Wird von einer auf den Bahamas ansässigen Gesellschaft einer österreichischen Gesellschaft, deren Betriebsvermögen zu 95% aus einer Liegenschaft besteht, ein Darlehen gewährt, dann unterliegt die darlehensgebende Gesellschaft der inländischen beschränkten Steuerpflicht nicht nur bei einer unmittelbaren, sondern auch bei einer mittelbaren Besicherung. Eine solche…
…anzusehen sind." Nach dem insoweit klaren Wortlaut dieser Bestimmung wird ein Rückgriff auf nationales Sonderrecht untersagt, das eine Umqualifizierung von Zinsenzahlungen in Gewinnausschüttungen zum Inhalt hat. Es soll sonach hiedurch einer unilateralen Nichtanerkennung von Zinsenzahlungen mit dem Effekt eines grenzüberschreitenden Besteuerungskonfliktes vorgebeugt werden; nur dann…
Erhält eine in Österreich errichtete Privatstiftung Zinsenzahlungen aus Geldeinlagen bei ausländischen Banken, so geht die Steuerbefreiung der Stiftung gemäß § 5 Z. 11 lit. b KStG für diese ausländischen Zinsenerträge verloren, wenn auf Grund des mit dem betroffenen ausländischen Staat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens eine Steuerentlastung in Anspruch…
…Der bloße Umstand, dass die den Zinsenzahlungen zugrunde liegende Kreditvergabe durch einer US-Filiale der österreichischen Bank, sonach durch eine in den USA gelegene Betriebstätte, erfolgt und dass folglich die Zinsenzahlungen dem Betriebsergebnis der US-Filiale zuzurechnen sind, ändert nichts an der Anwendbarkeit des Doppelbesteuerungsabkommens…
…ausländischem nationalen Recht der Höhe nach begrenzt ist, wobei diese Begrenzung ungeachtet des Umstandes wirksam ist, ob die den Zinsenzahlungen zugrunde liegende Darlehensforderung verdecktes Eigenkapital darstellt oder nicht. Wenn DBA-Partnerstaaten fremdüblich verrechneten Zinsenaufwand nicht gewinnmindernd anerkennen, dann stellt dies im Allgemeinen einen Verstoß gegen…
…DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Der Umstand, dass im Fall von Verlusten der deutschen Banken, die Zinsenzahlungen eingestellt würden und die Verluste auch aliquot das hingegebene Genussrechtskapital aufzehren würden, macht aus den Genussscheinen keine "Gewinnobligationen". Denn das Entscheidende an Gewinnobligationen ist eine Teilnahme an…
…3 der Kapitalertragsteuerrichtlinien, AÖF Nr. 158/1993). Die österreichischen Banken sind nach Steuerrecht sonach berechtigt (nicht aber verpflichtet), bei Zinsenzahlungen an völkerrechtlich privilegierte Personen den Steuerabzug zu unterlassen. Sollte eine Bank den Kapitalertragsteuerabzug dessen ungeachtet vorgenommen haben, dann besteht die Möglichkeit, durch einen auf § 240…
…Steueranrechnung anstelle Steuerbefreiung) Anlass geben könnten. Dies ist sachgerecht, soweit die Gewinnausschüttungen aus bulgarischen Zinsenzahlungen stammen; denn diese Zinsen wären in den Händen der österreichischen Investoren bei Direktbezug aus Bulgarien steuerpflichtig. Soweit die Gewinnausschüttungen aus bulgarischen Dividendenzahlungen resultieren, mag sich die vorgesehene Gestaltung der Beteiligung…
…Vereinten Nationen die gleichen steuerlichen Vorrechte wie die UNIDO. Es kann daher nach Maßgabe des BMF-Erlasses AÖF Nr. 142/1989 der Kapitalertragsteuerabzug für Dividenden- und Zinsenzahlungen an die UNWRA unterbleiben. 21. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…gelten auch dann, wenn das Darlehen von dem österreichischen Gesellschafter als Darlehensgläubiger der schweizerischen GmbH-Niederlassung gewährt worden ist (und kein Fall einer verdeckten Einlage vorliegt). Allerdings unterliegen die Zinsenzahlungen in den Händen des in Österreich ansässigen GmbH-Gesellschafters im Inland der Einkommensbesteuerung; der Betriebstättenvorbehalt…
…eine Besteuerung auf Nettobasis in den USA zu verlangen; in diesem Fall würden nach Maßgabe des US-Steuerrechts die mit den Zinsenzahlungen im Zusammenhang stehenden Aufwendungen (die Refinanzierungszinsen) einkünftemindernd angesetzt werden, sodass im gegebenen Zusammenhang keine US-Steuer zu erwarten ist. Der von der US…
…von Art. 24 Abs. 2 auch dann zu erfolgen, wenn Israel die Zinsenzahlungen von der Quellenbesteuerung für einen begrenzten Zeitraum befreit oder unter 15% ermäßigt; die Abkommensregelung beinhaltet daher die Verpflichtung zu einer Fiktivsteueranrechnung, allerdings nicht in der Form von "matching credit" (d.h. das…
…wird zu berücksichtigen sein, dass das österreichisch-saudi-arabische DBA in Artikel 11 nur eine mit 5% des Bruttobetrages der Zinsen begrenzte Besteuerungsberechtigung vorsieht, die im Veranlagungsverfahren zu beachten sein wird. Für Zinsenzahlungen, die ab dem Wirksamwerden des AbgÄG 2014 gezahlt werden, wird die inländische…
…bezieht sich nicht nur auf den Hauptschuldner der Zinsen, sondern ist auch auf einen die Zinsen zahlenden Nachschuldner anwendbar. Bei Inanspruchnahme des österreichischen Bürgen unterliegt die türkische Bank daher hinsichtlich der Zinsenzahlungen einer 15-prozentigen Quellenbesteuerung, die vom Bruttobetrag der Zinsen im Veranlagungsweg zu erheben…
…Im Übrigen wären gemäß § 12 Abs. 2 KStG 1988 auch jene Zinsenzahlungen von der steuerlichen Abzugsfähigkeit ausgeschlossen, die auf Fremdmittel für den Erwerb der Beteiligung an der schweizerischen Tochtergesellschaft entfallen. Der Umstand, dass die aus der Schweiz bezogenen Dividenden von der österreichischen Holdinggesellschaft an die…
…Artikel 7 im Bankenbereich eine Hinwendung zu diesem Prinzip erkennen lässt, weil nach der Kommentarauffassung in diesem besonderen Wirtschaftssektor rein innerbetriebliche Zinsenzahlungen - so wie zwischen einander fremd gegenüberstehenden Bankunternehmen - mit steuerliche Wirkung anerkannt werden (Z 19 des OECD-Kommentars zu Art. 7 OECD-MA). 25…
…werden. Der Umstand, dass bei den Provisionszahlungen die Anstalt nicht als der steuerliche Empfänger der Beträge gesehen wird, bei den Zinsenzahlungen hingegen schon, wäre aus der Sicht des BM für Finanzen dann nicht als eine in sich widersprüchliche Sachverhaltsbeurteilung zu werten, wenn diese unterschiedliche Behandlung…
…für die Investoren eine Möglichkeit zur Umgehung inländischer Steuern zu schaffen. Der Umstand, dass Kapital- und Zinsenzahlungen durch den Trust von der Höhe seiner eigenen Einnahmen aus "Credit Linked Notes" abhängt, der Umstand sonach, dass den Trust offenbar keinerlei unternehmerisches Risiko für die von ihm…
…Umstand, dass eine Refinanzierung der Kommerzbanken über die Österreichische Kontrollbank AG stattfindet und hiefür die Republik Österreich die Haftung übernommen hat, nicht die Rechtswirkung beimisst, dass nach Artikel VII quellensteuerfreie Zinsenzahlungen vorliegen, kann darin keine Abkommenswidrigkeit erblickt werden. 07. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr…
…sondern auf jene in Deutschland an. In dem Maße, in dem Deutschland Zinsenzahlungen ohne Abkommensverstoß (ein solcher Abkommensverstoß liegt bei den derzeitigen Unterkapitalisierungsvorschriften in Deutschland nicht vor) steuerlich als Dividenden behandelt, trifft Österreich gemäß Artikel 15 die Steuerfreistellungsverpflichtung. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr…