abgabepflichtigen selbst zu entscheiden sein. Sollte hiedurch die Gefahr eines grenzüberschreitenden Besteuerungskonfliktes eintreten, dann ist anzuraten, seine Beurteilung mit den zuständigen…
Die steuerliche Behandlung ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, richtet sich daher nicht nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist…
…jedenfalls dem Betriebstätten-Nichtdiskriminierungsverbot des Artikels 24 zuzuschreiben sein; dieses Verbot ist seinerzeit auch von den USA gegenüber Österreich beachtet worden und es bedurfte zu seiner Beseitigung einer enstprechenden Änderung der Abkommensrechtslage. Sollten daher österreichische Unternehmen Gefahr laufen, im Geltungsbereich des neuen Abkommens mit der…
…österreichische Kunde genötigt, für das finale Zustandekommen des Kaufvertrages noch weitere Schritte im unmittelbaren Kontakt mit dem ausländischen Unternehmen zu setzen. Anders ist es, wenn ein standardisiertes Bestellverfahren abläuft, bei dem der österreichische Kunde mit seiner Unterschrift auf dem Bestellschein davon ausgehen kann, dass er…
…sich hiebei mit Deutschland die Gefahr eines Qualifikationskonfliktes abzeichnen sollte. Liegt ein einheitliches Dienstverhältnis vor, dann würden auch die von dem deutschen Unternehmen aus Anlaß von Gleitschirmveranstaltungen bei Erzielung guter Wettkampfergebnisse gezahlten Preisgelder hievon erfaßt werden. Erweist sich die Vermutung des Vorliegens eines steuerlichen Dienstverhältnisses…
…des deutschen Arbeitgebers der beiden Geschäftsführer zu erblicken, müsste die steuerliche Erfassung im Wege der Veranlagung erfolgen. Sollte sich die Gefahr einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland abzeichnen, so müsste die Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens geklärt werden; sie könnte dann allerdings auch auf…
…die durch die Abschreibung dieser stillen Reserven in den Händen des österreichischen Anteilserwerbers verursachten Steuermindereinnahmen von derselben Steuerverwaltung getragen werden. Allerdings ist vorzukehren, dass die ausländische Steuerverwaltung das Doppelbesteuerungsabkommen korrespondierend interpretiert, da nur so die Gefahr einer Doppelverwertung der Abschreibungen vermieden werden kann (Reziproker Fall…
…auf österreichischer Seite eine Verrechnungsforderung und auf schweizerischer Seite eine korrespondierende Verrechnungsverbindlichkeit einzustellen ist; hierbei sind die Zinsen, die die GmbH ihrem Gesellschafter nach den Grundsätzen des Fremdverhaltens zu zahlen hat, ebenfalls im Verrechnungspreisweg an die schweizerische Betriebstätte weiterzubelasten. Ob unter den gegebenen Umständen Gefahr…
…Kapitalgesellschaft gemäß Art III des Umgründungssteuergesetzes ihre eine internationale Schachtelbeteiligung iSd § 10 Abs 2 KStG 1988 darstellende Beteiligung an einer ungarischen Kapitalgesellschaft in ihre französische Tochterkapitalgesellschaft ein, kann Frankreich aus diesem Vorgang keine Besteuerungsrechte geltend machen. Auch dann nicht, wenn auf die Beteiligung an der…
…Malta, dann ist dies mit dem Eintritt der Wegzugsbesteuerung hinsichtlich der während der Österreich-Ansässigkeit in den ausländischen Gesellschaften gebildeten stillen Reserven verbunden. Anmerkung : Die EAS geht bewusst nicht auf die Frage ein, ob bei Zuzug eines deutschen Industriellen, also eines Steuerausländers, Gefahr droht, dass…
…gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich die Geschäftsleitung nach Deutschland, so wird die Gesellschaft hiedurch zwar in Deutschland "ansässig" und darf auf Grund des DBA-Deutschland grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen ihrer unbeschränkten Steuerpflicht…
…das unterzeichnungsreife neue österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen der Standort Österreich nur deshalb gefährdet wäre, weil dieses Abkommen Bestimmungen über eine Strafrechtshilfe sowie über eine Vollstreckungsamtshilfe vorsieht, ist unbegründet. Denn bereits derzeit enthält Artikel 12 des auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung mit den USA abgeschlossenen…