…sind die US-Steuern nach Maßgabe des österreichisch-amerikanischen DBA in Österreich anrechenbar, weil die von deutschen Gesellschaftern betriebene Personengesellschaft ein "deutsches Unternehmen" mit österreichischen Betriebstätten darstellt, das nach der Nichtdiskriminierungsklausel des Art. 24 Abs. 3 DBA-Deutschland nicht gegenüber österreichischen Unternehmen benachteiligt werden darf. …
…und daher gesonderte Untersuchungen darüber zu unterlassen, ob in diese 5%ige Risikoprämie auch ein Teil der tschechischen Gewinnausschüttung einfließt und welche Auswirkungen diesfalls die Nichtdiskriminierungsklausel des DBA-Liechtenstein hierauf hat. Die vorstehenden Überlegungen gehen von der Annahme aus, dass in Österreich ansässige Personen weder…
…der Nichtdiskriminierung gemäß Art 18 AEUV sowie unbestimmte Teile der VO 883/2004 ins mitgliedstaatliche Recht zu transformieren und den Inhalt einer anderen Norm des FLAG klarzustellen (Absatz 1) und sodann dieses auf internationale Organisationen zu erstrecken (Absatz 2) sowie den primärrechtlichen Begriff der Nichtdiskriminierung…
…und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet." Art 19 Abs. 1 EUV lautet: "(1)…
…14. Dezember 1994, D3.A.53/L-Klb/taq, wird auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Abs. 2 DBA-Schweiz einer in Österreich errichteten Betriebstätte (im Sinn von Artikel 5 DBA-Schweiz) einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung im gleichen Umfang zukommen, wie wenn…
…D3.A.53/L-Klb/taq, wird auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Z 2 DBA-Schweiz einer in Österreich errichteten Betriebstätte (im Sinn von Artikel 5 DBA-Schweiz) einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung im gleichen Umfang zukommen, wie wenn es sich hierbei…
…EAS 2539, EAS 3025). Die Kommunalsteuer fällt zwar nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Deutschland, doch ist im Schlussprotokoll zu Artikel 24 des Abkommens insoweit eine Nichtdiskriminierung mit Deutschland vereinbart, als diese Abgabe von in Deutschland ansässigen Unternehmen, sonach auch von der in Rede…
…Aus all diesen dargelegten Gründen verstoße das EKBSG gegen den Gleichheitssatz gemäß Artikel 7 B-VG bzw. das Recht auf Nichtdiskriminierung nach Art 17 GRC. Möglicher Missbrauch der Abgabenform Zudem wies die Beschwerdeführerin daraufhin, dass die Ausgestaltung des EKBSG möglicherweise einen Missbrauch der Abgabenform darstelle…
…steuerfrei gestellt werden, da die in die Betriebstätten der österreichischen Gesellschafterin fließenden Erträge aus der Auslandsbeteiligung keiner Steuerfreiheit zugänglich sind. Denn die inländische Gesellschafterin erfüllt nicht die Voraussetzung einer unmittelbaren Beteiligung an der Auslandsgesellschaft. Die aus Nichtdiskriminierungsgründen geschaffene Regelung des § 21 Abs. 1 Z 2…
…beteiligt und fließen der österreichischen Kapitalgesellschaft Gewinnausschüttungen zu, so sind diese Dividenden gemäß Artikel 10 Abs. 3 DBA-Türkei in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Denn die in der genannten Abkommensbestimmung vorgesehene Nichtdiskriminierungsklausel bewirkt, dass die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG auch für die aus der…
…D3.A.53/L-Klb/taq, auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Abs. 2 DBA-Schweiz einer in Österreich errichteten Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung im gleichen Umfang zukommt, wie wenn es sich hiebei um eine österreichische Tochtergesellschaft des schweizerischen Unternehmens handelte…
…7 B-VG bzw. das Recht auf Nichtdiskriminierung nach Art. 17 GRC (Punkt 4.1): Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot (Punkt 4.1.2) Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip (Punkt 4.1.3) Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und Stromhändlern (Punkt 4.1.4) Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und…
…belangten Behörde demnach verfassungskonform. Gegen diesen Bescheid richte sich die Beschwerde. Zu den Beschwerdepunkten wurde im Wesentlichen ausgeführt: Es liege ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz gemäß Art. 7 B-VG sowie gegen das Recht auf Nichtdiskriminierung gemäß Art. 17 GRC vor. Der Energiekrisenbeitrag-Strom sei…
…vertreten habe, dass sich die selbstberechnete und abgeführte Abgabenschuld als richtig erwiesen habe. Zu den Beschwerdepunkten wurde im Wesentlichen ausgeführt: Es liege ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz gemäß Art 7 B-VG sowie gegen das Recht auf Nichtdiskriminierung gemäß Art 17 GRC vor. Art 7…
…Jahresanträge für 2019 eingereicht. In dem erwähnten Entscheid wird ausgeführt: "Die Grundsätze der Neutralität, der Effektivität und der Nichtdiskriminierung stehen nationalen Rechtsvorschriften wie denen im Ausgangsverfahren, nach denen nur der Dienstleistungserbringer einen Anspruch auf Erstattung von zu Unrecht als Mehrwertsteuer gezahlten Beträgen gegen die Steuerbehörden…
…Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG) angefochten. Dazu führte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen aus: Es liege ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz gemäß Art. 7 B-VG sowie gegen das Recht auf Nichtdiskriminierung gemäß Art. 17 GRC vor. Der Energiekrisenbeitrag-Strom sei in mehrfacher Hinsicht gleichheitswidrig…
…ausschließlich die Verfassungswidrigkeit des EKBSG geltend gemacht. Die diesbezügliche Argumentation lautete im Wesentlichen wie folgt: Es liege ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz gemäß Art 7 B-VG sowie gegen das Recht auf Nichtdiskriminierung gemäß Art 17 GRC vor. Der EKB-S sei in mehrfacher Hinsicht…
…ausschließlich die Verfassungswidrigkeit des EKBSG geltend gemacht. Die diesbezügliche Argumentation lautete im Wesentlichen wie folgt: Es liege ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz gemäß Art 7 B-VG sowie gegen das Recht auf Nichtdiskriminierung gemäß Art 17 GRC vor. Der EKB-S sei in mehrfacher Hinsicht…
…ausschließlich die Verfassungswidrigkeit des EKBSG geltend gemacht. Die diesbezügliche Argumentation lautete im Wesentlichen wie folgt: Es liege ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz gemäß Art 7 B-VG sowie gegen das Recht auf Nichtdiskriminierung gemäß Art 17 GRC vor. Der EKB-S sei in mehrfacher Hinsicht…
…7 B-VG bzw. das Recht auf Nichtdiskriminierung nach Art. 17 GRC (Punkt 4.1) - Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip (Punkt 4.1.2) - Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot (Punkt 4.1.3) - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und fossilen Energieträgern (Punkt 4.1.4) - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern…