Findok · EAS-Auskünfte
EAS 748
Inländisches Liaison-Office eines französischen Unternehmens
geltende FassungEAS-Auskunft04 2023/41-IV/4/95vom 31.10.1995
Wortlaut laut Findok
Eröffnet ein französisches Unternehmen in
Österreich ein Verbindungsbüro mit mehreren Angestellten, dessen
Aufgabe in der Geschäftsanbahnung besteht, dann kann dieses Büro die
Voraussetzungen einer "Betriebstätte" im Sinn von Artikel 5 des
österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens
erfüllen; und zwar auch dann, wenn über dieses Büro keine
Warenverkäufe in Österreich getätigt werden.
Betriebstättencharakter wäre in einem solchen Fall dann gegeben, wenn
die Aktivitäten des Büros über den Rahmen einer bloß
unterstützenden Hilfsfunktion für das französische Unternehmen
hinausgehen: z.B. wenn österreichische Kunden die Möglichkeit
erlangen, über das Verbindungsbüro Bestellungen aufzugeben (und zwar
auch dann, wenn die Mitarbeiter des Büros keine Verkaufsabschlussvollmacht
besitzen sollten und daher die Bestellungen erst nach Genehmigung durch die
französische Zentrale Rechtswirksamkeit erlangen) oder wenn allfällige
Reklamationen und Umtauschaktionen hinsichtlich der direkt aus Frankreich
bezogenen Warensendungen über das Verbindungsbüro abwickelt werden
können oder wenn das Verbindungsbüro in den Zahlungsverkehr
eingeschaltet ist.
Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass die Frage der
allfälligen Betriebstätteneigenschaft eines österreichischen
Verbindungsbüros seitens der französischen und der
österreichischen Steuerverwaltung korrespondierend beurteilt werden
müssen. Dem französischen Unternehmen werden daher Kontaktaufnahmen
mit den zuständigen lokalen Steuerbehörden der beiden Länder in
dieser Frage zu empfehlen sein.
31. Oktober
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2023/41-IV/4/95
- Stammnummer
- 16728
- Gültig
- 31.10.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF