…österreichische Staatsbürgerschaft erworben hat). Das neue Abkommen bedarf noch der Ratifikation in Österreich und in Russland; es wird damit gerechnet, dass dieses Abkommen frühestens im Jahr 2002 in Wirksamkeit treten wird. 17. August 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Ratifikation in den beiden Staaten in Wirksamkeit treten wird, sieht vor, dass bis einschließlich 1997 entstandene Österreich-Verluste in Deutschland steuerlich zu berücksichtigen sind. Nur soweit eine Verwertung in Deutschland nicht vorgenommen werden kann, weil bereits Rechtskraft eingetreten und eine Verfahrenswiederaufnahme wegen Ablaufes der Festsetzungsfrist…
…1.1.1993 steuerliche Wirksamkeit erlangen. Dies hätte zur Folge, dass ab 1.1.1993 die bisherige Schutzwirkung des Abkommens entfällt und das innerstaatliche Recht unbeeinflusst vom Abkommensrecht wirksam wird. Hat eine österreichische Gesellschaft, die nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr eine von der Abkommensrevision…
Sobald das DBA-USA vom 31.5.1996 in Wirksamkeit tritt, steht bei Personalauslandsentsendungen dem Tätigkeitsstaat in Übereinstimmung mit den neuesten OECD-Grundsätzen bei einer 183 Tage nicht übersteigenden Entsendung kein Besteuerungsrecht zu. Die Berechnung der 183-Tage-Frist ist nach den Regeln der letztgültigen…
…DBA-UdSSR von der österreichischen Lohnbesteuerung freizustellen. Allerdings ist die Vorlage einer russischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-SU2 erforderlich. Sobald das am 13.4.2000 unterzeichnete neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland in Wirksamkeit tritt (es wird damit gerechnet, dass dies im Jahr 2002 der Fall…
…werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten, die zum Nachteil eines oder beider Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Daher wird auch die Wirksamkeit einer innerstaatlichen Missbrauchsabwehrgesetzgebung durch Doppelbesteuerungsabkommen nicht unterbunden…
…werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten, die zum Nachteil eines oder beider Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Daher wird auch die Wirksamkeit einer innerstaatlichen Missbrauchsabwehrgesetzgebung durch Doppelbesteuerungsabkommen nicht unterbunden…
…innerstaatliches Recht nicht Steuerfreistellungsverpflichtungen, die in einem Doppelbesteuerungsabkommen eingegangen worden sind, außer Wirksamkeit zu setzen. Gemäß Z. 7 des Ergebnisprotokolls über österr.-deutsche Verständigungsgespräche vom 1.6.1994 fällt Kapitalertrag, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, nicht unter Artikel…
…Jänner 2003 in Wirksamkeit getretenen neuen Abkommen. Die Regelung hat folgenden Wortlaut: "Ist ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GmbH auf österreichischem Staatsgebiet nicht nur in seiner Funktion als GmbH-Geschäftsführer, sondern auch in Erfüllung eines der GmbH von einem ihrer österreichischen Kunden…
…nach Art. 17 Abs. 2 DBA-China in Österreich besteuert werden dürfen. Denn eine Besteuerungsberechtigung nach dem DBA-China vermag nicht eine Freistellungsverpflichtung nach dem DBA-Niederlande außer Wirksamkeit zu setzen. 11. November 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die eine "Lohnsteuerbetriebstätte" im Sinn von § 81 EStG begründen; § 81 EStG wird in diesem Zusammenhang nicht durch die Betriebstättendefinition des DBA-Liechtenstein außer Wirksamkeit gesetzt). Es ist im allgemeinen gleichgültig, ob die Arbeitnehmer auf inländischen oder ausländischen Baustellen tätig werden. Eine Ausnahme gilt für berufliche…
…auch bei diesen Staaten würde für jene Zeiträume, in denen diese Einkünfte in Anwendung der Gastprofessorenklausel in Österreich steuerfrei zu stellen sind, die abkommensrechtliche Steuerbefreiungsverpflichtung außer Wirksamkeit treten und es müsste daher eine Besteuerung stattfinden. Dies deshalb, weil die Steuerfreistellungsverpflichtung des Ansässigkeitsstaates gemäß Artikel 23A…
…28. Februar 2000, also noch vor dem EU-Beitritt der Slowakei und der damit verbundenen Wirksamkeit der EG-Amtshilferichtlinie ergangen. Im Interesse der Vermeidung einer steuerlichen Wettbewerbsverfälschung zu Lasten inländischer Zeichen- und Architektenbüros, die durch steuerliche Nichterfassung bei Auftragsvergabe in die Slowakei eintreten könnte, wurde…
…Steuerbescheide weder der Inanspruchnahme eines Verständigungsverfahrens noch auch eines Schiedsverfahrens entgegensteht. Doch dient die Schiedskonvention nur der Umsetzung der in Artikel 4 festgelegten Gewinnabgrenzungsgrundsätze; nach Auffassung des BM für Finanzen wird daher die Schiedskonvention erst für Gewinnermittlungszeiträume anwendbar sein, für die Artikel 4 Wirksamkeit erlangt…
…die Abzugssteuern bereits mit 1.April 1998 in Wirksamkeit tritt, endet ab diesem Zeitpunkt die derzeitige Steuerbefreiung für die amerikanischen Lehrbeauftragten (es sei denn, der US-Lehrbeauftragte optiert gemäß Artikel 28 Abs. 3 DBA-USA für eine Weitergeltung des alten Abkommens für ihn um weitere…
…Steuerfreiheit zustehen. Allerdings spielt die Frage, ob dieses Privilegienabkommen zum Zeitpunkt der Optionsausübung in Wirksamkeit getreten ist oder nicht in Bezug auf die hier behandelte Frage deshalb keine Rolle, weil sich eine korrespondierende Steuerfreistellungsverpflichtung sowohl aus dem österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 25. Okt. 1956 wie…
…eine oder die andere Gestaltungsform gegeben ist. Besteht wegen Vorliegens des "Verwertungstatbestandes" inländische Lohnsteuerpflicht, dann ist allerdings nach dem ab 1999 in Wirksamkeit tretenden Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA weiters zu beachten, ob auf Grund der in den USA erteilten Arbeitserlaubnis seitens der US-Steuerbehörden eine…
…erhöhte Mitwirkungspflicht" inkludiert eine Beweisbeschaffungspflicht" (zB VwGH 8.4.1970, 1415/68). Diese Beweisbeschaffungspflicht wird durch die Möglichkeit internationaler Amtshilfe nicht außer Wirksamkeit gesetzt (VwGH 30.1.1991, 90/13/0165). Es wird daher auch bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise einem Verlangen der österreichischen Prüfungsorgane…