…in einem solchen Fall beide Staaten jenen Steuersatz anwenden, der auch bei allen anderen Steuerpflichtigen in gleichen Jahreseinkommensverhältnissen angewendet wird, kann für den betroffenen Steuerpflichtigen nicht als unbillige Härte angesehen werden. 05. Jänner 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…eines Steuerpflichtigen (hier: Agentur-GmbH) nicht Deckung findende Auslandssteuern von anderen Steuerpflichtigen (hier: der engagierte Künstler) verwertet werden. Lässt Italien es aber nicht zu, dass die österreichische Agentur eine Herabsetzung der italienischen Steuerbelastung auf Basis ihrer Nettoeinkünfte erlangen kann, dann erscheint die italienische Vorgangsweise aus…
…Erbschaftsteuerpflicht unterliegenden) Personen gegründet worden ist, die Auffassung vertreten, dass inländische Steuerpflicht eintritt, wenn der KEG-Anteil im Erbweg auf einen anderen beschränkt Steuerpflichtigen übergeht (EAS 1571). Ähnlich EAS 1754. An diesen Auffassungen wird bis auf weiteres festgehalten. 23. April 2003 Für den Bundesminister: Dr…
…den in Österreich voll steuerpflichtigen laufenden Einkünften zu tragen. Vielmehr ist auf beide Segmente der Sonderzahlungen (mit festem Satz besteuerte und dem Lohnsteuertarif unterliegende Segmentteile) einheitlich der Arbeitstageschlüssel anzuwenden. Es bestehen keine Bedenken, den Progressionsvorbehalt bei den mit festen Sätzen steuerpflichtigen Sonderzahlungen nur dann zur…
…Bilanzbündeltheorie) folgende Vorgangsweise rechtstheoretisch sachgerecht. Dass in einem solchen Fall durch eine Aufteilung des inländischen Büroergebnisses auf sämtliche Partner der Sozietät eine Progressionsermäßigung - möglicherweise sogar ein Unterschreiten der für die beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Partner maßgebenden Einkommensschwelle - erzielt werden kann, ist unbefriedigend, muss aber bei dem…
…mit dem in Österreich steuerpflichtigen Einkommen saldieren dürfen. Österreich könnte sich mit einer derartigen Vorgangsweise möglicherweise sogar dem internationalen Vorwurf der Handhabung einer "unfairen Steuerpraktik" aussetzen, weil es damit ermöglicht, positive Einkünfte anderer Staaten im Fall eines Zuzuges nach Österreich durch Gegenverrechnung mit "Steueroasenausgaben" der…
…05). Bei (beschränkt steuerpflichtigen) ausländischen Schriftstellern und Vortragenden deckt sich die Zurechnungsregel im Wesentlichen mit dem ausdrücklich in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 festgelegten Grundsatz, dass bei den dort genannten höchstpersönlichen Tätigkeiten inländische Steuerpflicht auch dann eintritt, wenn die Zahlungen an andere Personen…
…getätigte Aufwendungen umfassen können und sonach bei den Schauspielern nicht mit jenen Beträgen ident sein müssen, für die ein Besteuerungsnachweis zu erbringen ist) ergeben, besteht bei signifikanteren steuerlichen Auswirkungen die Möglichkeit, die Frage im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens mit der Steuerverwaltung des anderen Staates abzuklären…
…sich bei Einbeziehung der Auslandseinkünfte ergibt. Beispiel: Nach dem Recht von Staat A (= Ansässigkeitsstaat) unterliegt ein Einkommen von 500.000,- einer Steuer von 150.000,- (30%) und ein Einkommen von 100.000,- einer Steuer von 5.000,- (5%). Ein in Staat A ansässiger Steuerpflichtiger…
Die Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der…
…nichts zu ändern, da es auf der gleichen Sichtweise beruht: Zunächst ist die Besteuerungsgrundlage nach inländischem Recht zu ermitteln und sodann nach Abkommensrecht zu adjustieren. Verweigert der ausländische Staat nach seinem inländischen Recht sowohl den Verlustausgleich mit dem positiven Ergebnis der zweiten Betriebstätte (eine Vorgangsweise…
…jene Teilbeträge, die auf Vorbereitungsarbeiten in Italien entfallen, von der österreichischen Besteuerung freizustellen wären. Diese Auffassung über die steuerliche Unbeachtlichkeit einer solchen Vorgangsweise wird auch von anderen Staaten geteilt (siehe z.B. letzter Satz des Schlussprotokolls zu Art. 17 DBA-USA und Z. 5 des…
…von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab und lässt sich nicht in verallgemeinender Form in der einen oder anderen Richtung beantworten. Es spricht für das Vorliegen einer Lizenzgebühr, wenn - ähnlich wie bei der Nutzungsüberlassung eines Patentes oder von Know-how - das Entgelt für die Erlaubnis entrichtet…
…international auf DBA-Ebene wirken zu lassen. Allerdings wird auf eine korrespondierende Vorgangsweise auf österreichischer und deutscher Seite zu achten sein. Die Personengesellschaftsklausel des Art. 7 Abs. 7 DBA-Deutschland führt im gegebenen Zusammenhang zu keinem anderen Ergebnis, da ihre Anwendung auf der Behandlung nach…
…4 entzieht das Abkommen nicht mehr das inländische Besteuerungsrecht, wenn Steuerpflichtige ihre Ansässigkeit aus Österreich in die Schweiz verlegen. Das Abkommen verursacht daher in solchen Fällen keinen Verlust des Besteuerungsrechtes an Kapitalbeteiligungen und löst folglich keine Wegzugsbesteuerung mehr aus. Ein Wegzug in die Schweiz kann…
…den gezahlten Honoraren vorgenommen, so ist eine solche Vorgangsweise durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht gedeckt. Bereits in EAS 662 wurde ausgeführt, dass anderweitig nicht behebbare Besteuerungsfehler anderer Staaten bei der Vollziehung von Doppelbesteuerungsabkommen primär durch ein Verständigungsverfahren aus der Welt geschafft werden müssen. Auch wenn solche…
…Installationsleistungen vorgenommen, so ist eine solche Vorgangsweise durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht gedeckt. Bereits in EAS 662, EAS 1313, EAS 1471 wurde ausgeführt, dass anderweitig nicht behebbare Besteuerungsfehler anderer Staaten bei der Vollziehung von Doppelbesteuerungsabkommen primär durch ein Verständigungsverfahren aus der Welt geschafft werden müssen. Auch…
…Wesentlichen dem o.a. Begutachtungsentwurf entsprechende Entwurf zu einem neuen Abs. 12 des OECD-Musterkommentars zu Art. 5 OECD-MA folgende Einschränkungen für die Begründung einer Betriebsstätte bei Mitbenützung durch andere Unternehmer vor: "12. [...] This will not be the case, however, where the enterprise's…
…Gewinne nach österreichischem Recht zu ermitteln und zwar auch dann, wenn die Hüttengewinne in der Schweiz in bloß pauschalierter Form steuerlich erfasst werden. Bei Anwendung des DBA-Schweiz ist nun Folgendes zu beachten: Der schweizerische Hüttenbetrieb stellt nicht ein schweizerisches, sondern ein österreichisches Unternehmen dar…
…Anwendung. Erfolgte daher im Jahr 2014 ein Wegzug einer in Österreich steuerpflichtigen natürlichen Person, die Gesellschafter einer österreichischen GmbH mit Anschaffungskosten iHv 1.000 ist, nach Großbritannien (gemeiner Wert dieses Gesellschaftsanteils zum Zeitpunkt des Wegzugs bei 1.800) und wird diese Person in Großbritannien als…