RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1967

Tschechische GmbH-Gewinnausschüttung an die österreichische Tochter-KG einer deutschen Kommanditgesellschaft auf Aktien

geltende FassungEAS-AuskunftI 155/1-IV/4/01vom 06.12.2001

Wortlaut laut Findok

  Mit der steuerlichen Behandlung von deutschen Kommanditgesellschaften auf Aktien hat sich EAS 1849 befasst. Es wurde darin der Gesellschaftstyp einer deutschen KGaA im Gleichklang mit der deutschen Rechtslage insgesamt als Körperschaftsteuersubjekt eingestuft, das angesichts der Nennung in Anlage 2 zum EStG einer originären deutschen Kapitalgesellschaft gleichgestellt ist. Ist daher eine deutsche KGaA als einzige Kommanditistin an einer österreichischen Handels-KG beteiligt, dann ist eine von einer tschechischen Tochter-GmbH der inländischen Mutter-KG zufließende Gewinnausschüttung gemäß § 21 Abs. 1 Z. 2 lit. a KStG nach Maßgabe des § 10 KStG insoweit körperschaftsteuerfrei, als diese Gewinnausschüttung in den KG-Gewinnanteil der deutschen KGaA eingeht. Unter den gegebenen Umständen (Komplementärin der inländischen KG ist eine nicht kapitalmäßig beteiligte liechtensteinische AG, die als Abgeltung ihrer Haftungsübernahme eine Risikoprämie in Höhe von 5% ihres Aktienkapitals erhält) erscheint es vertretbar, die gesamte Gewinnausschüttung aus Tschechien körperschaftsteuerfrei zu stellen und daher gesonderte Untersuchungen darüber zu unterlassen, ob in diese 5%ige Risikoprämie auch ein Teil der tschechischen Gewinnausschüttung einfließt und welche Auswirkungen diesfalls die Nichtdiskriminierungsklausel des DBA-Liechtenstein hierauf hat. Die vorstehenden Überlegungen gehen von der Annahme aus, dass in Österreich ansässige Personen weder Komplementäre der deutschen KGaA noch Gesellschafter der liechtensteinischen AG sind. 06. Dezember 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

deutsche Kommanditgesellschaft auf AktienKörperschaftsteuersubjektGewinnausschüttungliechtensteinische AGHaftungsübernahmeRisikoprämieNichtdiskriminierungsklauselDiskriminierungsverbot

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
I 155/1-IV/4/01
Stammnummer
2020
Gültig
06.12.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF