Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1995
Ausländische Vorbereitung auf ein inländisches Konzert
geltende FassungEAS-AuskunftF 493/3-IV/4/02vom 01.03.2002
Wortlaut laut Findok
Tritt
ein italienisches Kammerorchester bei einem österreichischen Konzert auf,
dann unterliegt die hierfür gezahlte Vergütung grundsätzlich dem
Steuerabzug nach § 99 EStG. Dieses österreichische Besteuerungsrecht
wird durch Artikel 17 des DBA-Italien bestätigt.
Wird nun die
Vergütung in der Weise aufgesplittet, dass bei dem aufgeführten Werk,
für das es bislang keine Noten gibt, für die Notenerstellung, für
die Noteneinrichtung, für die Einstudierung und für die
Aufführung gesonderte Teilbeträge geleistet werden, dann kann Artikel
17 des Doppelbesteuerungsabkommens nicht so ausgelegt werden, dass jene
Teilbeträge, die auf Vorbereitungsarbeiten in Italien entfallen, von der
österreichischen Besteuerung freizustellen wären. Diese Auffassung
über die steuerliche Unbeachtlichkeit einer solchen Vorgangsweise wird auch
von anderen Staaten geteilt (siehe z.B. letzter Satz des Schlussprotokolls zu
Art. 17 DBA-USA und Z. 5 des Ergebnisprotokolls über
Verständigungsgespräche mit Deutschland vom 1.6.1994).
01.
März 2002 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 17 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- F 493/3-IV/4/02
- Stammnummer
- 2052
- Gültig
- 01.03.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF