Für die Beurteilung, ob im Fall einer Arbeitskräfteentsendung nach Deutschland, der Bundesrepublik Deutschland Besteuerungsrechte nach Artikel 9 DBA-Deutschland zufallen, ist entscheidend, ob die 183-Tagefrist durch die Entsendung nach Deutschland überschritten worden ist. Die hierbei anzuwendende Zählweise ergibt sich aus AÖFV. Nr. 331/1991…
…der inländischen KG, der einer österreichischen Gesellschafter-GmbH steuerlich zuzurechnen ist, steuerfrei (wenn die mittelbar von der inländischen Kommanditistin gehaltene Auslandsbeteiligung das ab 2004 maßgebende Mindestbeteiligungserfordernis von 10% erreicht). Unter diesen Gegebenheiten ist aber auch der einer deutschen GmbH-Kommanditistin zufallende Teil der Auslandsschachteldividende steuerfrei…
…anzuwendenden Abkommens vom 24. August 2000 ist aber insoweit eine Rechtsänderung eingetreten, als das Besteuerungsrecht Deutschland zufällt. Denn Geschäftsführer werden im DBA-2000 aus der - mit der Grenzgängerregelung versehenen - Zuteilungsregel für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit herausgelöst und der Zuteilungsregel für Aufsichtsräte unterstellt, die keine Grenzgängersondervorschrift…
…10 UmgrStG auf die Gesellschafterinnen der Personengesellschaft über. Dies gilt sowohl für die in Österreich ansässigen Gesellschafterinnen wie für die in Deutschland ansässige Gesellschafterin. Allerdings steht dies für die aliquot der deutschen Gesellschafterin zufallenden Verluste nur insoweit zu, als diese Verluste in Wirtschaftsjahren nach dem…
…dass der Gesellschafter im Fall der Liquidation genauso wie im Fall einer Veräußerung die Gesellschaftsbeteiligung gegen Entgelt abgibt. Entgelt ist im vorliegenden Fall der zufallende Sachwert der Liegenschaft (110). Der genannte Artikel 13 Abs. 3 des Abkommens teilt das Besteuerungsrecht an diesem Veräußerungsvorgang Österreich zu…
…dann ändert dies nichts am österreichischen Besteuerungsrecht der Bezüge, da nach Artikel 15 nur jene Bezugsteile der Schweiz zur Besteuerung zufallen, an denen der in Österreich ansässige Arbeitnehmer seine Berufstätigkeit in der Schweiz ausübt. Werden daher unter den gegebenen Umständen die Jahresbezüge des laufend etwa…
…über eine auf Guernsey errichtete konzernzugehörige Gesellschaft administrativ verwertet werden und der österreichischen Gesellschaft die Aufgabe des Aufbaues von Public Relations, von Produktdemonstrationen und von Lizenzvertragsvermittlungen zufällt und wird vorgesorgt, dass die österreichische Gesellschaft von ihren auftraggebenden ausländischen Konzerngesellschaften hiefür nach der Kostenaufschlagsmethode entlohnt wird…
…ist, ob die ungarische Kapitalgesellschaft auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Arbeitgeber zu werten ist oder ob ihre Funktion nicht eher jener eines Arbeitskräftevermittlers entspricht. Im letztgenannten Fall würde den österreichischen Firmen die Rolle des steuerlichen Arbeitgebers zufallen. 25. April 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…Diese Freistellungsverpflichtung gilt für sämtliche unter lit. a fallenden Dienstnehmer, und zwar ohne Rücksicht darauf, welche Aufgaben ihnen im Rahmen dieses Dienstverhältnisses zufallen, sonach auch für den Botschaftschauffeur. Der Umstand, dass im Jahr 1995 eine Übernahme in die argentinische Vertretungsbehörde bei der UNIDO erfolgt ist…
…Art. 9 Abs. 4 DBA-Deutschland, sondern Art. 10 des Abkommens, sodass das Besteuerungsrecht daran nicht Deutschland, sondern Österreich zufällt. Im inländischen Lohnsteuerabzugsverfahren steht nach § 70 Abs. 2 Z 1 EStG. für beschränkt Steuerpflichtige sowohl der allgemeine Absetzbetrag als auch der Verkehrs- und Arbeitnehmerabsetzbetrag, nicht…
…hiebei nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelt. Sobald das paraphierte neue DBA-Deutschland in Wirksamkeit tritt, wird allerdings eine Rechtsänderung eintreten und das Besteuerungsrecht Deutschland zufallen. Denn Geschäftsführer werden dann aus der - mit der Grenzgängerregelung versehenen - Zuteilungsregel für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit…
…Willen der betroffenen Person eintreten. Vielmehr ist hiefür die Führung eines speziell zwecks Anwendung der Zweitwohnsitzverordnung erstellten Verzeichnisses erforderlich. Bloße zufällig geführte Kalendereinträge werden die Qualifikation eines "Verzeichnisses" wohl nicht erfüllen. Von einem "Verzeichnis" wird aber sehr wohl ausgegangen werden können, wenn es sich um…
…angemessenen Preis in Rechnung stellen können; es wird aber vermutlich nicht verlangen können, dass ihm 90% der Gesamteinnahmen zufallen. Was die umsatzsteuerliche Seite anlangt, so stellt die Veräußerung der fertiggestellten Appartements eine "Lieferung" dar, sodass darauf die Regelung des auf "sonstige Leistungen" abstellenden § 3a Abs…
…der Begründung verweigert werden, dass sich das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH nur mit betrieblichen Auslandsverlusten befasst hat; denn dies ist ausschließlich darauf zurückzuführen, dass der Beschwerdefall zufälligerweise betriebliche und nicht außerbetriebliche Auslandsverluste betroffen hat. Auch § 2 Abs. 8 EStG lässt nicht erkennen, dass darin vom Gesetzgeber…
…nicht dazu, dass Ansässigkeit in der Schweiz eintritt. Damit würde der inländische Ferienwohnsitz bewirken, dass Österreich die Position des "Ansässigkeitsstaates" zufällt und dass die Erfassung der Drittstaatseinkünfte in Österreich keinen Abkommensverstoß darstellt. 21. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…DBA-Spanien (Veräußerungsgewinne) jener des Artikels 7 vor, sodass im vorliegenden Fall Spanien das ausschließliche Besteuerungsrecht an den aus dem spanischen Immobilienbesitz erzielten (positiven und negativen, gegenwärtigen und zukünftigen) Einkünften zufällt. Die von Parteienseite vertretene Auffassung, dass in einem derartigen Fall die oben unter lit…
…erwähnten unechten stillen Gesellschaft im Feststellungsbescheid nur auf den Inhaber des Handelsbetriebes sowie den stillen Gesellschafter (die deutsche KG) aufzuteilen. Allerdings ist dieser der deutschen KG zufallende Gewinnanteil nicht in den Händen der KG, sondern in den Händen der Gesellschafter der deutschen KG zu erfassen…
…im Feststellungsbescheid nur auf die inländischen Partner sowie auf den deutschen Teilhaber (die deutsche Mutter-KG) aufzuteilen. Allerdings ist dieser der deutschen KG zufallende Gewinnanteil nicht in den Händen der KG, sondern - wie vorstehend aufgezeigt - in den Händen der Gesellschafter der deutschen KG zu erfassen…