…und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung österreichische Grundstücke, so ist die Frage, wem die österreichischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind, nach dem inländischen Recht der beiden Staaten zu entscheiden. Wenn das Fondsvermögen zivilrechtlich im Eigentum der Kapitalgesellschaft steht und keine besonderen Gründe vorliegen…
…und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung österreichische Grundstücke, so ist die Frage, wem die österreichischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind, nach dem inländischen Recht der beiden Staaten zu entscheiden. Wenn das Fondsvermögen zivilrechtlich im Eigentum der Kapitalgesellschaft steht und keine besonderen Gründe vorliegen…
…in seinem Land ansässigen Kapitalgesellschaft unter ausdrücklicher Berufung auf die Bestimmung des Artikels 4 des österreichisch-zypriotischen Abkommens eine Ansässigkeitsbescheinigung, dann müssen besondere Gründe vorliegen, um einer solchen amtlichen Bescheinigung die steuerliche Anerkennung in Österreich zu versagen. Einer dieser Gründe könnte sein, dass festgestellt wird…
…müssen dem österreichischen Unternehmen die Ansässigkeitsbescheinigungen im Original vorliegen. Die bloß elektronische Übermittlung und Archivierung ohne Übermittlung der Originale im konventionellen Postweg wäre nur im Ausnahmefall als ausreichend zu werten, zB wenn das Original der Ansässigkeitsbescheinigung aus besonderen Gründen für andere Zwecke benötigt wird (vgl…
…die nicht zu rechtfertigen wäre, wenn keine triftigen Gründe vorliegen, die deutsche Beurteilung auf der Grundlage des AOA ernstlich in Zweifel zu ziehen. Die erwähnte korrespondierende Vorgangsweise auf österreichischer Seite bedeutet allerdings nur, dass die AOA-Konformität der im deutschen Rechtsbereich erfolgten Zuordnung der Kapitalbeteiligung…
…die Grundlage für die Berechnung des fremdüblichen Preises für die Dienstnehmerüberlassung bilden. Wird ausschließlich vom österreichischen Arbeitgeber nach wie vor eine Abfertigungsrückstellung und eine Pensionsrückstellung dotiert, so wird auch dieser Aufwand als Kostenfaktor in die Preisberechnung einzubeziehen sein. Ob im konkreten Fall besondere Gegebenheiten vorliegen…
…die schweizerische Gesellschaft auf Kommissionsbasis in Österreich übernimmt. Die genannten Funktionen sind fremdverhaltenskonform abzugelten. Im Grunde sollte keine andere Rechtsbeurteilung eintreten, wenn die beiden Funktionen von ein und derselben österreichischen Konzerngesellschaft wahrgenommen werden. Allerdings wird in Fällen dieser Art ein besonderer Dokumentationsbedarf bestehen, der belegt…
…Je nach inhaltlicher Ausgestaltung der jeweiligen Abkommen, insbesondere bei Fehlen einer besonderen für die wissenschaftliche Forschung gültigen Sondernorm, wird bei Vorliegen von freien Dienstverträgen oder dienstnehmerähnlichen Werkverträgen von Bedeutung sein, ob die inländische Forschungsarbeit in einer "festen Einrichtung" (zB in einem für die Dauer von…
…Abs. 1 Z 5 EStG; bei Vorliegen einer Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Produzenten (durch die die deutsche Steuerverwaltung Kenntnis von den Beratungsaktivitäten in Österreich erlangt) kann aber von der Wiener Kommissionärin auf der Grundlage von Art. 4 DBA-Deutschland Steuerfreistellung in Anspruch genommen werden. 30. April…
…gegeben sein, ist aber nicht auszuschließen, dass eine Betriebstätte auf Grund des DBA vorliegt. Z 5.1 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA stellt fest, dass eine Betriebstätte (im abkommensrechtlichen Sinn) vorliegt, wenn nach der Art der Geschäftstätigkeit ein bestimmter Bereich, innerhalb dessen…
…Vertriebstochter ausgegliedert und unmittelbar von der deutschen Muttergesellschaft besorgt, wobei jedoch nicht ganz auf die Mitwirkung der österreichischen Tochtergesellschaft verzichtet wird, dann wird besonders zu prüfen sein, ob diese weitere Mitwirkung der österreichischen Tochtergesellschaft nicht dazu führt, dass sie entweder hinsichtlich des herausgelösten Produktbereiches nunmehr…
Verlegen Schweizer nach ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, dann gilt in Bezug auf die nach Wohnsitzverlegung zufließenden Rentenbezüge folgendes: Auf gesetzlichen Pflichtbeitragszahlungen beruhende Renten aus der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und werden als solche regelmäßig…
…bleiben, lassen kein österreichisches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over" vom Freistellungssystem zum Anrechnungssystem gestattet, ist im gegebenen Zusammenhang nicht erkennbar. Denn…
…die Möglichkeit, den Wirksamkeitsbeginn des neuen Abkommens um 1 Jahr hinauszuschieben. Besondere Formalvoraussetzungen sind hiebei keine vorgesehen; es ist lediglich sicherzustellen, dass diesfalls die Wirksamkeit des neuen Abkommens insgesamt und nicht nur mit den verbösernden Bestimmungen hinausgeschoben wird. Vergibt daher beispielsweise ein in den USA…
…der Leitung des italienischen Unternehmens stehen, dass das eingesetzte italienische und geleaste rumänische Personal von dem italienischen Unternehmen ausgewählt wird und dass die Betriebsmittel vom italienischen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, spricht für das Vorliegen besonderer Gegebenheiten, die dazu führen, dass die bloß formal mit…
Werden die von einem ausländischen Pharmakonzern benötigten landwirtschaftlichen Rohstoffe durch eine inländische Konzerngesellschaft beschafft und transportreif verarbeitet, dann kann - mangels Vorliegens vergleichbarer Fremdpreise - der konzerninterne Verrechnungspreis in Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ermittelt werden. Dies auch dann, wenn das ausländische Pharmaunternehmen die Rohstoffe zwar direkt aus Österreich…
…sich auf die Frage des Methodenwechsels gemäß § 10 Abs. 3 KStG einzugehen. Kann die vorerwähnte Vermutung jedoch im Prüfungsverfahren widerlegt werden und stellt sich wegen Vorliegens besonderer Gegebenheiten heraus, dass die Einkünfte doch der schweizerischen Gesellschaft zuzurechnen sind, dann wird für die Beantwortung der Frage…
…einem Steuerpflichtigen, der seit 4 Jahren den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der tschechischen Republik hat und der über Zweitwohnsitze in Deutschland und in Österreich verfügt, ein im Wege einer Personengesellschaft gehaltener deutscher Grundbesitz zu seinen übrigen, in einer liechtensteinischen Familienstiftung gehaltenen Vermögenswerten eingebracht, so erscheint…
…607 der Lohnsteuerrichtlinien nicht auszuschließen ist, dass das Vertragsverhältnis zwischen der Kapitalgesellschaft und dem Vorstandsmitglied als Werkvertrag oder als freier Dienstvertrag zu beurteilen ist. Ob derartige besondere Gegebenheiten vorliegen, kann allerdings nicht im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens beurteilt werden, sondern müsste mit dem zuständigen…