…Geschäftsräume, eingeschlossen die von CS unter Umständen dort verwendeten unternehmenseigene(n) EDV bzw. Speicher- und Sicherungsmedien durch Organe des Hauptzollamtes Feldkirch an. Es habe sich nämlich aufgrund der Angaben des Waffenhändlers M der Verdacht konkretisiert, dass am 12. August 2001 anlässlich der Zollabfertigung der obgenannten…
…sind - wie erwähnt - der dem Unabhängigen Finanzsenat bekannt gegebenen Aktenlage der Aspekt zu entnehmen, dass bei einem Waffenhändler bei einer Hausdurchsuchung Waffen aufgefunden wurden (für sich alleine nichts Ungewöhnliches), für welche während der Hausdurchsuchung an Hand der beschlagnahmten umfangreichen Unterlagen noch nicht festgestellt werden konnte…
…Geschäftsräume, eingeschlossen die von CS unter Umständen dort verwendeten unternehmenseigene(n) EDV bzw. Speicher- und Sicherungsmedien durch Organe des Hauptzollamtes Feldkirch an. Es habe sich nämlich aufgrund der Angaben des Waffenhändlers M der Verdacht konkretisiert, dass am 12. August 2001 anlässlich der Zollabfertigung der obgenannten…
§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…
…Geschäftsräume, eingeschlossen die von CS unter Umständen dort verwendeten unternehmenseigene(n) EDV bzw. Speicher- und Sicherungsmedien durch Organe des Hauptzollamtes Feldkirch an. Es habe sich nämlich aufgrund der Angaben des Waffenhändlers M der Verdacht konkretisiert, dass am 12. August 2001 anlässlich der Zollabfertigung der obgenannten…
Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlagnahmen nach den Bestimmungen des ZollR-DG obliegt nicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs…
…im Rahmen des Verwendungszweckes (siehe dazu Punkt 4.1) an Dritte ganz oder teilweise unterzuvermieten oder Dritten zur Verfügung zu stellen, sofern der Untermieter/Dritte (i) keine gesetzwidrige oder sittlich anstößige Tätigkeit betreibt (wie Pornographie, Terrorismus, Waffenhandel, etc), (ii) keine politische Partei, kirchliche Organisation, Sekte…
…insbesondere hin sichtlich dessen Geschäftstätigkeit (z.B. gesetzwidrige oder sittlich anstößige Tätigkeit. Waffenhandel) bzw. bei Gefahr für den Ruf des ***C*** als gehobenem Bürostandort oder • der Nachmieter keine österreichische, deutsche oder schweizerische natürliche oder juristische Person ist oder er Immunität genießt. Die Vermieterin ist berechtigt…
1. Begriffsbestimmungen 1.1. Kriegsmaterial (1) Diejenigen Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände, die als Kriegsmaterial anzusehen sind, werden gemäß § 2 Kriegsmaterialgesetz durch Verordnung der Bundesregierung bestimmt (siehe Abschnitt 0.1. Z 2). Diese Verordnung ist als Anlage 1 abgedruckt. Die Anlage 2 enthält Erläuterungen zu dieser…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr (einschließlich der Durchfuhr) von Schusswaffen und Munitionanzuwendenden Beschränkungen sind: 1.das Bundesgesetz über die Waffenpolizei (Waffengesetz 1996 - WaffG), BGBl. I Nr. 12/1997; 2.die Erste Verordnung über die Durchführung…
Anlage 2 Erläuterungen zur Verordnung betreffend Kriegsmaterial Zu § 1 Abschnitt I Z. 1 a):§ 1 Abschnitt I Z 1 lit. a Kriegsmaterialverordnung: 1.Halbautomatische Karabiner und Gewehre sind solche, die nur für "Einzelfeuer" aber nicht für "Reihen(Dauer)-feuer" eingerichtet sind. Für die Abgabe jedes…
Anlage 4 Klassifizierung bestimmter Waren als Kriegsmaterial 1. Schusswaffe M 61 Skorpion, Kal. 7,65 mm Bei dieser Schusswaffe, einem tschechischen Erzeugnis, handelt es sich um eine Maschinenpistole, die folgende, für militärische Schusswaffen typische Merkmale aufweist: Verstellbares Visier, Magazin mit einem Fassungsraum über das bei…
Anlage 1 Liste der Waren, die den Beschränkungen des Waffengesetzes 1996 unterliegen, geordnet nach den Positionen der Kombinierten Nomenklatur | KN-Code | Warenbezeichnung | Kategorie | Abschnitt | | 9302 00 | halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als…
4. Generelle Ausnahmen (1) Die Bestimmungen des Waffengesetzes 1996 finden keine Anwendung (dies gilt sowohl in der Einfuhr (Durchfuhr) als auch im Warenverkehr innerhalb der Union): a)auf Personen, die nach den inländischen oder entsprechenden ausländischen gewerberechtlichen Vorschriften befugt sind, Waffen oder Munition zu erzeugen…
Anlage 14 Websites mit Informationen über die zuständigen Behörden und Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission -Feuerwaffen sowie deren Teile gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 833258/20142012 BELGIEN | KN Code | Warenbezeichnung | ex 9302 00 00 | Halbautomatische Kurz-Feuerwaffen…
1. Gegenstand Die Meldepflicht gilt für Handfeuerwaffen, für höchstbeanspruchte Teile solcher Waffen und für Munition für Handfeuerwaffen. Unter die Meldepflicht fallen daher: | KN-Code | Warenbezeichnung | ex | 9302 00 | Revolver und Pistolen ab Erzeugungsjahr 1871 | ex | 9303 10 00…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Kriegsmaterial anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.das Bundesgesetz über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz - KMG), BGBl. Nr. 540/1977; 2.die Verordnung betreffend Kriegsmaterial…
1. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmung 1.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung sind: -das Bundesgesetz, mit dem das Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011 erlassen wird, BGBl. I Nr. 26/2011; -die Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011 - 1. AußWV 2011, BGBl. II…
Anlage 1 Verordnung betreffend Kriegsmaterial, BGBl. (KriegsmaterialverordnungNr. 624/1977) Auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes vom 18. Oktober 1977, BGBl. Nr. 540, über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet: § 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen: I…
Anlage 3 Liste der Waren, die den Beschränkungen des Kriegsmaterialgesetzes unterliegen, geordnet nach KN-Codes Bei den in dieser Anlage angeführten KN-Codes ist die Nichterfassung von den Beschränkungen (ex-Position) im Feld 44 der Zollanmeldung mit dem Dokumentenartencode "7499" anzugeben. Warenkatalog | KN-Code…