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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSF FSRV/0023-F/03

Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Zufallsfunden nach § 96 2. Satz FinStrG bei Waffenhändlern

geltende FassungBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)FSRV/0023-F/03vom 25.08.2004Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlagnahmen nach den Bestimmungen des ZollR-DG obliegt nicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 169 FinStrG wird zugleich dem Amtsbeauftragten das Recht der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Feldkirch, am 25. August 2004 Der Vorsitzende: Dr. Tannert  

Normen und Schlagworte

WaffenhandelUnterfakturierungHinterziehung von EingangsabgabenVerdachtbegründeter VerdachtHausdurchsuchungsbefehlHausdurchsuchungEinleitungUntersuchungsverfahrenBetroffenerunmittelbare Befehls- und ZwangsgewaltSpruchBegründungBescheidspruchBescheidbegründungunklarer Spruchgesuchte GegenständeUmschreibung des GesuchtenUmschreibungBeschlagnahmeZufallsfundeBeschlagnahme von ZufallsfundenGefahr im VerzugAufforderung zur HerausgabeOrtsabwesenheitortsabwesender BetroffenerAbweisungZurückweisung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Beschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)
Geschäftszahl
FSRV/0023-F/03
Stammnummer
11693
Gültig
25.08.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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