…und einer "Veräußerung der Gesellschaftsanteile" erscheint im beschriebenen Sachverhaltsbild nicht verständlich. Denn Verkäufer kann - wenn das vorstehende Sachverhaltsbild im konkreten Fall der Realität entspricht - nur der Unternehmer und Eigentümer des E-Werkes sein, wobei er den Veräußerungsgewinn mit seinen (nach außen nicht in Erscheinung tretenden…
Mannequins, die außerhalb von Modeschauen für einzelne Fotographen posieren, unterliegen mit den hiefür bezogenen Vergütungen der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG, wenn in den Vergütungen eine Abgeltung urheberrechtlich geschützter Werte (der Persönlichkeitsrechte) zu sehen ist (EAS 108). Ob die Vergütung für eine aktive Dienstleistung (das…
…die in Deutschland erbrachte (aktive) künstlerische Tätigkeit (als Regisseur, als Schauspieler), sondern als Entgelt für die Erlaubnis gezahlt werden, urheberrechtlich geschützte Werke (Manuskript eines Buches; Bandmitschnitte einer Schauspielaufführung) zu verwerten. Es ist aber einzuräumen, dass die Abgrenzung zwischen den unter Artikel 12 fallenden Lizenzgebühren und…
Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) genießt hinsichtlich des in Klosterneuburg angesiedelten Filmregisteramtes gemäß Artikel 1 des Vertrages vom 25. Oktober 1989, BGBl. Nr. 674/1990, die gleichen Privilegien wie die anderen in Österreich angesiedelten Organisationen des Systems der Vereinten Nationen. Der privilegienrechtliche Status…
…und Bildhauer tätig ist, an einer schweizerischen Kunstausstellung teil, bei der er auch Verkäufe seiner dort ausgestellten Werke anstrebt, dann unterliegen die dabei erzielten Veräußerungsgewinne gemäß Artikel 14 DBA-Schweiz der österreichischen Besteuerung und sind in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen. Denn der bei…
Ein österreichischer Buchverlag, der jährlich an eine Reihe von ausländischen Autoren so genannte "Autorenhonorare" auszahlt, gilt damit deren Urheberrechte an den literarischen Werken ab und hat folglich nach § 99 EStG einen Steuerabzug von 20% vorzunehmen. Jene Doppelbesteuerungsabkommen, die dem OECD-Musterabkommen folgen, sehen aber…
…des DBA-CSFR nicht erfasst. Im allgemeinen werden steuerliche und rechtliche Beratungen anlässlich einer Unternehmensgründung, ferner Organisationsberatungen und technische Hilfeleistung bei der Inbetriebnahme eines Werkes oder einer Produktionsanlage nicht als quellensteuerpflichtige "Know-How-Vergütungen", sondern als quellensteuerfreie Dienstleistungsvergütungen anzusehen sein. 27. Februar 1993 Für den…
Wird in Österreich ein Märchenfestival veranstaltet, bei dem in Deutschland, Frankreich und Israel ansässige Autoren Lesungen abhalten und Erzählungen aus eigenen Werken vornehmen, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen grundsätzlich in allen Fällen gemäß § 99 EStG der inländischen Abzugsbesteuerung. Das Besteuerungsrecht gründet sich nach internationalem…
Erhält ein in Österreich ansässiger Künstler von der deutschen Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten Zahlungen, die als Abgeltung für die Überlassung von Urheberrechten an tonkünstlerischen Werken zu qualifizieren sind, dann wäre die Vornahme eines 25%igen deutschen Steuerabzuges durch Artikel 12 DBA-Deutschland nicht gedeckt…
…künstlerisch Hochwertiges aus dem Bereich der bildenden Kunst dargeboten wird, nimmt einer solchen Veranstaltung ebensowenig den Charakter einer "Unterhaltungsdarbietung" wie etwa die Darbietung hochwertiger Werke der Tonkunst im Rahmen einer Konzertaufführung (EAS 983). Keine Abzugspflicht würde allerdings entstehen, wenn in Anwendung des "Künstler-Sportler-Erlasses"…
…dargeboten wird, nimmt einer solchen Veranstaltung ebenso wenig den Charakter einer "Unterhaltungsdarbietung" wie etwa die Darbietung hochwertiger Werke der Tonkunst im Rahmen einer Konzertaufführung. Im zweiten Fall (Nutzungsüberlassung) würden die Entgelte für die Überlassung der Gemälde nur dann der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen, wenn…
…wird, nimmt einer solchen Veranstaltung ebenso wenig den Charakter einer "Unterhaltungsdarbietung" wie etwa die Darbietung hochwertiger Werke der Tonkunst im Rahmen einer Konzertaufführung (EAS 983). Im zweiten Fall (Nutzungsüberlassung) würden die Entgelte für die Überlassung der Skulpturen nur dann der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen…
…Entgelte von der Lizenzgebührendefinition dieses Artikels erfasst werden. Der Wortlaut dieser Definition erfasst alle Vergütungen, die für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken bezahlt werden; gleiches gilt für die Überlassung von Patenten, Marken, Mustern oder Modellen…
…da selbst dann, wenn man eine Überlassung von "Urheberrechten" annehmen wollte, von der DBA-Lizenzgebührendefinition keine Urheberrechte an "sportlichen Werken" erfasst werden. Doch selbst wenn Artikel 12 zur Anwendung käme, könnte daraus kein deutsches Besteuerungsrecht abgeleitet werden. Im Verhältnis zu Deutschland ist auch noch Artikel…
…Herabsetzung der österreichischen Quellenbesteuerung auf 10%, sondern überhaupt Steuerfreistellung zur Folge hätte, bezieht sich nur auf Urheberrechte an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, nicht aber auf kommerziell nutzbare Computerprogramme. Vorsorglich ist aber anzumerken, dass das DBA-Malta nicht anwendbar wäre, wenn ein Fall von "Treaty…
…1991, 90/13/0274). Allerdings besagt Art. 1 Abs. 1 der EU-Richtlinie 2009/24/EG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen, dass seitens der Mitgliedstaaten "Computerprogramme urheberrechtlich als literarische Werke" zu schützen seien. § 2 iVm § 40a UrhG trägt dieser Richtlinienbestimmung Rechnung. Daher sind Vergütungen, die…
…ist bei den erwähnten Gesprächen auch der deutschen Seite übergeben worden. Darnach gehören zu den Betrieben gewerblicher Art: Altersheime, Ankündigungsbetriebe, Ausstellungen, Bauhöfe, Bestattungsanstalten, botanische Gärten, Brückenwaagen, Büchereien, Druckereien, Erholungsheime, Erziehungsheime, E-Werke, Freibäder, Gärten, Gärtnereien, Gaststättenbetriebe, Gaswerke, gewerbliche Produktionsbetriebe, Hafenbetriebe, Hallenbäder, Internate, Jugendheime, Kantinen, Kiesgruben…
…Sportausübung unterhaltenen steuerlichen Betriebes zu erfassen sind. Überträgt man diese Überlegungen auf den vorliegenden Fall, dann zählen auch die von dem ausländischen Künstler für seine künstlerischen Werke vereinnahmten Lizenzgebühren zu den Betriebseinnahmen seines Betriebes und fallen damit unter den von § 99 Abs. 1 Z 1…
…den Verschub des Daches überwacht, wird dadurch keine Baubetriebsstätte in Österreich begründet. Denn weder die Schulung noch der Verschub werden als Teil der Montage zu werten sein, da sie nicht der Fertigstellung und Instandsetzung des hergestellten Werkes dienen. Bundesministerium für Finanzen, 6. Dezember 2018
…dass dieser Zeitpunkt mit dem tatsächlichen Abschluss der Arbeiten zusammenfällt, dh. dass weder vorher noch nachher auf der Baustelle an der Fertigstellung des Werkes gearbeitet wird. Denn das DBA Deutschland kann nicht derart ausgelegt werden, dass durch ein Vorziehen oder eine Verzögerung eines bloßen Rechtsaktes…