Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2579
US-Liegenschaftserträgnisse einer inländischen KG mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0150-IV/4/2005vom 25.02.2005
Wortlaut laut Findok
Erwirbt eine inländische Werbe-GmbH&CoKG mit deutschen Gesellschaftern ein zur Vermietung und späteren Weiterveräußerung bestimmtes Bürogebäude in den USA, dann unterliegen die daraus erzielten US-Einkünfte der österreichischen Besteuerung, wenn die US-Liegenschaft nach österreichischem Steuerrecht dem inländischen Betriebstättenvermögen der KG (als gewillkürtes Betriebsvermögen) zuzurechnen ist. Das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen ist allerdings nicht anwendbar, weil die Steuerpflichtigen (die deutschen Personengesellschafter) nicht in Österreich, sondern in Deutschland ansässig sind. Dennoch sind die US-Steuern nach Maßgabe des österreichisch-amerikanischen DBA in Österreich anrechenbar, weil die von deutschen Gesellschaftern betriebene Personengesellschaft ein "deutsches Unternehmen" mit österreichischen Betriebstätten darstellt, das nach der Nichtdiskriminierungsklausel des Art. 24 Abs. 3 DBA-Deutschland nicht gegenüber österreichischen Unternehmen benachteiligt werden darf.
25. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 24 Abs. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0150-IV/4/2005
- Stammnummer
- 21067
- Gültig
- 25.02.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF