…zu dem sie noch nicht der österreichischen Holdinggesellschaft "gehörte", vermag daher nicht die Steuerbefreiung der Gewinnausschüttung an die österreichische Holdinggesellschaft zu gewährleisten; ab 2004 auch dann nicht, wenn die österreichische Holdinggesellschaft überwiegend Steuerausländern gehört. 05. Jänner 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…Österreich steuerfrei. Denn die Gewinnausschüttung fließt in die vom Diskriminierungsverbot erfasste Personengesellschaftsbetriebstätte der schweizerischen Kommanditistin. Die Steuerbefreiung gilt allerdings wegen des erst ab 2004 wirksam werdenden Entfalls der Unmittelbarkeitsvoraussetzung für das Halten der Beteiligung ab diesem Jahr (bezüglich der Rechtslage vor 2004 siehe EAS.2013…
…primären Steuerfreistellung nach inländischem Recht gestellt worden ist (abgesehen nur vom Erfordernis der mindestens 10%igen Beteiligung). Ist der Vorgang auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts daher als steuerpflichtig zu werten (als steuerpflichtiger Zufluss von Zinsen) dann vermag das DBA-Recht ab 2003 daran nichts…
…Verlustausgleiches in Österreich wäre nicht zulässig. Verlustmodelle, die nach österreichischem Recht keine steuerliche Auswirkung mehr zeitigen dürfen, können nicht mit steuerlicher Wirkung auf der Grundlage von Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Ausland "importiert" werden. Im Übrigen ist zu beachten, dass ab 1.September 2003 auch ausländische Immobilien…
…ab diesem Veranlagungszeitraum die für die Steuerbefreiung maßgebende Beteiligungsgrenze von 25% auf 10% herabgesetzt worden ist. Die körperschaftsteuerliche Erfassung der schweizerischen Beteiligungserträge bei der Veranlagung 2001 ist damit gesetzeskonform erfolgt. Dem Einwand des Steuerpflichtigen, dass diese Besteuerung gegen die Kapitalverkehrsfreiheit des EGV verstößt, kann nicht…
…primären Steuerfreistellung nach inländischem Recht gestellt worden ist (abgesehen nur vom Erfordernis der mindestens 10-prozentigen Beteiligung). Ist der Vorgang auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts daher als steuerpflichtig zu werten (als steuerpflichtiger Zufluss von Zinsen) dann vermag das DBA-Recht ab 2003 daran nichts…
…des Abkommens zur Steuerfreistellung verpflichtet. Bei der Besteuerung der Abfindung muss zwingend österreichisches Recht angewendet werden. Der Umstand, dass nach deutschem Steuerrecht ein Betrag von DM 16.000 steuerfrei geblieben wäre, darf daher auf österreichischer Seite nicht berücksichtigt werden. 14. Oktober 2002 Für den Bundesminister…
…Österreich nach ständiger Verwaltungspraxis abkommensrechtlich steuerfrei zu stellende Auslandseinkünfte bei inländischen Zweitwohnsitzern nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes heranzieht. Wandelt sich hingegen ein inländischer Hauptwohnsitz ab April 2002 wegen einer langjährigen Arbeitnehmerentsendung nach Kroatien zu einem inländischen Zweitwohnsitz, dann sind im Jahr 2002 - anders als bei…
…inländischen Theaters tätig, steht das Besteuerungsrecht nicht nur in den Fällen der Schauspieler, sondern gemäß Art. 15 des Abkommens auch in den Fällen der Kostümbildner und Regisseure Österreich zu, sodass in diesen Fällen keine Steuerfreistellung erfolgen kann. 30. Juni 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…13.03.2007, Thin Cap Group Litigation) und daher auch kein Missbrauch vor, sodass die Vorteile der Mutter-Tochterrichtlinie nicht versagt werden dürfen. Durch den aufgezeigten Interpretationsweg ist die Steuerbefreiung der Gewinnausschüttung der estnischen Holdinggesellschaft gewährleistet und damit eine EU-konforme Gesetzesanwendung sichergestellt. Bundesministerium für…
…auf US-Dollar lautender Einlagenstand dieses Kontos, der nach US-Recht steuerfrei sein mag, ist daher in Österreich vermögensteuerpflichtig; die diesem Konto ab Zuzug nach Österreich gutgeschriebenen Erträgnisse (Zinsen) sind in Österreich auch dann einkommensteuerpflichtig, wenn hiefür im amerikanischen Recht Steuerfreiheit vorgesehen ist. Der Umstand…
…unterliegen die daraus erzielten Einkünfte zwar nicht in den VAE, wohl aber auf Grund der in Österreich bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht der österreichischen Besteuerung. Durch das mit den VAE abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen kann keine Steuerfreistellung auch in Österreich erwirkt werden. Wohl wird bei DBA-Anwendung auf österreichischer…
…Österreich nicht von der in Artikel 23 Abs. 2 des neuen Abkommens eingegangenen Verpflichtung, bei indischen Zinsen die Doppelbesteuerung im Anrechnungsweg zu beseitigen. Da die indische Quellensteuer die österreichische Körperschaftsteuerbelastung übersteigt, führt dies im Ergebnis dazu, dass die indischen Zinsen auch bis Ende März 2002…
…Artikel 19 Abs. 1 DBA-Deutschland steuerfrei gestellt wird, wenn die deutsche Steuerverwaltung nachweisbar auf der steuerlichen Erfassung in Deutschland besteht. Sollte Deutschland auch im Fall von Grenzgänger-Dienstnehmern deutscher Spiel-Casinos ab 1. Jänner 2003 die Lohnsteuerhaftung gegenüber den Casinos geltend machen, dann könnte…
…gesetzlichen Sozialversicherungssystem weder im DBA-CSSR noch in dem ab 2008 geltenden DBA-CZ abweichende Sonderregelungen getroffen worden sind, wird auch aus dieser Sicht eine Zuordnung des Krankengeldes unter Art. 15 DBA-CSSR bzw. Art. 14 DBA-CZ nicht unterbunden. Wohl wird Krankengeld für Zeiträume…
…nicht handelbares Optionsrecht eingeräumt und wird dieses Optionsrecht erst nach der Versetzung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in Österreich ausgeübt, dann ist der bei Ausübung des Optionsrechts zugeflossene geldwerte Vorteil, soweit er auf die in den USA erbrachten Arbeitsleistungen entfällt, anteilig steuerfrei (EAS 2041). Diese Steuerfreistellung…
…einem DBA-Partnerstaat ein nicht handelbares Optionsrecht eingeräumt und wird dieses Optionsrecht erst nach der Versetzung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in Österreich ausgeübt, dann ist der bei Ausübung des Optionsrechts zugeflossene geldwerte Vorteil anteilig steuerfrei (vorzitiertes BFH-Urteil). 5. Die Steuerfreistellung in Österreich setzt aber…
…mit abgeschlossenem Universitätsstudium (Hauptfach Psychologie) sind davon betroffen; denn sie wurden erst durch das Abgabenänderungsgesetz 1984, BGBl. Nr. 531/1984, ab 1985 als freiberuflich tätig gewertet. Sie fallen daher nicht unter Artikel 14, sondern unter Artikel 7 DBA-Liechtenstein. Bundesministerium für Finanzen, 25. Jänner 2008
…lang zu Lehr-, Ausbildungs- oder Forschungszwecken an einer Bildungseinrichtung im anderen Vertragsstaat aufhalten und stellt im Übrigen nur solche Einkünfte im anderen Staat steuerfrei, die aus Quellen außerhalb dieses Staates stammen. Diese Voraussetzungen sind jedoch im vorliegenden Fall schon deshalb nicht erfüllt, da die Tätigkeit…
…EStR 2000 Rz 7596). Andererseits ist die Zweijahresfrist in den DBA regelmäßig als Maximaldauer der inländischen Gastlehrertätigkeit konzipiert; wird die Frist durch die Lehrtätigkeit überschritten, fällt ab Anbeginn die Steuerbefreiung in Österreich weg. Im Fall Sloweniens hingegen bleiben die ersten zwei Lehrjahre auch dann steuerfrei…