Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2935
Anwendung von Artikel 7 auf eine Psychologin im DBA-Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0097-IV/4/2008vom 25.01.2008
Wortlaut laut Findok
In einem im Jahr 2001 mit Liechtenstein
geführten Verständigungsverfahren wurde offenkundig, dass
Liechtenstein - so wie auch die Schweiz, aber entgegen der seinerzeitigen
OECD-Auslegung - Artikel 3 Abs. 2 des DBA nicht dynamisch, sondern statisch
auslegt. Der in dieser Abkommensbestimmung vorgesehene Rückgriff auf
nationales Recht gilt daher nur in Bezug auf jene Rechtslage, die im Zeitpunkt
des Abkommensabschlusses (5. November 1969) bestanden hat. Dieses
Verständigungsverfahren hat dazu geführt, dass
Gesellschafterdienstnehmer nicht mehr unter Artikel 14 DBA-Liechtenstein fallen
und in Österreich steuerfrei zu stellen sind, sondern dass sie - so wie im
Zeitpunkt des DBA-Abschlusses - der Zuteilungsregel für Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen sind und daher der
österreichischen Steuerpflicht unterliegen (EAS 2916).
Das Ergebnis dieses Verständigungsverfahrens zeitigt
auch Auswirkungen auf Unternehmensberater (BGBl. II Nr. 437/2005 und VwGH
28.11.2007, 2006/14/0057) und auf sogenannte "planende Baumeister" (EAS 2916).
Auch therapeutisch tätige Psychologen mit abgeschlossenem
Universitätsstudium (Hauptfach Psychologie) sind davon betroffen; denn sie
wurden erst durch das Abgabenänderungsgesetz 1984, BGBl. Nr. 531/1984, ab
1985 als freiberuflich tätig gewertet. Sie fallen daher nicht unter Artikel
14, sondern unter Artikel 7 DBA-Liechtenstein.
Bundesministerium für Finanzen, 25. Jänner
2008
Normen und Schlagworte
- Art. 3 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
- Art. 14 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
- Art. 7 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
- § 22 Abs. 1 Z 1 lit. c EStG 1972, Einkommensteuergesetz 1972, BGBl. Nr. 440/1972
- § 22 Z 1 lit. c EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0097-IV/4/2008
- Stammnummer
- 34990
- Gültig
- 25.01.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF