Findok · EAS-Auskünfte
EAS 22
Internationale Gewinnaufteilung bei Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskunftW 2058/1/1-IV/4/91vom 13.08.1991
Wortlaut laut Findok
Bei der Aufteilung der Gewinne zwischen der
inländischen Zentrale und den ausländischen Niederlassungen eines
österreichischen Handelsbetriebes ist nach Maßgabe der jeweils
anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen stets der "Fremdverhaltensgrundsatz" zu
beachten; und zwar auch für Gewinne aus Geschäften mit Abnehmern in
Drittstaaten, in denen keine Betriebstätte unterhalten wird. Wirken an
einem Geschäft mit einem in Drittstaaten ansässigen Abnehmer mehrere
Betriebstätten mit, hat jede Anrecht auf Zuweisung eines ihrer Funktion
entsprechenden Anteiles am Gewinn.
Sollte sich im Einzelfall wegen komplexer
Auftragsbearbeitung das Erfordernis für eine vereinfachende
Zuweisungsmethode ergeben, bestehen keine Bedenken, solche im Einvernehmen mit
dem zuständigen Finanzamt für einen jeweils begrenzten Zeitraum
festzulegen. Voraussetzung ist aber, dass eine solche Methode mit den
internationalen Gewinnaufteilungsgrundsätzen in Übereinstimmung zu
bringen ist und auch von den Steuerbehörden der jeweils anderen Staaten
akzeptiert wird.
13. August
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- W 2058/1/1-IV/4/91
- Stammnummer
- 18608
- Gültig
- 13.08.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF