Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2133
Mittelbare Immobilienbesicherung
geltende FassungEAS-AuskunftB 13/3-IV/4/02vom 14.10.2002
Wortlaut laut Findok
Errichtet eine österreichische GmbH
auf einem ihr gehörenden Grundstück ein zur Vermietung bestimmtes
Geschäftshaus, wobei die Finanzierung teilweise mit einem Darlehen einer
liechtensteinischen Bank erfolgt, dann unterliegt die liechtensteinische Bank
mit den bezogenen Zinsen der österreichischen beschränkten
Körperschaftsteuerpflicht, wenn das Darlehen unmittelbar oder mittelbar
durch das inländische Grundstück besichert ist.
Eine mittelbare Besicherung wäre gegeben, wenn der
Hauptgesellschafter der GmbH der Bank eine Zugriffsmöglichkeit auf seine
Gesellschaftsanteile für den Fall überträgt, dass keine
vertragsgemäße Rückzahlung des Darlehens erfolgen sollte. Sollte
der Hauptgesellschafter hingegen lediglich Wertpapiere zur Besicherung
überlassen, die der Bank keinerlei Zugriffsmöglichkeit auf
inländische Liegenschaften eröffnen, wird nicht von einer mittelbaren
Besicherung durch inländisches Grundvermögen gesprochen werden
können.
14. Oktober
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 98 Z 5 lit. b EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
ImmobilienbesicherungBesicherung durch inländischen Grundbesitzmittelbare BesicherungZinseneinkünfte
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 13/3-IV/4/02
- Stammnummer
- 33579
- Gültig
- 14.10.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF