…sei. Mit diesem Vorbringen wird aber keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung aufgezeigt, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Vorgänge auf dem Abgabenkonto eines anderen Steuerpflichtigen auf die Beurteilung von Billigkeit oder Unbilligkeit der Einhebung eines festgesetzten Säumniszuschlages ohne Einfluss sind (vgl. VwGH 28. 5…
…vermöge auch der Hinweis auf das Vorhandensein von Guthaben auf den Konten der Geschäftspartner nichts am Sachverhalt zu ändern, da nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes mit der Bezugnahme auf Vorgänge auf dem Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe im allgemeinen von…
…Berufungswerberin verschiedenes Steuersubjekt, weshalb eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise nicht in Betracht kommt. Vielmehr sind Vorgänge auf dem Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen für die Beurteilung der Billigkeit oder Unbilligkeit der Einhebung des festgesetzten Säumniszuschlages grundsätzlich ohne Einfluss (so auch zB VwGH 22.3.1995, 94/13…
…eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise nicht in Frage komme. Vielmehr seien die Vorgänge auf dem Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen für die Beurteilung der Billigkeit oder Unbilligkeit der Einhebung des festgesetzten Säumniszuschlages grundsätzlich ohne Einfluss (VwGH 22.3.1995, 94/13/0264, 0265). Hier liege lediglich eine…
…Die Verhängung eines Säumniszuschlages sei die vom Gesetzgeber gewollte Folge verspätet entrichteter Abgaben. Das Gesetz stelle nicht darauf ab, ob der Abgabenbehörde durch die Nichtentrichtung ein finanzieller Nachteil entstanden sei. Zum inhaltlichen Vorbringen werde festgestellt, dass Vorgänge (Vorsteuergutschrift) auf dem Abgabenkonto eines anderen Steuersubjekts für…
…1. Der Normverbrauchsabgabe unterliegen die folgenden Vorgänge: 1. Die Lieferung von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen, die ein Unternehmer (§ 2 UStG 1994) im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, ausgenommen die Lieferung an einen anderen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung. 3…
…der Beschwerde wird des Weiteren ausgeführt: 1) Die Abgabenbehörde hat sich nicht damit auseinandergesetzt, ob die in der Selbstanzeige beschriebenen Vorgänge tatsächlich eine verdeckte Ausschüttung darstellen. Anmerkung des Finanzamtes: Der Sachverhalt wurde im Zuge der Schlussbesprechung besprochen (Beisein: steuerliche Vertretung mit 2 Personen, Teamleiter WH…
…hinaus. Rechtsverhältnisse oder abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen seien auf Antrag auch außerhalb spezieller Gebote dann bescheidmäßig festzustellen, wenn Gestaltungen oder Vorgänge vernünftigerweise unternommen werden müssten, sich daran eine unklare Rechtslage anschließe, die individuell bedeutsame Risiken heraufbeschwören würden und die nicht oder nur unverhältnismäßig schwer einem anderen…
…Abs. 1 lit. b BAO dargestellt sind. Tatsachen sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten wie etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften (vgl. zB VwGH 22.11.2012, 2012…
…die Umbuchungen der erlegten Sicherheitsleistungen auf die antragsgegenständlichen drei Bescheide mitgeteilt worden. Die verrechneten Sicherheitsleistungen seien im Hinblick auf andere Verfahren geleistet worden und nicht oder bloß zum geringen Teil für die antragsgegenständlichen drei Bescheide und Verfahren. Eine Abklärung dieser Vorgänge sei ohne Mitwirkung des…
…Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis als vom rechtskräftigen Bescheid zum Ausdruck gebracht, geführt hätten, wie etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften (vgl. VwGH 21.11.2007, 2006/13/0107). Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig…
…Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise komme nicht in Betracht. Bei der Beurteilung von Billigkeit oder Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe seien Vorgänge auf dem Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen ohne Einfluss. Der Leistungsempfänger könne seinen Anspruch auf Rückzahlung des (an den Leistungserbringer in Höhe der USt) zu…
…Zahlungen auf das Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen können vom Zahlenden auch nicht im Verwaltungsweg geltend gemacht werden (VwGH 27.11.2000, 2000/17/0090). "Korrekturen" solch irrtümlicher Zahlungen können - ohne Zustimmung des Begünstigten - aber auch nicht durch die Finanzverwaltung erfolgen. Umbuchungen von einem Abgabenkonto auf…
…zu einem anderen Bescheid geführt hätten bzw. nicht bereits in den abgeschlossenen Verfahren mit der gebotenen Sorgfalt in der Betriebsführung sowie unter Wahrung abgabenrechtlicher Pflichten geltend gemacht bzw. vorgelegt hätten werden können. Die Zuständigkeit der Gerichtsabteilung 1060 zur Entscheidung im gegenständlichen Beschwerdeverfahren fußt auf der…
…ersetzt ihm die Barauslagen sowie offenbar auch einen Provisionsanteil und verrechnet wiederum ein Honorar samt Spesenersatz an die S GmbH weiter. Der Vorteil der aufgeblähten Konstruktion wäre offenbar derjenige, dass die Vorgänge des quasi Ein-Mann-Betriebes auf drei Partner aufgeteilt wären und diese untereinander…
…Verschulden vorliege, wenn auffallend sorglos gehandelt werde. Beispielsweise wenn die Verantwortung für die Einhaltung der abgabenrechtlichen Fristen einzig und allein auf einem Mitarbeiter liege und keine weiteren Kontrollen durch die Geschäftsleitung bzw. andere verantwortliche Stellen erfolgen würden. Seien Kontrollen, wenn auch nur stichprobenartig, erfolgt und…
…entsprechende Nachweise erbracht worden. In der Folge langte ein Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht ein, in welchem ausgeführt wurde: Das BFG (gemeint ist wohl: der UFS) habe in einer Entscheidung vom 28.02.2004, RV/0125-K03, bereits einen ähnlichen Fall behandelt…
…August 1995 von Mag.FH als Bevollmächtigter des Verkäufers (N-AG) und als Bevollmächtigter des Käufers (N-GmbH) erworben. Als Gesellschafter der neuNameBw. tritt eine Sitzgesellschaft (N-GmbH) auf. Die zahlungsmäßige Abwicklung der Vorgänge zwischen der A-GmbHNfgKG und der neuNameBw. erfolgte nur im Verrechnungswege…
…USt, etc.) zwingend zusammengefasst (d.h. auf einem Abgabenkonto) zu verbuchen sind. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung können von der Abgabenbehörde andere als den im Abs. 1 genannten Abgaben zusammengefasst verbucht werden. Daraus ergibt sich für das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel folgende rechtliche…
…USt, etc.) zwingend zusammengefasst (d.h. auf einem Abgabenkonto) zu verbuchen sind. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung können von der Abgabenbehörde andere als den im Abs. 1 genannten Abgaben zusammengefasst verbucht werden. Daraus ergibt sich für das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel folgende rechtliche…