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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2579

US-Liegenschaftserträgnisse einer inländischen KG mit deutschen Gesellschaftern

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0150-IV/4/2005vom 25.02.2005

Wortlaut laut Findok

Erwirbt eine inländische Werbe-GmbH&CoKG mit deutschen Gesellschaftern ein zur Vermietung und späteren Weiterveräußerung bestimmtes Bürogebäude in den USA, dann unterliegen die daraus erzielten US-Einkünfte der österreichischen Besteuerung, wenn die US-Liegenschaft nach österreichischem Steuerrecht dem inländischen Betriebstättenvermögen der KG (als gewillkürtes Betriebsvermögen) zuzurechnen ist. Das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen ist allerdings nicht anwendbar, weil die Steuerpflichtigen (die deutschen Personengesellschafter) nicht in Österreich, sondern in Deutschland ansässig sind. Dennoch sind die US-Steuern nach Maßgabe des österreichisch-amerikanischen DBA in Österreich anrechenbar, weil die von deutschen Gesellschaftern betriebene Personengesellschaft ein "deutsches Unternehmen" mit österreichischen Betriebstätten darstellt, das nach der Nichtdiskriminierungsklausel des Art. 24 Abs. 3 DBA-Deutschland nicht gegenüber österreichischen Unternehmen benachteiligt werden darf. 25. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

gewillkürtes BetriebsvermögenNichtdiskriminierungDiskriminierungsverbot

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0150-IV/4/2005
Stammnummer
21067
Gültig
25.02.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF