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EAS 3196Auslagerung von Konzerndienstleistungen in eine zentrale Dienstleistungsgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3411-IV/4/201009.12.2010

Werden von einer im Versicherungsbereich tätigen Konzerngesellschaft Dienstleistungen (IT, Rechnungswesen, Rechtsberatung, versicherungstechnisches Aktuariat, Verwaltungsleistungen) an andere Konzerngesellschaften erbracht, sind diese dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechend mit Gewinnaufschlag zu verrechnen (VPR 2010 Rz 77 und Z 7.33 OECD-VPG). Unter besonderen Umständen kann eine Dienstleistungsverrechnung auch ohne…

EAS 3006Funktionsverlagerung nach Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2852-IV/4/200827.10.2008

…bei der Zuordnung zu Tochtergesellschaften inne, da diese Zuordnungsproblematik im Kapitalgesellschaftskonzern und im Betriebstättenkonzern dieselbe ist. Ist es folglich so, dass das wirtschaftliche Eigentum an dem immateriellen Wirtschaftsgut "Markt Osteuropa" der X-Zentraleuropa-GmbH zukommt, kann in der bisherigen Kostenabgeltung, die mit einem 10-prozentigen…

EAS 22Internationale Gewinnaufteilung bei Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2058/1/1-IV/4/9113.08.1991

  Bei der Aufteilung der Gewinne zwischen der inländischen Zentrale und den ausländischen Niederlassungen eines österreichischen Handelsbetriebes ist nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen stets der "Fremdverhaltensgrundsatz" zu beachten; und zwar auch für Gewinne aus Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten, in denen keine Betriebstätte unterhalten…

EAS 2689Zentrallager als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0796-IV/4/200521.12.2005

Fungiert eine österreichische Holdinggesellschaft als Gesellschaft, deren Hauptaufgabe im zentralen Einkauf und in der Lagerhaltung für einen multinationalen Konzern besteht, dann ist damit zu rechnen, dass ein in Deutschland eröffnetes Zentrallager von der deutschen Steuerverwaltung als Betriebstätte gewertet wird. Wohl zählt die Lagerhaltung und der…

EAS 814Warenvertrieb für die deutsche Schwestergesellschaft auf Kommissionsbasis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/2-IV/4/9622.02.1996

Hat eine italienische Kapitalgesellschaft ihrer deutschen Tochtergesellschaft im Rahmen einer Konzernrationalisierung umfassende Aufgaben im Zusammenhang mit dem europaweiten Vertrieb der Konzernprodukte übertragen (zentrales Vertriebslager, Logistik, Bestellwesen, Debitorenbuchhaltung) und auf diese Weise die bisher als Eigenhändler tätige österreichische Tochtergesellschaft in ihren Konzernfunktionen erheblich eingeschränkt und ihr…

EAS 3345KESt-Rückerstattungsberechtigung bei unvorhergesehenem Aktienübergang erst nach dem "ex-Tag"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0748-VI/8/201421.11.2014

…für Finanzen vom 18.9.2014, BMF-010203/0314-VI/1/2014 zur Rückerstattung der KESt auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige ordnet bei Aktienverkäufen mit "cum/ex-Aspekten" der Einlieferung in das Depot des Erwerbers die zentrale Rolle zu, um den Zeitpunkt des Überganges des…

EAS 3069Umstellung des Verrechnungspreissystems als Folge einer Reorganisation
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0896-IV/4/200922.07.2009

…und führt diese Umstrukturierung dazu, dass die Landesgesellschaften des Konzerns A ihr bisheriges Geschäftsmodell (dezentrale Führung mit eigener Unternehmensverantwortung) an jenes des Konzerns B (zentrale Führung mit bloßer Dienstleistungsfunktion der Landesgesellschaften) anzupassen haben, dann ist eine solche Umstrukturierung aus steuerlicher Sicht einerseits dahingehend zu würdigen…

EAS 446Ausländische Investmentbetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3320/3/1-IV/4/9408.06.1994

  Unterhält eine österreichische Kapitalgesellschaft eine ausländische Betriebstätte, so ist für die Abgrenzung des steuerlichen Betriebsvermögens der inländischen Zentrale von jenem der ausländischen Betriebstätte das Prinzip des "Fremdverhaltensgrundsatzes" maßgebend. Es ist sonach zunächst zu untersuchen, welche Funktionen tatsächlich in der ausländischen Betriebstätte ausgeübt werden. Sodann…

EAS 180Ständige Vertreter deutscher Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/34-IV/4/9224.10.1992

…im Rahmen der von der deutschen Zentrale vorgegebenen Lieferbedingungen und sonstigen allgemeinen Richtlinien erfolgen dürfen, hindert nicht, einen Vertreter als inländische personenbezogene Betriebstätte zu werten. Denn auch eine betriebstättenbegründende Verkaufsniederlassung muss sich - wie der ständige Vertreter - genauestens an die von der Zentrale vorgegebenen Weisungen halten. …

EAS 377Lohnauszahlungen durch die österr. Firmenzentrale an Ortskräfte einer ukrainischen Niederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/15/1-IV/4/9428.01.1994

…diese gemäß dem DBA-UdSSR nicht wahrgenommen werden; und zwar auch dann nicht, wenn die Löhne und Gehälter unmittelbar von der österreichischen Zentrale aus angewiesen werden. Der Umstand, dass Artikel 11 DBA-UdSSR nicht dem OECD-Musterabkommen folgt und keine Grundzuteilung des Besteuerungsrechtes an den…

EAS 312Umsatzabhängige Managementgebühren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2247/1/1-IV/4/9311.10.1993

…einer kostenorientierten Methode nachprüfbar bleibt. Allerdings wird darauf zu achten sein, dass zentrale Koordinierungs- und Kontrollfunktionen des Konzerns teilweise auch im eigenen Interesse der Konzernmuttergesellschaft gelegen sein können (Z 156 ff der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien); für solche Managementleistungen wäre eine volle Kostenanlastung an die betreuten Gliedunternehmen…

EAS 468Inlandsvertrieb für ein schweizerisches Großhandelshaus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1409/1/1-IV/4/9406.07.1994

…also der Abschluss des "Kaufvertrages", der schweizerischen Zentrale vorbehalten (wobei sich dieser Akt nur mehr als ein reiner Formalakt darstellt) und finden die österreichischen Kunden zudem die Möglichkeit vor, Reklamationen der von ihnen in diesem Büro bestellten schweizerischen Produkte in Österreich in diesem Büro geltend…

EAS 477Dienstnehmerbeschäftigung in Moskau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/28/1-IV/4/9419.07.1994

…dies ungeachtet des Umstandes, dass die Bezüge in Österreich angewiesen, der Dienstwagen von der österreichischen Zentrale zur Verfügung gestellt und die Aufwendungen für die Dienstwohnung in Moskau ebenfalls unmittelbar von der österreichischen Zentrale gezahlt werden. 19. Juli 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…

EAS 472Konzerninterne Kreditgewährung nach Indonesien; Betriebstättenvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 41/220/1-IV/4/9411.07.1994

…Diese Voraussetzung liegt jedoch nicht vor, wenn die Muttergesellschaft zwar eine Baustellenbetriebstätte (Stahlwerkserweiterung) in Indonesien begründet hat, Fragen der Finanzierung der indonesischen Tochtergesellschaft jedoch ausschließlich dem Aufgabenbereich der österreichischen Zentrale zuzuordnen sind. Auch aus der in Artikel 7 Abs. 1 lit. c normierten (beschränkten) Attraktivkraft…

EAS 470Osteuropaentsendung eines in Deutschland ansässigen Mitarbeiters einer österreichischen Firma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1155/1/1-IV/4/9407.06.1994

…pro Jahr) in osteuropäischen Staaten, so unterliegen die von der österreichischen Gesellschaft gezahlten Bezüge gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland nur insoweit der österreichischen Besteuerung, als die maßgebende Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet erbracht wird (zB anlässlich der Berichterstattung in der österreichischen Zentrale, anlässlich von Fortbildungsveranstaltungen, Messebesuchen…

EAS 559Wertpapiereinbringung in ausländische Betriebstätte; Börsenumsatzsteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/25/1-IV/4/9425.11.1994

…einen bestimmten Kreis geschäftlicher Beziehungen dar, dies unbeschadet des allgemeinen Anweisungsrechtes der Hauptniederlassung. Einrichtung und Aufbau müssen so gestaltet sein, dass die Niederlassung bei Fortfall der Zentrale als eigene Handelsniederlassung fortbestehen kann. 25. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 638Gesellschafterdarlehen zugunsten einer schweizerischen Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/5/1-IV/4/9529.05.1995

…der schweizerischen Niederlassung aufgenommen wurde, hat zur Folge, dass für Belange der Vermögens- und Gewinnabgrenzung zwischen der österreichischen Zentrale und der schweizerischen Betriebstätte auf österreichischer Seite eine Verrechnungsforderung und auf schweizerischer Seite eine korrespondierende Verrechnungsverbindlichkeit einzustellen ist; hierbei sind die Zinsen, die die GmbH ihrem…

EAS 748Inländisches Liaison-Office eines französischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2023/41-IV/4/9531.10.1995

…wenn die Mitarbeiter des Büros keine Verkaufsabschlussvollmacht besitzen sollten und daher die Bestellungen erst nach Genehmigung durch die französische Zentrale Rechtswirksamkeit erlangen) oder wenn allfällige Reklamationen und Umtauschaktionen hinsichtlich der direkt aus Frankreich bezogenen Warensendungen über das Verbindungsbüro abwickelt werden können oder wenn das Verbindungsbüro…

EAS 812Veranstaltung eines österreichischen Skirennens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/9619.02.1996

…welchen Rechtspersonen welche vertraglichen Vereinbarungen eingegangen und sodann auch vertragsgemäß erfüllt werden. Sollte der Fall so gestaltet sein, dass zunächst eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem lokalen Veranstalter (Organisationskomitee) und einem zentralen inländischen Sportverband geschlossen wird, in dem sich der Veranstalter dem Sportverband gegenüber u.a…

EAS 1079Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zurverfügungstellung von PKWs durch die deutsche Niederlassung einer österreichischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 220/1-IV/4/9726.05.1997

…PKWs nicht angefallen wäre, wenn die in der Niederlassung tatsächlich ausgeübten Funktionen von einem fremden Unternehmen wahrgenommen worden wären, dann wird dieser Aufwand an die österreichische Zentrale der AG weiterzubelasten sein. Es ist dann Sache der österreichischen Steuerbehörden darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in…