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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1995

Ausländische Vorbereitung auf ein inländisches Konzert

geltende FassungEAS-AuskunftF 493/3-IV/4/02vom 01.03.2002

Wortlaut laut Findok

Tritt ein italienisches Kammerorchester bei einem österreichischen Konzert auf, dann unterliegt die hierfür gezahlte Vergütung grundsätzlich dem Steuerabzug nach § 99 EStG. Dieses österreichische Besteuerungsrecht wird durch Artikel 17 des DBA-Italien bestätigt. Wird nun die Vergütung in der Weise aufgesplittet, dass bei dem aufgeführten Werk, für das es bislang keine Noten gibt, für die Notenerstellung, für die Noteneinrichtung, für die Einstudierung und für die Aufführung gesonderte Teilbeträge geleistet werden, dann kann Artikel 17 des Doppelbesteuerungsabkommens nicht so ausgelegt werden, dass jene Teilbeträge, die auf Vorbereitungsarbeiten in Italien entfallen, von der österreichischen Besteuerung freizustellen wären. Diese Auffassung über die steuerliche Unbeachtlichkeit einer solchen Vorgangsweise wird auch von anderen Staaten geteilt (siehe z.B. letzter Satz des Schlussprotokolls zu Art. 17 DBA-USA und Z. 5 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche mit Deutschland vom 1.6.1994). 01. März 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

NotenerstellungNoteneinrichtung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
F 493/3-IV/4/02
Stammnummer
2052
Gültig
01.03.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF