…des belangten Verbandes vom 4. April 2013 gegen den Bescheid des Zollamtes ZA als Finanzstrafbehörde vom 27. Februar 2013, Strafnummer (StrNr.) 12, mit dem ein Antrag auf Einstellung des Untersuchungsverfahrens gemäß § 124 Abs. 1 FinStrG abgewiesen worden war, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird…
…10 wird Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Sache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur Durchführung erforderlicher umfangreicher Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 25. Februar 2004, SpS, wurde das Finanzstrafverfahren gegen D. (Beschuldigter)…
…bestimmt. Die Höhe der Kosten des Strafvollzuges würden durch gesonderten Bescheid festgesetzt werden. Begründend führte das Finanzamt FA als Finanzstrafbehörde aus, der Tatbestand sei auf Grund der Ergebnisse des Untersuchungsverfahrens in objektiver und subjektiver Hinsicht erwiesen. Auf den Betriebsprüfungsbericht vom 19.1.2015 werde verwiesen…
…zu welchem der Täter Stellung zu nehmen Gelegenheit hatte, ausreichend geklärt, so kann das Finanzvergehen auch ohne Durchführung eines Untersuchungsverfahrens durch Strafverfügung geahndet werden (vereinfachtes Verfahren). Gemäß § 145 Abs. 1 FinStrG können der Beschuldigte und die Nebenbeteiligten gegen die Strafverfügung binnen einem Monat nach der…
…teilweise Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Sache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur weiteren Fortsetzung und Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an den Spruchsenat zurückverwiesen. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 26. Februar 2007, SpS…
…zu welchem der Täter Stellung zu nehmen Gelegenheit hatte, ausreichend geklärt, so kann das Finanzvergehen auch ohne Durchführung eines Untersuchungsverfahrens durch Strafverfügung geahndet werden (vereinfachtes Verfahren). Gemäß § 145 Abs. 1 FinStrG können der Beschuldigte und die Nebenbeteiligten gegen die Strafverfügung binnen einem Monat nach der…
…zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Wie sich…
…Berufung wird das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur Durchführung der erforderlichen umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 4. Juni 2007, SpS, wurde der Berufungswerber (Bw.) der Abgabenhinterziehung gemäß…
…ist nur zu prüfen, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe gegeben sind, nicht darum, schon jetzt die Ergebnisse des förmlichen Untersuchungsverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Zunächst ist festzuhalten, dass für alle Abgaben…
…Dezember 2005, SN X, zu Recht erkannt: Das angefochtene Erkenntnis wird gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und die Sache zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 7. Dezember 2005, SN X, hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde…
…von der Verhängung einer Strafe abgesehen und dem Verband eine Verwarnung erteilt. Begründet wurde die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass das Finanzvergehen durch die Ergebnisse des Untersuchungsverfahrens erwiesen, das Verschulden des Täters geringfügig und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen habe…
…2000 in noch zu bestimmender Höhe bewirkt. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 17. März 2003 hat das Finanzamt Urfahr als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN xxxxx ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe…
…Der Berufung wird Folge gegeben, die bekämpfte Entscheidung wird gem. § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und die gegenständliche Finanzstrafsache zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 19. September 2012, StrNr. 900-2012/00198-001, hat das Zollamt Feldkirch…
…erkannt: Der Berufung wird insoweit Folge geben, als das erstinstanzliche Erkenntnis des Spruchsenates gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und zur umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen wird. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 10. Oktober 2008, SpS, dem Berufungswerber (Bw.)…
… 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und die Sache zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) wurde mit Erkenntnis des Einzelbeamten des Finanzamtes Innsbruck vom 13.10.2006 schuldig erkannt, im Bereich des Finanzamtes Innsbruck fortgesetzt vorsätzlich als Geschäftsführer…
…Übernahme am 17. Mai 2016, wurde der Beschuldigte A in Kenntnis gesetzt, dass gegen ihn ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren wegen des Verdachtes eingeleitet worden war, er habe im Amtsbereich des genannten Finanzamtes als Geschäftsführer der B-GmbH, [FNbbb,] vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder…
…wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 30. Juni 2008 hat das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf) zur StrNr. 1234 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, der Bf habe im Amtsbereich des Zollamtes Graz im Zeitraum von…
…Berufung wird im Sinne des darin gestellten Eventualantrages stattgegeben, das angefochtene Erkenntnis gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und die Sache zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis (des Einzelbeamten) vom 8. Oktober 2010, StrNr. 052/2010/00526-001…
…wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung, vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Gem. Abs.3 leg.cit. ist von der Einleitung eines Strafverfahrens nur unter den…
…angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Sache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur weiteren Fortsetzung und Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an den Spruchsenat zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 19. April 2007, SpS, wurde der Berufungswerber (Bw.) der…