RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2313

Engagement deutscher Künstler durch ein österreichisches Theater

geltende FassungEAS-AuskunftV 262/1-IV/4/03vom 30.06.2003

Wortlaut laut Findok

Werden von einem österreichischen Theater in Deutschland ansässige Kostümbildner, Regisseure und Schauspieler engagiert, dann gilt ab 1. Jänner 2003 gemäß dem DBA-Deutschland-2000 folgende Rechtslage: Gagen an selbständig tätige deutsche Kostümbildner und Regisseure sind gemäß Art. 14 DBA-Deutschland-2000 in Österreich ab 1. Jänner 2003 von der Abzugsbesteuerung zu entlasten. Sie können anlässlich der Auszahlung steuerfrei gestellt werden, wenn als Nachweis für die Abkommensberechtigung eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung beigebracht (oder nachgebracht) wird. Für die deutschen Schauspieler besteht allerdings gemäß Art. 17 DBA D keine Steuerentlastungsberechtigung. Werden die deutschen Künstler nicht auf Werkvertragsbasis, sondern als Dienstnehmer des inländischen Theaters tätig, steht das Besteuerungsrecht nicht nur in den Fällen der Schauspieler, sondern gemäß Art. 15 des Abkommens auch in den Fällen der Kostümbildner und Regisseure Österreich zu, sodass in diesen Fällen keine Steuerfreistellung erfolgen kann. 30. Juni 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

KostümbildnerRegisseureSchauspielerselbständige TätigkeitWerkvertragWerkverträgeAnsässigkeitsbescheinigungunselbständige TätigkeitDienstnehmer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
V 262/1-IV/4/03
Stammnummer
36372
Gültig
30.06.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF