Werden zwei deutsche Kapitalgesellschaften liquidiert, an denen eine österreichische Kapitalgesellschaft in dem einen Fall 100% und in dem anderen Fall 15% der Anteile hält, dann sind diese Vorgänge auf deutscher Seite im erstgenannten Fall gemäß Art. 7 und im zweitgenannten Fall gemäß Art. 13 Abs…
…Beteiligung an einer anderen Hotelgesellschaft ("Hotel-2 A.S.") und eine 100-prozentige Beteiligung an einer "Beteiligungs-A.S.", die ihrerseits die restlichen 30% an der "Hotel-2 A.S." hält] auf die tschechische "Beteiligungs-A.S." abgespalten werden, dann ist auf diesen Vorgang grundsätzlich…
…Tochtergesellschaft zum Buchwert von 100 ein; nimmt sodann die deutsche Tochtergesellschaft handelsrechtlich (ohne steuerrechtliche Auswirkung in Deutschland) eine Aufwertung auf 250 vor und verkauft diese deutsche Tochtergesellschaft in der Folge diese Beteiligung an den Zielerwerber in Österreich um 250, wobei der hierbei in Deutschland erzielte…
…auch rechtliche Vorgänge, wie den Abschluss eines DBA oder dessen Änderung (siehe dazu auch die ErlRV 896 BlgNR XXV. GP, S. 4 zu § 6 Z 6 lit. b EStG 1988 idF AbgÄG 2015, der ebenso wie § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 auf die…
…durch das Abkommen nicht beseitigten Doppelbesteuerung vermeiden will. Da nun aus Verständigungsverhandlungen mit einem anderen Reformstaat (Tschechische Republik) eine derartige Unbehebbarkeit des Qualifikationskonfliktes bereits bekannt ist, besteht die Bereitschaft, über Antrag auch im Verhältnis zu Rumänien die rumänische Quellensteuer in Österreich auf der Grundlage von …
…aber dennoch der Fall sein, dann wird in Fällen der geschilderten Art kein Problem bestehen, eine Entlastung von der Beitragsleistung in Österreich durch Antragstellung gemäß § 42a FLAG 1967 beim Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie zu erlangen. Auf Vorgänge, die nach § 42a FLAG 1967 entlastungsfähig…
…diesen Geltungsbereich auch auf die überseeischen Territorien, wie Französisch Polynesien (siehe hierzu auch Kommentar Doppelbesteuerung, Debatin/Wassermeyer, Rz 3 zu Art. 27) auszudehnen. Da von dieser Möglichkeit aber nicht Gebrauch gemacht worden ist, liegt das polynesische Vermögen nicht "im anderen Vertragstaat", sodass nach Artikel 8…
…der Gewinnchancen) ist diese Voraussetzung erfüllt. Artikel 6 des DBA-Malta hält diesen inländischen Besteuerungsanspruch auch auf völkerrechtlicher Ebene aufrecht. Denn nicht nur "Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen" sondern auch Einkünfte "jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens" sind dem Lagestaat der Immobilie zur Besteuerung überlassen…
…welche das Besteuerungsrecht der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten einschränken, zu einer Realisierung der Wertsteigerungen an Kapitalvermögen (Wegzugsbesteuerung). Davon sind auch rechtliche Vorgänge wie etwa der Abschluss eines DBA umfasst (siehe im Detail EAS 3402 sowie EStR 2000 Rz 2518). Das noch nicht…
…Abkommens hat eine Person ihren steuerlichen Wohnsitz dort, wo ihr Nachlass oder ihre Schenkung "nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. Der Ausdruck umfaßt jedoch nicht eine Person…
…und Schenkungsbesteuerung grundsätzlich kein Anlass für die Gewährung einer auf § 48 BAO gestützten Steuerbefreiung. Aus europarechtlicher Sicht könnte indessen eine andere Betrachtung dann denkbar sein, wenn es sich bei dem übertragenen Wertpapiervermögen um solches handelt, das bei einem in Österreich lebenden Vater dem Kreis des…
…einer Erwerbstätigkeit in Betracht kommen kann. Müssen die Einkünfte der Briefkasten-Tochtergesellschaft der inländischen Muttergesellschaft zugerechnet werden, dann stellt die von der Tochtergesellschaft nachfolgend vorgenommene Ausschüttung dieser bei der österreichischen Muttergesellschaft bereits besteuerten Gewinne keinen ertragsteuerlich erfassbaren Vorgang mehr dar und es erübrigt sich auf…
Im Zuge des Strukturanpassungsgesetzes 1996 wurde § 76 EStG dahingehend geändert, dass ausländische Arbeitgeber am Ort der inländischen Betriebstätte für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen haben. Diese Rechtsänderung betrifft allerdings nicht jene Fälle, in denen ausländische Unternehmen im Inland Tochtergesellschaften unterhalten, die ihrerseits inländischer Arbeitgeber…
Räumt eine österreichische OHG, die zwei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus…
…Deutschland erfahrungsgemäß im Fall von deutschen Vertriebsunternehmen ausländischer Hersteller unter Berufung auf den Fremdverhaltensgrundsatz regelmäßig darauf besteht, dass Verluste, die beim Absatz der Produkte anfallen, grundsätzlich vom Produzenten zu tragen sind (denn ein fremder Händler hätte sich von der Vermarktung eines verlustbringenden Produktes getrennt). 2…
…die Entscheidungszuständigkeit auf die FLD für Wien, NÖ und Bgld. über. Wurde ein Anbringen bei einer unzuständigen Behörde (im Anlassfall bei der FLD Salzburg statt der FLD für Wien, NÖ und Bgld.) gestellt, so ist es nach § 50 BAO ohne unnötigen Aufschub (auf Gefahr des…
…das Konto benötigt wird, um daraus laufend Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an dem deutschen Liegenschaftsbesitz zu finanzieren. Die DBA-rechtliche Steuerfreistellung auf österreichischer Seite setzt aber jedenfalls einen Nachweis über die steuerliche Erfassung in Deutschland voraus. 04. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…zurückgeflossen oder überhaupt nicht aus dessen Verfügungsmacht ausgeschieden sind (VwGH 13.10.1999, 93/13/0200). Kommt nun unter solchen Gegebenheiten auf Grund eines internationalen Amtshilfeverfahrens mit einem dritten Staat hervor, dass ein Teil der Provisionszahlungen über die Briefkastengesellschaft an in diesem Drittstaat ansässige Personen…
…formal von der irischen Gesellschaft in Rechnung gestellten Beträge auf ein schweizerisches Bankkonto der irischen Domizilgesellschaft einzahlen, dann wird zu prüfen sein, ob diese gewinnbringenden Aktivitäten der schweizerischen Gesellschaft, die auf österreichischem Staatsgebiet ausgeführt werden, möglicherweise unter Nutzung einer inländische Betriebstätte (örtliche Betriebstätte oder Vertreterbetriebstätte)…
…Österreich unbeschränkt und der andere nur beschränkt steuerpflichtig ist) dann unterliegen beide Schenkungsvorgänge kraft der unbeschränkten Steuerpflicht des Geschenkgebers der österreichischen Schenkungssteuerpflicht. Ob und in welchem Umfang Deutschland die Vorgänge der Schenkungssteuerpflicht unterwirft, richtet sich nach deutschem Steuerrecht; diesbezügliche Auskünfte müssten auf deutscher Seite eingeholt…