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EAS 2480Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/35-IV/4/0415.07.2004

Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…

EAS 2180Problematische Auskunft eines deutschen Finanzamtes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 76/2-IV/4/0210.12.2002

Erteilt ein deutsches Finanzamt einer in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen mit Zweitwohnsitz in Österreich folgende Auskunft in Bezug auf deren österreichische Bankeinlagezinsen: "Das Besteuerungsrecht für die Zinserträge in Österreich obliegt nach dem Sachverhalt eindeutig dem Wohnsitzstaat Deutschland (DBA Art. 11 Abs. 1). Eine Erhebung der KaptSt…

EAS 2724Deutsche Kapitalerträge einer österreichischen Personengesellschaft mit deutschem Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0287-IV/4/200616.05.2006

Gehört zum Betriebsvermögen einer in Österreich errichteten und betrieblich tätigen GmbH & Co KG Kapitalvermögen, das deutsche Zinsen, deutsche Dividenden und deutsche Spekulationsgewinne abwirft, dann besteht für die in Österreich ansässigen Gesellschafter das Recht, auf Grund von Artikel 11 DBA-Deutschland Freistellung oder Rückerstattung in Bezug…

EAS 2498Bedienstete des Europäischen Fremdsprachenzentrums
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/26-IV/4/0319.07.2004

…Besteuerung von privaten Inlandseinkünften zulässig wäre. Dies hatte zur Folge, dass bei Diplomaten von Zinseneinkünften keine Kapitalertragsteuer zu erheben war, da dieser Steuerabzug unbeschränkte Steuerpflicht vorausgesetzt hätte. Die sonach weiterhin angewendete Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes hat für alle Personengruppen Bedeutung, bei denen in gleicher Weise wie…

EAS 2300KESt-Entlastung für Bedienstete der internationalen Organisationen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 664/1-IV/4/0310.06.2003

…eine Besteuerung von privaten Inlandseinkünften zulässig wäre. Dies hatte zur Folge, dass von Zinseneinkünften keine Kapitalertragsteuer zu erheben war, da dieser Steuerabzug unbeschränkte Steuerpflicht vorausgesetzt hätte. Die sonach weiterhin angewendete Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes hat für alle Personengruppen Bedeutung, bei denen in gleicher Weise wie im…

EAS 2133Mittelbare Immobilienbesicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/3-IV/4/0214.10.2002

Errichtet eine österreichische GmbH auf einem ihr gehörenden Grundstück ein zur Vermietung bestimmtes Geschäftshaus, wobei die Finanzierung teilweise mit einem Darlehen einer liechtensteinischen Bank erfolgt, dann unterliegt die liechtensteinische Bank mit den bezogenen Zinsen der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, wenn das Darlehen unmittelbar oder mittelbar durch…

EAS 2083Nebenerträge aus unbeweglichem Vermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 653/1-IV/4/0224.06.2002

Die aus unbeweglichem Vermögen als Nebenertrag anfallenden Zinsen unterliegen nach einer am 1. Juni 1994 mit Deutschland herbeigeführten Verständigung der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen. In dem geplanten (zur Zeit allerdings nur als paraphiertem Entwurf vorliegenden) Einführungsschreiben zu dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen…

EAS 2908Deutsche Wertpapierzinsen einer österreichischen KG mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1823-IV/4/200712.11.2007

Wird im Rahmen einer österreichischen Betriebsprüfung festgestellt, dass deutsche Anleihepapiere, die im Depot einer deutschen Bank gehalten werden, funktional dem Betriebsvermögen einer österreichischen KG mit österreichischen Betriebstätten zuzurechnen sind, dann unterliegen die aus diesen Wertpapieren fließenden Zinsen auch dann der österreichischen Besteuerung, wenn sämtliche Gesellschafter…

EAS 3293Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0440-IV/4/201224.08.2012

Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…

EAS 1785Zinsen aus der Veräußerung eines österreichischen Betriebes durch eine schweizerische Genossenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 385/1-IV/4/0105.02.2001

Hat eine schweizerische Genossenschaft ihren österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verkauft, und wurde bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes ein auf zwei Jahre (zinsenlos) gestundeter Kaufpreis mit 5,5% abgezinst, sodass in dem nachträglich zufließenden Kaufpreis ein Zufluss von Zinskomponenten enthalten ist, dann handelt es sich…

EAS 705Zinsenertrag inländischer vermögensverwaltender KEGs mit deutschen Anlegern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 737/19/1-IV/4/9528.08.1995

  Fließen inländische Anleihezinsen oder Bankzinsen einer inländischen vermögensverwaltenden KEG zu, deren Gesellschafter durchwegs in Deutschland ansässig und in Österreich bloß beschränkt steuerpflichtig sind, dann besteht gemäß § 98 Z 5 EStG hiefür keine inländische Steuerpflicht. Nach den Regeln des Erlasses vom 12. Feber 1993 (AÖF…

EAS 3276Ansässigkeitsbescheinigung des Zweitwohnsitzstaates im Fall von Remittance-Klauseln
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0264-IV/4/201220.04.2012

Bezieht eine im Ausland ansässige natürliche Person Dividenden- und Zinseneinkünfte aus Drittstaaten (zB Schweiz), sind diese Kapitaleinkünfte auch dann von der inländischen Besteuerung zu entlasten, wenn die Kapitalanlagen auf dem Depot einer inländischen Bank gehalten werden. Bei den nach OECD-Standards abgeschlossenen DBA gilt dies…

EAS 1867Darlehensaufnahme von der nahestehenden Privatstiftung über eine Malta-Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/1-IV/4/0102.07.2001

Nach der dem Stiftungssteuerrecht bis einschließlich 2000 eigentümlichen Grundkonzeption sollten nicht alle Zinseneinkünfte einer Privatstiftung steuerfrei bleiben, sondern nur jene, die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher…

EAS 1807Zinserträge inländischer Immobilien-KEGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/6-IV/4/0019.02.2001

Sind in Deutschland ansässige Investoren an einer vermögensverwaltenden inländischen Immobilien-KEG beteiligt, deren Gesamtinvestition in inländisches Liegenschaftsvermögen sich auf etwa 700 Mio ATS beläuft, wird das Besteuerungsrecht an den daraus abreifenden Immobilienerträgnissen gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland der Republik Österreich zugeteilt und es ist folglich…

EAS 2281Nebenerträge aus unbeweglichem Vermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/63-IV/4/0323.04.2003

Die aus unbeweglichem Vermögen als Nebenertrag anfallenden Zinsen unterliegen nach einer am 1. Juni 1994 mit Deutschland herbeigeführten Verständigung der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen. In dem geplanten (zur Zeit allerdings nur als paraphiertem Entwurf vorliegenden) Einführungsschreiben zu dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen…

EAS 3230Vergleichbarkeit der britischen Körperschaftsbesteuerung im Fall des “Group-Relief”
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1426-IV/4/201131.10.2011

Hält eine österreichische Kapitalgesellschaft (die ihrerseits über eine luxemburgische Holdinggesellschaft von einer britischen Konzernmuttergesellschaft gehalten wird) eine 100-prozentige Beteiligung an einer britischen Kapitalgesellschaft mit passivem Unternehmensschwerpunkt und werden dieser britischen Kapitalgesellschaft in Großbritannien fremdübliche Zinseneinkünfte zugerechnet, die dem 26-prozentigen britischen Körperschaftsteuersatz unterworfen werden…

EAS 2591Kein Anrechnungsvortrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0263-IV/4/200524.03.2005

…mit der österreichischen Einkommen/Körperschaftsteuer begrenzt, die auf die kroatischen Zinseneinkünfte entfällt. Reicht die österreichische Körperschaftsteuer wegen der Berücksichtigung von Verlustvorträgen nicht zur Gegenverrechnung mit den kroatischen Quellensteuern aus, entfällt sonach keine ausreichend hohe österreichische Körperschaftsteuer auf die kroatischen Zinseneinkünfte, können nichtanrechenbare Quellensteuern nicht mit…

EAS 1816Anwendung der "per country limitation" bei Bezug von Schachteldividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/10-IV/4/0112.03.2001

…Tochtergesellschaft Schachteldividenden, die in Tschechien einer 10%igen Abzugssteuer unterzogen worden sind, und erzielt sie weiters in Tschechien unbesteuert gebliebene Zinseneinkünfte sowie mit 5% an der Quelle besteuerte tschechische Lizenzgebühren, dann ist Österreich auf Grund von Artikel 23 des mit Tschechien anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens verpflichtet, die…

EAS 1984Hypothekarzinsenzahlungen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 723/1-IV/4/0228.01.2002

…Unternehmens mehr aufzutreiben und wird ihm zur Abwendung einer Insolvenz von seinen in Deutschland lebenden Angehörigen ein - bei deutschen Banken refinanzierter - Kredit zur Verfügung gestellt und auf inländischen Liegenschaften des Hoteliers hypothekarisch sichergestellt, dann unterliegen die von den deutschen Angehörigen erzielten Zinseneinkünfte gemäß § 98 Z…

EAS 2305Zeitliche Zuordnung ausländischer Kapitalerträge im Zuzugsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/12-IV/4/0330.06.2003

…Bedenken, wenn freiwillig für eine Einbeziehung der aus der beschränkten Steuerpflicht resultierenden Zinsen in die Kapitalertragsteuerpflicht optiert wird, um solcherart den - vom Gesetzgeber nicht gewünschten - Effekt eines Verlustes der Endbesteuerungswirkung für Zinseneinkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen zu vermeiden. 30. Juni 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…