…anerkannt worden seien. Diese Argumentation kann der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen, weil die Bw. aus einer - allenfalls rechtswidrigen - Vorgangsweise gegenüber anderen Abgabepflichtigen für sich kein Recht ableiten kann (vgl. VwGH-Erkenntnis vom 5.4.2001, 2000/15/0150). Wenn die Bw. darüber hinaus in…
…18 Gemeinden vertreten). Weiters besucht der Steuerpflichtige regelmäßig Schulungen, die in anderen Gemeinden stattfinden oder folgt Einladungen des Gemeindevertreterverbandes. Darüber hinaus können beispielsweise Abstimmungsarbeiten für gemeindeübergreifende Projekte oder Informationseinholung bei anderen Gemeinden zur Umsetzung neuer Projekte in der gemeindA nötig sein. Daher sind auch Reisekosten…
…der Steuerpflichtigen erfolgen. Zu den Ausführungen der Berufungswerberin im Schreiben vom 25. September 2009, genau dieser Kurs sei bei zwei anderen Kursteilnehmerinnen vollständig anerkannt worden, wobei diese Kursteilnehmerinnen in keinster Form in der Kommunikationsbranche tätig seien, ist darauf hinzuweisen, dass aus einer unrichtigen Vorgangsweise der…
…die Vorgangsweise bei der "freiwilligen Auflösung" des Bw.: das Vermögen soll dabei "soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe". Die Statuten enthalten keine weiteren Regelungen zur Vermögensverteilung in anderen Fällen…
…wonach eine derartige Vorgangsweise zu einer ungleichmäßigen Behandlung von Abgabepflichten führen würde. Beträgt der Grad der Behinderung eines Steuerpflichtigen ausschließlich wegen eines eine Diät erfordernden Leidens 20%, so sind die Pauschbeträge für die Diätverpflegung nur nach Abzug des Selbstbehaltes zu berücksichtigen. Bei einem anderen Steuerpflichtigen…
…EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten der Kunden. Aber auch ausländische Finanzdienstleister würden dadurch beeinträchtigt, dass im Ergebnis in Österreich ansässige Steuerpflichtige davon abgehalten würden, sich ihre Nullkuponanleihen ausfolgen zu lassen und bei Finanzdienstleistern zu deponieren, die in einem anderen Staat ansässig seien. Durch den sofortigen Steuerabzug…
…sich bei dieser nicht um einen Drittverwahrer im Sinne des § 3 Depotgesetz handelt, und wenn für die Kapitalerträge ein Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen ist. Eine Gutschrift steht bei Depotübertragungen von einem inländischen Depot auf ein anderes inländisches Depot desselben Steuerpflichtigen beim selben Kreditinstitut nicht zu. 2. Bei…
…sich darauf beziehen und ihr Anfall den zu besteuernden Wertzuwachs schmälert. Stehen Aufwendungen mit anderen steuerpflichtigen Einkünften im Zusammenhang (z.B. mit Vermietungseinkünften) würde eine zusätzliche Erfassung im Rahmen des § 30 EStG zu einer doppelten Berücksichtigung führen. Das Subsidiaritätsprinzip unterbindet deren Ansatz bei den Spekulationseinkünften…
…die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger durch Steuerabzug erhoben (Abzugsteuer): "Bei Einkünften aus im Inland ausgeübter kaufmännischer oder technischer Beratung und bei Einkünften aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung". Eine Gestellung von Arbeitskräften liegt vor, wenn ein Unternehmer (Gesteller) seine Dienstnehmer einem anderen Unternehmer (Gestellungsnehmer…
…über seine Einkommensteuerpflicht anders zu entscheiden als bei zeitgerecht (nicht säumig) erlassenen Bescheiden nach Ablauf eines jeden Steuerjahres auf der Grundlage des Einkommensteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung. Eine andere Betrachtungsweise würde ihn gegenüber all jenen Steuerpflichtigen benachteiligen, bei denen diese rechtsstaatlichen Grundsätze beachtet worden…
…dass lediglich ein möglicher Begünstigten- Kreis festgelegt sei. Für die Beurteilung des Vorliegens oder Nichtvorliegens einer transparenten Stiftung sei nicht die Vorgangsweise bei der Gründung, sondern die tatsächliche Gebarung der Stiftung im Verhältnis zum Stifter und zu den Begünstigten maßgebend. Kein Widerrufsrecht und keine Änderungsbefugnisse…
…Wenn es ungewiss bleibt, ob die Tätigkeit als Liebhaberei oder als Einkunftsquelle zu qualifizieren ist, sind vorläufige Bescheide zu erlassen. 2. Vorgangsweise bei vorzeitiger Beendigung von großer Vermietung und § 1 Abs 2 L-VO-Tätigkeiten: 2.1. Auf Grund von Umständen, die als Unwägbarkeiten zu…
…dem Text dieses Schreibens der bel. Beh. (auch vor dem Hintergrund, dass bei einer rechtskonformen Vorgangsweise immer das Verhalten des konkret betroffenen Steuerpflichtigen zu beurteilen ist und nicht ausschließlich jenes anderer Steuerpflichtiger!) keine Rückschlüsse auf die Bf. gezogen werden können, ersuchte das BFG die bel…
…sich der Unterhaltsverpflichtung aus rechtlichen und sittlichen Gründen nicht entzogen werden, somit verpflichtend, sind außergewöhnlich, da höher als bei anderen Steuerpflichtigen, und beeinträchtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich. Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der Gelder der Unterhaltszahlungen wäre es denkmöglich, eine Wohnung zu kaufen anstatt zu mieten…
…Die Finanzverwaltung messe mit zweierlei Maß. Im Gegensatz zu tausenden anderen Steuerpflichtigen, die sich ihre Steuerverbindlichkeiten stunden ließen, habe der Bf. niemals eine "Corona-Pause" eingelegt, weder bei seiner Arbeit noch bei seinen Steuerzahlungen. Er habe die Steuernachzahlung im Herbst 2021 schlicht übersehen und stehe…
…Einkünfteentwicklung bei Vermietung des gesamten Jahres 2009 führt zu einer unsachlichen Schlechterstellung der Vermietungseinkünfte gegenüber jener bei anderen Steuerpflichtigen. Die verfahrensrechtliche Unterscheidung in beschränkte bzw. unbeschränkte Steuerpflicht innerhalb eines Jahres hat mit Verlustvortrag nichts zu tun. Ich beantrage daher, den angefochtenen Bescheid dahingehend zu ändern…
…erbracht hat, aber nicht nicht in dem Zeitraum lt. Rechnung. Der Vorsteuerabzug steht daher auch aus der Rechnung vom 13.6.2014 nicht zu. Dass möglicherweise bei anderen Steuerpflichtigen Rechnungen der R zum Vorsteuerabzug berechtigten, hat keine präjudizielle Wirkung für das gegenständliche Verfahren. Maßgeblich für…
…gegenüber Lieferanten und Banken) ändere daran nichts, da ein nur indirekter und mittelbarer Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsatz nicht ausreichend sei. Dementsprechend sei der vom Steuerpflichtigen verfolgte Zweck unerheblich. e. Von der Finanzverwaltung werde daher die Rechtsansicht vertreten, dass ein Vorsteuerabzug nur bei den Depotgebühren…
…die vom Finanzamt zu beurteilende Hauptfrage. Diese Hauptfrage hängt nicht von der Beurteilung ähnlicher oder vergleichbarer Sachverhalte bei anderen Steuerpflichtigen ab. Die Beurteilung ähnlicher oder vergleichbarer Sachverhalte bei anderen Steuerpflichtigen stellt daher keine Vorfrage für die Beurteilung beim Berufungswerber dar. Eignung, einen anderslautenden Bescheid herbeizuführen …
…nicht seine Aufgabe sei, die Firmenidentität der von ihm beauftragten Subunternehmer zu prüfen, dass die Fa. L.GmbH auch bei anderen Steuerpflichtigen tätig geworden sei und somit eine Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr gegeben sei, sind nicht geeignet, einen Beweis dahingehend zu erbringen, dass die Firmen…