IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Juni 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich, vormals des Finanzamtes Salzburg-Land vom 16. Mai 2019 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahren gemäß…
…BAO-Kommentar, 2084 f). Für den Fall verdeckter Ausschüttungen erfordert das deshalb die klare Umschreibung jedes einzelnen Vorteilszuwendungsvorganges. Abgabenbescheide haben neben dem Abgabenbetrag auch die Bemessungsgrundlage sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit zu enthalten. Zur gesetzlich vorgesehenen Bestimmung des Fälligkeitszeitpunktes ist auch die Fixierung des Zuflusszeitpunktes…
…der Beweismittel, auf deren Suche die Hausdurchsuchung abzielt, nicht bekannt ist. Deshalb ist es der Behörde nicht verwehrt, eine Umschreibung nach allgemeinen Kriterien vorzunehmen und auf Basis eines derartigen Hausdurchsuchungsbefehles eine Durchsuchung vorzunehmen (vgl. VwGH 18.12.1996, 96/15/0155; 20.3.1997, 94…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der N- GmbH, H, Hauptstrasse 41, vertreten durch Eva Koller-Rohrschach, Steuerberatungs GmbH, 1210 Wien, Brünnerstrasse 133/1, vom 9. Juni 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 15.Jänner 2004, 11.August 2004…
…zum Eingreifen der Wirtschaftspolizei und seiner Verhaftung (7/2002) schuldenfrei. Da er die Umsätze aus der Tätigkeit im Zusammenhang mit der Besorgung von gefälschten ausländischen Lenkerberechtigungen und Umschreibung von ausländischen Lenkerberechtigungen nur teilweise bzw. die Umsätze betreffend der vorgetäuschten Besorgung von gefälschten Visa und Aufenthaltstitelverlängerungen…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 12. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 10. Februar 2005 über die Einleitung…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Graz 1, HR Dr. Richard Tannert, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen JS , Schmuckwarenhändler, geb. xxx, W, vertreten durch Mag. Wolfgang Jantscher, Rechtsanwalt in 8010 Graz, Wastiangasse 1, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung nach…
…Natur von Hausdurchsuchungen liegt, dass oftmals das konkrete Aussehen und die konkrete Stückzahl der Beweismittel, auf deren Suche die Hausdurchsuchung abzielt, nicht bekannt sind, genügt aber eine Umschreibung des Gesuchten nach allgemeinen Kriterien (vgl. VwGH 18.12.1996, 96/15/0155, 0156 - ÖStZB 1997, 382…
…von Hausdurchsuchungen, dass oftmals das konkrete Aussehen und die konkrete Stückzahl der Beweismittel, auf deren Suche die Hausdurchsuchung abzielt, nicht bekannt sind. Aus diesem Grund ist es der Behörde nicht verwehrt, eine Umschreibung nach allgemeinen Kriterien vorzunehmen (vgl. z.B. VwGH 18. 12. 1996, 96…
Auch der oben beschriebene intellektuelle Konkretisierungsprozess hinsichtlich der aufgefundenen Militaria muss irgendwann ein Ende gefunden haben. Dieses Ende war offenkundig der oben beschriebene Abschluss der Amtshandlungen um 19.00 Uhr, bei welchem die Waffen, Waffenteile und das Waffenzubehör mit Ausnahme der drei Maschinenpistolen der Marke…
…von Hausdurchsuchungen, dass oftmals das konkrete Aussehen und die konkrete Stückzahl der Beweismittel, auf deren Suche die Hausdurchsuchung abzielt, nicht bekannt sind. Aus diesem Grund ist es der Behörde nicht verwehrt, eine Umschreibung nach allgemeinen Kriterien vorzunehmen (vgl. z.B. VwGH 18. 12. 1996, 96…
§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…
…von Hausdurchsuchungen, dass oftmals das konkrete Aussehen und die konkrete Stückzahl der Beweismittel, auf deren Suche die Hausdurchsuchung abzielt, nicht bekannt sind. Aus diesem Grund ist es der Behörde nicht verwehrt, eine Umschreibung nach allgemeinen Kriterien vorzunehmen (vgl. z.B. VwGH 18. 12. 1996, 96…
Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlagnahmen nach den Bestimmungen des ZollR-DG obliegt nicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs…
…auf deren Suche die Hausdurchsuchung abzielte, nicht bekannt waren. Deshalb war es der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht verwehrt, im angefochtenen Bescheid eine Umschreibung nach allgemeinen Kriterien (arg. "vorhandene verfahrensrelevante Daten in EDV-Systemen, Computerhardware und Datenträger, verfahrensrelevante Geschäftsunterlagen und Tatgegenstände") vorzunehmen (VwGH 20.3.1997…
…bzw. die konkrete Beschaffenheit der Beweismittel, auf deren Suche die Hausdurchsuchung abzielt, nicht bekannt ist, weshalb man auch nach österreichischem Finanzstrafrecht in Anordnungen von Hausdurchsuchungen eine funktionsbezogene Umschreibung des Gesuchten nach allgemeinen Kriterien vornehmen darf (vgl. bereits VwGH 18.12.1996, 96/15/0155, 0156…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Pallauf Meißnitzer Staindl & Partner, Rechtsanwälte, Petersbrunnstraße 13, 5020 Salzburg, über die Beschwerden vom 8.1.2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nunmehr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Finanzstrafsache gegen die G.GmbH (Bf.) wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des belangten Verbandes vom 10.2.2017 gegen das Erkenntnis der belangten Behörde…
…den beiden Tatvorwürfen unterschiedliche Sachverhalte und Tatvorwürfe zu Grund und würde dadurch die Verwaltungsübertretung nicht jener entsprechen, die Gegenstand des angefochtenen Straferkenntnisses darstellt. 2.) Die im Spruch des Straferkenntnisses vorgeworfene Tat ist in so konkretisierter Umschreibung vorzuwerfen, dass der Beschuldigter in die Lage versetzt wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Prim. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang A*****, *****Adresse_1*****, vertreten durch Bettina W*****, *****Adresse_2*****, vom 18. 12. 2014 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67…