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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 22

Internationale Gewinnaufteilung bei Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten

geltende FassungEAS-AuskunftW 2058/1/1-IV/4/91vom 13.08.1991

Wortlaut laut Findok

  Bei der Aufteilung der Gewinne zwischen der inländischen Zentrale und den ausländischen Niederlassungen eines österreichischen Handelsbetriebes ist nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen stets der "Fremdverhaltensgrundsatz" zu beachten; und zwar auch für Gewinne aus Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten, in denen keine Betriebstätte unterhalten wird. Wirken an einem Geschäft mit einem in Drittstaaten ansässigen Abnehmer mehrere Betriebstätten mit, hat jede Anrecht auf Zuweisung eines ihrer Funktion entsprechenden Anteiles am Gewinn. Sollte sich im Einzelfall wegen komplexer Auftragsbearbeitung das Erfordernis für eine vereinfachende Zuweisungsmethode ergeben, bestehen keine Bedenken, solche im Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt für einen jeweils begrenzten Zeitraum festzulegen. Voraussetzung ist aber, dass eine solche Methode mit den internationalen Gewinnaufteilungsgrundsätzen in Übereinstimmung zu bringen ist und auch von den Steuerbehörden der jeweils anderen Staaten akzeptiert wird. 13. August 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

FunktionsanalyseFremdvergleichFremdüblichkeitFremdverhaltenskonformität

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
W 2058/1/1-IV/4/91
Stammnummer
18608
Gültig
13.08.1991 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF