Findok · UFS-Entscheidungen
UFSF FSRV/0012-F/04
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Zufallsfunden nach § 96 2. Satz FinStrG bei Waffenhändlern
geltende FassungBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)FSRV/0012-F/04vom 25.08.2004Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein.
Gemäß
§ 169 FinStrG wird zugleich dem Amtsbeauftragten das Recht der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt.
Feldkirch, am 25. August 2004
Der Vorsitzende:
Dr. Tannert
Normen und Schlagworte
- § 35 Abs. 2 FinStrG, Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958
- § 89 FinStrG, Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958
- § 93 Abs. 1 FinStrG, Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958
- § 93 Abs. 2 FinStrG, Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958
- § 93 Abs. 7 FinStrG, Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958
- § 94 Abs. 2 FinStrG, Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958
- § 96 FinStrG, Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958
- § 152 Abs. 1 FinStrG, Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958
- § 156 Abs. 1 FinStrG, Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958
- § 156 Abs. 4 FinStrG, Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958
WaffenhandelUnterfakturierungHinterziehung von EingangsabgabenVerdachtbegründeter VerdachtHausdurchsuchungsbefehlHausdurchsuchungEinleitungUntersuchungsverfahrenBetroffenerunmittelbare Befehls- und ZwangsgewaltSpruchBegründungBescheidspruchBescheidbegründungunklarer Spruchgesuchte GegenständeUmschreibung des GesuchtenUmschreibungBeschlagnahmeZufallsfundeBeschlagnahme von ZufallsfundenGefahr im VerzugAufforderung zur HerausgabeOrtsabwesenheitortsabwesender BetroffenerAbweisungZurückweisung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Beschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)
- Geschäftszahl
- FSRV/0012-F/04
- Stammnummer
- 11757
- Gültig
- 25.08.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF