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EAS 2189Anrechnung italienischer Steuern von Mieteinkünften auf die österreichische Steuer vom Veräußerungsgewinn
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 693/1-IV/4/0216.12.2002

…italienisches Gebäude, dann ist die von den Mieteinkünften dieses Jahres in Italien erhobene Steuer (eine Steuer, die vom Bruttobetrag der Mieten erhoben wird) auf jene österreichische Körperschaftsteuer anrechenbar, die bei der Veranlagung dieses Jahres auf die italienischen Mieteinkünfte und den italienischen Veräußerungsgewinn entfällt. Der Umstand…

EAS 2Steuerliche Behandlung britischer Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 773/5/1-IV/4/9127.05.1991

…der aus England eine Pension bezieht, unterliegt damit grundsätzlich nur in Österreich der Besteuerung. Dies ergibt sich aus Artikel 18 des DBA-GB. Eine in Großbritannien abgezogene Quellensteuer ist nicht in Österreich anrechenbar, sondern müsste von Großbritannien rückerstattet werden. Erforderlichenfalls müsste hiezu ein Verständigungsverfahren gemäß…

EAS 245Konsortialkreditvergabe nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 82/38/1-IV/4/9313.03.1993

…Wird von einer österreichischen Bank gemeinsam mit einer deutschen Bank ein Konsortialkredit nach Italien vergeben, so ist die in Italien von den Zinsen einbehaltene Quellensteuer aliquot mit 10% auf die österreichische Körperschaftsteuer anrechenbar. Die Anrechnung kann jedoch nur auf jenen Teil der österr. Körperschaftsteuer erfolgen…

EAS 2591Kein Anrechnungsvortrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0263-IV/4/200524.03.2005

Gemäß Artikel 23 Abs. 1 lit. b DBA-Kroatien ist die Anrechenbarkeit kroatischer Zinsenquellensteuern mit der österreichischen Einkommen/Körperschaftsteuer begrenzt, die auf die kroatischen Zinseneinkünfte entfällt. Reicht die österreichische Körperschaftsteuer wegen der Berücksichtigung von Verlustvorträgen nicht zur Gegenverrechnung mit den kroatischen Quellensteuern aus, entfällt sonach…

EAS 3347Deutsche Durchgriffsbesteuerung nach § 50d dEStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0597-VI/8/201424.09.2014

…sich bereits EAS 3338 befasst. Dies mit dem Ergebnis, dass die deutsche KESt-Vorbelastung im Fall einer nachfolgenden Gewinnausschüttung der Ö-GmbH an A anrechenbar ist. Es ist aber zu beachten, dass Deutschland bei dem fiktiven Durchgriff auf A nur berechtigt ist, 15% des Bruttobetrages…

EAS 3301Hotelbetrieb als Immobiliengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0655-IV/4/201223.10.2012

…das in der letzten vor der Veräußerung nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen erstellten Schlussbilanz ausgewiesen ist. Eine in einem solchen Fall in Österreich zu erhebende Steuer ist gemäß Artikel 23 Abs. 1 lit. b sublit. dd des Abkommens in Deutschland anrechenbar. Bundesministerium für Finanzen, 23. Oktober 2012

EAS 3266Britische Dividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0053-IV/4/201227.01.2012

…von 90) beträgt, erhöht bei in Großbritannien Ansässigen zwar einerseits deren Dividendeneinkünfte (im vorliegenden Fall auf 100) ist aber andererseits auf ihre britische Einkommensteuerschuld anrechenbar (ist aber nicht erstattungsfähig). Bei im Ausland ansässigen Dividendenempfängern nimmt Großbritannien zwar keine Quellenbesteuerung ieS vor, doch besteht auch hier…

EAS 3216Anrechnung von US-State Taxes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0796-IV/4/201119.04.2011

… 1 Abs. 3 der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, in Österreich anrechenbar. Die Auffassung, dass solche lokalen US-Steuern auch dann anzurechnen sind, wenn sie rechtwidrig erhoben wurden, wird allerdings nicht geteilt. Doch führt der Umstand, dass nach einer 2004 eingeholten Auskunft eines US…

EAS 2170US-Tournee eines österreichischen Zauberkünstlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 321/1-IV/4/0226.11.2002

…wenn die hierbei erzielten Betriebseinnahmen den Betrag von 20.000 US-Dollar nicht übersteigen. Eine allenfalls in den USA erhobene Einkommensteuer wäre gemäß Art. 22 DBA-USA auf jene österreichische Einkommensteuer anrechenbar, die auf die US-Einkünfte entfällt. 26. November 2002 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 2985Gewinnausschüttung einer estnischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1919-IV/4/200823.07.2008

…Gesellschafters anrechenbar, würde sie erhoben. Wird aber nur eine estnische Körperschaftsteuer (Steuersubjekt ist die estnische Kapitalgesellschaft), nicht aber eine Dividendensteuer (Steuersubjekt wäre der Gesellschafter) erhoben, kann daher keine Steueranrechnung in Österreich stattfinden. Denn es wäre nicht abkommenskonform, anstelle einer anrechenbaren Dividendensteuer eine nicht anrechenbare Körperschaftsteuer…

EAS 2216Auslandskonzerte eines österreichischen Orchesters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 647/2-IV/4/0227.01.2003

…Werden Konzerte in Ländern gegeben, mit denen DBAs mit Anrechnungsverfahren bestehen, dann unterliegen die Einkünfte der Musiker und das Gewinnelement des Orchestervereins der österreichischen Besteuerung, wobei die ausländische Quellensteuer in Österreich anrechenbar ist. Es bestehen keine Bedenken, wenn in Fällen, in denen der ausländische Staat…

EAS 1345Mitarbeiterentsendung zur US-Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 207/2-IV/4/9812.10.1998

…3 lit. a des Abkommens - im Veranlagungsweg - in Österreich anrechenbar. Sollte für die Dauer der Auslandsentsendung nachweislich der inländische Wohnsitz mit steuerlicher Wirkung aufgegeben werden, würde sich hiedurch die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht auf eine bloß "beschränkte Steuerpflicht" herabmindern. In einem solchen Fall würde sich daher…

EAS 1848Österreichische GmbH&Co KG mit Zweigniederlassung in Südtirol
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 155/2-IV/4/0117.05.2001

…an die Gesellschaft, in Österreich nach dem Transparenzprinzip an die Gesellschafter) nicht dazu führt, dass eine der Gesellschaft vorgeschriebene Steuer bei den Gesellschaftern nicht anrechenbar wäre. Dies deckt sich auch mit den Ergebnissen des OECD-Partnershipreports: wenn eine DBA-Auslegungsvariante zur Doppelbesteuerung, eine andere hingegen…

EAS 2652Keine Auslandssteueranrechnung auf die Sondergewinnsteuer aus der Eigenkapitalzuwachsverzinsung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0574-IV/4/200530.08.2005

…in dem betreffenden Jahr anrechnungsbegünstigt (und verlustkürzend) der Kapitalgesellschaft zugegangen sind. Die Sondergewinnsteuer entfällt daher nicht einmal mehr "mittelbar" auf die rumänischen Lizenzgebühren, sodass die rumänische Quellensteuer auf sie nicht anrechenbar ist. 30. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2579US-Liegenschaftserträgnisse einer inländischen KG mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0150-IV/4/200525.02.2005

…die deutschen Personengesellschafter) nicht in Österreich, sondern in Deutschland ansässig sind. Dennoch sind die US-Steuern nach Maßgabe des österreichisch-amerikanischen DBA in Österreich anrechenbar, weil die von deutschen Gesellschaftern betriebene Personengesellschaft ein "deutsches Unternehmen" mit österreichischen Betriebstätten darstellt, das nach der Nichtdiskriminierungsklausel des Art…

EAS 2554Italienische Quellenbesteuerung auf Haftungsentgelten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0139-IV/4/200411.02.2005

…Italien mit einer 10%igen italienischen Quellensteuer belegt werden müssen, so stellt eine solche italienische Quellenbesteuerung nur dann keine Verletzung des DBA-Italien dar (und ist in Österreich auf die die Haftungsentgelte belastende Körperschaftsteuer anrechenbar), wenn die Haftungsentgelte nach italienischem Recht den Einkünften aus Darlehen…

EAS 4Werbeeinnahmen eines international tätigen Sportlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 376/7/1-IV/4/9128.05.1991

…Lizenzgebühren zu subsumieren, wenn dies im Ausland so geschieht und wenn aus diesem Grund eine im Abkommen für Lizenzgebühren vorgesehene Quellenbesteuerung vorgenommen wird; eine derartige Quellensteuer wäre dann - in Höhe der im Abkommen für Lizenzgebühren vorgesehenen Höchstgrenzen - in Österreich anrechenbar; ausländische Quellensteuern, die die genannten…

EAS 126US-Beratung für österreichische Firmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2035/1/1-IV/4/9206.05.1992

…OECD-Musterabkommen beruhenden Abkommen - im DBA-USA noch als Betriebstätten gewertet werden. Allfällige in Österreich zur Erhebung gelangende Körperschaftsteuern wären nach den Bestimmungen des DBA-USA in den USA anrechenbar. Auf die sich aus Artikel III DBA-USA ergebende "Attraktivkraft" der Betriebstätte wird besonders hingewiesen…

EAS 124Nichtanrechenbare niederländische Dividendensteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 588/9/1-IV/4/9205.05.1992

…machen. In Veranlagungsjahren, in denen keine österreichische Körperschaftsteuer auf die niederländischen Dividenden entfällt (weil das Einkommen der GesmbH negativ ist oder weil die Voraussetzungen für eine Steuerfreistellung auf Grund des internationalen Schachtelprivilegs gegeben sind) ist allerdings die niederländische Quellensteuer in Österreich nicht anrechenbar, da keine…

EAS 134GesmbH-Gewinnausschüttung an französische und deutsche Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2825/5/1-IV/4/9220.05.1992

…verlangen. Die nicht rückerstattungsfähige österreichische Quellensteuer wird in Deutschland auf die deutsche Körperschaftsteuer, die auf die österreichische Gewinnausschüttung entfällt, anrechenbar sein. Nach der derzeit geltenden Vertragslage mit Deutschland besteht indessen keine Rückerstattungsberechtigung. 20. Mai 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: