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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2935

Anwendung von Artikel 7 auf eine Psychologin im DBA-Liechtenstein

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0097-IV/4/2008vom 25.01.2008

Wortlaut laut Findok

In einem im Jahr 2001 mit Liechtenstein geführten Verständigungsverfahren wurde offenkundig, dass Liechtenstein - so wie auch die Schweiz, aber entgegen der seinerzeitigen OECD-Auslegung - Artikel 3 Abs. 2 des DBA nicht dynamisch, sondern statisch auslegt. Der in dieser Abkommensbestimmung vorgesehene Rückgriff auf nationales Recht gilt daher nur in Bezug auf jene Rechtslage, die im Zeitpunkt des Abkommensabschlusses (5. November 1969) bestanden hat. Dieses Verständigungsverfahren hat dazu geführt, dass Gesellschafterdienstnehmer nicht mehr unter Artikel 14 DBA-Liechtenstein fallen und in Österreich steuerfrei zu stellen sind, sondern dass sie - so wie im Zeitpunkt des DBA-Abschlusses - der Zuteilungsregel für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen sind und daher der österreichischen Steuerpflicht unterliegen (EAS 2916). Das Ergebnis dieses Verständigungsverfahrens zeitigt auch Auswirkungen auf Unternehmensberater (BGBl. II Nr. 437/2005 und VwGH 28.11.2007, 2006/14/0057) und auf sogenannte "planende Baumeister" (EAS 2916). Auch therapeutisch tätige Psychologen mit abgeschlossenem Universitätsstudium (Hauptfach Psychologie) sind davon betroffen; denn sie wurden erst durch das Abgabenänderungsgesetz 1984, BGBl. Nr. 531/1984, ab 1985 als freiberuflich tätig gewertet. Sie fallen daher nicht unter Artikel 14, sondern unter Artikel 7 DBA-Liechtenstein. Bundesministerium für Finanzen, 25. Jänner 2008

Normen und Schlagworte

GesellschafterdienstnehmerUnternehmensberaterplanende Baumeistertherapeutisch tätige Psychologen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0097-IV/4/2008
Stammnummer
34990
Gültig
25.01.2008 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF