…Zuge des "Malaysia-Deals" in das Gemeinschaftsgebiet gelangt. "Zur Verhinderung des körperlichen und rechtlichen Untergangs der Ware bis zur Feststellung der rechtmäßigen Einfuhr bzw. der Beendigung des Finanzstrafverfahrens" wurden diese Zufallsfunde infolge einer konstatierten Gefahr im Verzug ohne bescheidmäßige Beschlagnahmeanordnung gemäß § 96 FinStrG, zweiter Satz…
…aufgefundenen Waffen, Waffenteile und das Waffenzubehör insoweit freizugeben gewesen wären. Tatsächlich blieben aber die drei Maschinenpistolen beschlagnahmt, was sich mangels Deckung durch den Hausdurchsuchungsbefehl als Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erweist. Dabei käme allenfalls eine Beschlagnahme als Zufallsfund in Frage. § 96 2. Satz FinStrG…
…Zuge des "Malaysia-Deals" in das Gemeinschaftsgebiet gelangt. "Zur Verhinderung des körperlichen und rechtlichen Untergangs der Ware bis zur Feststellung der rechtmäßigen Einfuhr bzw. der Beendigung des Finanzstrafverfahrens" wurden diese Zufallsfunde infolge einer konstatierten Gefahr im Verzug ohne bescheidmäßige Beschlagnahmeanordnung gemäß § 96 FinStrG, zweiter Satz…
§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…
…Zuge des "Malaysia-Deals" in das Gemeinschaftsgebiet gelangt. "Zur Verhinderung des körperlichen und rechtlichen Untergangs der Ware bis zur Feststellung der rechtmäßigen Einfuhr bzw. der Beendigung des Finanzstrafverfahrens" wurden diese Zufallsfunde infolge einer konstatierten Gefahr im Verzug ohne bescheidmäßige Beschlagnahmeanordnung gemäß § 96 FinStrG, zweiter Satz…
Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlagnahmen nach den Bestimmungen des ZollR-DG obliegt nicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs…
…betreffend Rechtsgeschäftsgebühren ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Kann an einem Gewinnspiel nur der Spielteilnehmer teilnehmen, der über das Anwählen einer Mehrwerttelefonnummer automationsunterstützt zufallsgeneriert ausgewählt wird, liegt ein Glücksspiel gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG…
…Gemäß § 1 Abs. 1 GSpG seien Glücksspiele im Sinne dieses Bundesgesetzes Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen würden. Zum anderen wird hinsichtlich der Ermittlung der angesetzten Gebührenbemessungsgrundlage ausgeführt, dass mittels der vorgelegten Unterlagen (Tischabrechnungen, Turnierlisten) im Fall der „Cashgames…
…sich bei den betreffenden Spielen um Filmclips von Rennen, welche tatsächlich stattgefunden haben und deren Ergebnis nicht etwa durch einen Computer/Server herbeigeführt wurde. Außer der zufallsgeneriert veränderten Originalquote werden keinerlei Informationen (zB Name der Hunde, Zeitpunkt des Originalrennens, Name der Rennbahn etc.) an den…
…Strittige Punkte Ist die Verlosung von zwei Tickets für eine Veranstaltung ein Gewinnspiel iSd § 58 Abs. 3 GSpG? Macht eine exzessive Ausdehnung des Abgabentatbestandes durch rein auf zufallsabhängige Vergabe von Gratis/oder billigeren Leistungen abstellende Betrachtung § 58 Abs. 3 GSpG in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig? 1…
…Vergnügungssteuergesetzes 2005 macht, steht dabei doch offensichtlich gerade die Spielmöglichkeit, nicht aber etwa eine Internetsuche (mit zufälligem Aufruf einer Spielmöglichkeit) im Vordergrund.“. Dass genau diese Kriterien erfüllt gewesen seien, sei durch die Finanzpolizei im Zuge der Amtshandlung vom 24.04.2016 festgestellt worden, weshalb auch…
…Die Ansicht des VwGH, Glücksspiel liege immer dann vor, wenn Gewinn oder Verlust vom Zufall abhängig seien (und diesfalls keine Wette vorliegt), sei daher verfehlt und stehe in Widerspruch zum klaren Wortlaut des GSpG und diesbezüglichen Gesetzesmaterialien. Die von der Bf angebotene Hunderennwette sei daher…
…29.053, MietSlg XXIV/10 ua). Es hängt in einem solchen Fall von der Vereinbarung ab, ob das Bauwerk dem Grundeigentümer oder der Grund dem Bauführer zufällt (im gleichen Sinne Spielbüchler aaO Rz 7). Nach § 297 ABGB gehören zu den unbeweglichen Sachen diejenigen, welche auf…
M ergänzt, das zu dem Schluss kommt, dass der Zufall den Bluff wirkungslos machen kann. Eine Beeinflussung des Kartenpokerspiels findet natürlich durch Ideenreichtum, Kombinationsgabe, Bieten und Kaufen der Karten statt. Doch durch solche Überlegungen finden keine solchen Handlungen statt, die mit Sicherheit zum Gewinn führen…
…ein Glücksspiel im Sinne des § 1 Abs. 1 des Glücksspielgesetzes darstellt, dh. ob konkret für Gewinn und Verlust die Zufallselemente oder die Geschicklichkeitselemente überwiegen. 1. Gesetzliche Grundlagen Gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 GebG unterliegen der Gebühr Glücksverträge, wodurch die Hoffnung eines noch ungewissen Vorteiles…
…während des Spiels abhängig machen könnte, den Spielen nicht den Charakter als Glücksspiel nimmt. Denn bei den von der Sachverständigen dargestellten ausgesprochen kleinen Wahrscheinlichkeiten hinsichtlich bestimmter Kombinationen entscheidet letztlich tatsächlich vorwiegend der Zufall in Form der den Mitspielern zugeteilten Karten über den Ausgang des Spieles…
…ein Glücksspiel im Sinne des § 1 Abs. 1 des Glücksspielgesetzes darstellt, dh. ob konkret für Gewinn und Verlust die Zufallselemente oder die Geschicklichkeitselemente überwiegen. 1. Gesetzliche Grundlagen Gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 GebG unterliegen der Gebühr Glücksverträge, wodurch die Hoffnung eines noch ungewissen Vorteiles…
Im Übrigen wird in der Stellungnahme zur Berufung eingewendet, es liege eine gesetzliche Ausnahme nach § 4 GSpG vor, nachdem ohne Bankhalter gespielt werde. Gemeint ist damit die Ausnahme vom Glücksspielmonopol dann, wenn Glücksspiele nicht in Form einer Ausspielung durchgeführt werden und dabei entweder kein Bankhalter…
… 1 Abs. 1 GSpG: "Glücksspiele im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen". Insbesondere bei dem Spiel "Seven Card Stud Poker" werde das Gegebensein eines Glücksspiels bestritten, denn nach der herrschenden Literatur lässt eine "winning strategie…
… 1 Abs. 1 GSpG: "Glücksspiele im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen". Insbesondere bei dem Spiel "Seven Card Stud Poker" werde das Gegebensein eines Glücksspiels bestritten, denn nach der herrschenden Literatur lässt eine "winning strategie…