…dieser Gesellschaft unterliegt im Ausland einer 16-prozentigen Besteuerungtatsächlichen Durchschnittsteuerbelastung von 16%. Das Verdachtsmerkmal "Unternehmensschwerpunkt (Mindestniveau 51% + Abweichung um 25% = 63,75%)" ist besonders stark ausgeprägt (Überwiegen der Passiveinkünfte im wesentlichen Ausmaß, da deren Anteil mehr als 62,5% beträgt und somit um mehr…
Erläuterungen zum neuen Erhebungsbogen für Verdachtsflächen Der Erhebungsbogen besteht aus neun Seiten, die folgende thematische Gliederung aufweisen: Seite 1: Allgemeine Angaben Seite 2a: Altablagerung Seite 2b: Altstandort Seite 3: Geologie Seite 4: Hydrogeologie Seite 5: Schutzgüter Seite 6: Untersuchungen Seite 7: Rechtlicher Status Seite 8…
…unberührt. Die Einstellung erfolgte gemäß § 190 Z 2 StPO, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht. BEISATZ: Betrifft den Verdacht der Wertzeichenfälschung - hinterlegte Parkscheine am 4.2.2019 und 22.2.2019. lm Zweifel lässt sich nicht feststellen, ob es sich tatsächlich um Totalfälschungen…
…unberührt. Die Einstellung erfolgte gemäß § 190 Z 2 StPO, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht. BEISATZ: Betrifft den Verdacht der Wertzeichenfälschung - hinterlegte Parkscheine am 4.2.2019 und 22.2.2019. lm Zweifel lässt sich nicht feststellen, ob es sich tatsächlich um Totalfälschungen…
…und N.N. als Geschäftsführer sowie den belangten Verband, die X-GmbH, sei am 15.1.2015 ein Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 FinStrG Abs 1 und Abs 2 lit a iVm § 38 FinStrG eingeleitet worden. Der Spruchsenat habe das Verfahren wegen…
…X1 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser als verantwortlicher Unternehmer im Bereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht hinsichtlich der Jahre 2004 bis 2006 Verkürzungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 10.741,33 und an…
…Instanz gegen den Beschwerdeführer zur StrNr. X ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass er als verantwortlicher Unternehmer im Bereich des Finanzamtes Innsbruck sowie im Bereich des Finanzamtes [Kufstein] Schwaz fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes …
…Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer zur StrNr. X ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser als ehemaliger Vorstand der A.-AG im Bereich des Finanzamtes Innsbruck fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlich gebotenen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Verkürzungen an Umsatzsteuer für…
…das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer zur StrNr. X ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Bereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Verkürzungen an Einkommensteuer für das Jahr 2007 in…
…als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschuldigten B zur StrNr. X ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser als verantwortlicher Unternehmer im Bereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlich gebotenen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Verkürzungen an Umsatzsteuer für 1999 bis…
…hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen die Beschwerdeführerin zur StrNr. X ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass diese als verantwortliche Unternehmerin im Bereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht hinsichtlich der Jahre 2006…
…September 2010 hat das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen die Beschwerdeführerin (Bf.) zur SN 100000/2008//00199-014 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass diese im Zeitraum Juli 2009 bis Juli 2010 im Amtsbereich des Zollamtes Wien vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren…
…unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 5. Oktober 2010 hat das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN 123456 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser am 24. März 2010 im Amtsbereich des Zollamtes Wien vorsätzlich Sachen…
…15. Februar 2010 hat das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN 100000-2009/00093-18 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Zeitraum Mai 2009 bis August 2009 im Amtsbereich des Zollamtes Wien vorsätzlich "Sachen"…
…abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 19. Juli 2010 hat das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN 100000/2008/00096-018 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser am 8. Dezember 2008 im Amtsbereich des Zollamtes Wien…
…vom 7. September 2010 hat das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN 100000/2009/00135-29 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im September 2009 im Amtsbereich des Zollamtes Wien vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren, die zugleich…
…9. März 2010 hat das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN 100000-2009/00093-022 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Zeitraum August 2009 bis September 2009 im Amtsbereich des Zollamtes Wien vorsätzlich "Sachen"…
…August 2010 hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer zur StrNr. X ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser als verantwortlicher Einzelunternehmer (StNr. Y) im Amtsbereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem…
…als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 23. Februar 2010 hat das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN 100000/2006/00826-028 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass er im Zeitraum 19. März 2006 bis 18…
…hat das Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN 230/2009/00024-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Zeitraum Oktober 2004 bis November 2009 vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren, nämlich 15.000…