…zwei Jahre im Vermögen der 5 Einbringenden standen, ist für die Sacheinlagen in die österreichische Holdinggesellschaft Kapitalverkehrsteuerfreiheit gegeben; eine Zusammenrechnung der Besitzzeit vor und nach der innerfamiliären Vermögensaufteilung ist allerdings nicht vorgesehen. 26. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…hat, seinen Wohnsitz im Jahr 1 nach Großbritannien (Wert der Beteiligung zu diesem Zeitpunkt 1.800) und wird er dort als "resident but not domiciled" eingestuft, dann liegt kein Fall einer Wegzugsbesteuerung im Jahr 1 vor und es bedarf daher keines Antrages auf Besteuerungsaufschub. Wird…
…Arbeitgeber dieses Geschäftsführers wertet. Deutschland nimmt folglich eine Umqualifizierung der Bezüge von Einkünften aus Gewerbebetrieb (gezahlt von der deutschen GmbH) in solche aus nichtselbständiger Arbeit (gezahlt von der inländischen GmbH) vor und wendet darauf nicht - wie Österreich - Artikel 4 des DBA-Deutschland, sondern Artikel 9…
…Tochter-Holdinggesellschaft umfangreiche und langfristige Investitionen in Ost-Staaten vornimmt, dann besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die aus den Ost-Staaten nach Österreich fließenden Gewinnausschüttungen steuerfrei durch Österreich hindurchzuschleusen. Für die nach Österreich einfließenden Gewinnausschüttungen sieht § 10 Abs. 2 KStG Körperschaftsteuerfreiheit vor und für die aus…
…österreichischen GmbH, einer italienischen GmbH und einem italienischen Einzelunternehmer besteht, den Auftrag, die Planungsarbeiten für ein österreichisches Kraftwerk auszuführen und übersteigt die Mitwirkungsdauer an dem Bauprojekt 12 Monate, dann liegt eine zur Betriebstättenbegründung führende Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor und zwar auch dann, wenn…
…österreichischen Tochtergesellschaft erkennbar sein, dass für den Entsendungszeitraum (August 2003 bis Mai 2004) die österreichische Tochtergesellschaft die Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt (siehe hierzu LStR 2002 Rz 923 und Rz 924), dann liegt aus steuerlicher Sicht kein Fall einer Arbeitskräfteüberlassung vor und Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland…
…Auswirkung in Deutschland) eine Aufwertung auf 250 vor und verkauft diese deutsche Tochtergesellschaft in der Folge diese Beteiligung an den Zielerwerber in Österreich um 250, wobei der hierbei in Deutschland erzielte Veräußerungsgewinn von 150 steuerfrei bleibt, und schüttet schließlich die deutsche Tochtergesellschaft unter Ausnutzung der…
…liegen. Liegt hingegen ein Werkvertrag vor und steht in dem Krankenhaus ein Büroraum (= Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 Abs. 1 DBA-Tschechien) zur Verfügung, dann unterliegt jener Gewinnteil, der dieser tschechischen Betriebstätte zuzurechnen ist, der tschechischen Besteuerung und ist in Österreich unter Progressionsvorbehalt…
…wenn jemand tatsächlich Vorstandsmitglied der Gesellschaft geworden ist und damit in seiner "Eigenschaft als Vorstandsmitglied" Vergütungen erhält. Liegt aber lediglich eine Vertragszusage auf Einberufung in den Gesellschaftsvorstand vor und wird diese - noch bevor die Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden erfolgt ist - unter Leistung einer außergerichtlichen Vergleichssumme in…
…Liegt dem österreichischen Arbeitgeber kein Ansässigkeitsnachweis vor und will dieser das Risiko einer nachträglichen Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung vermeiden (ein Risiko, das jedenfalls vorliegt, wenn der US-Darsteller auch nicht nachträglich seine Ansässigkeitsbescheinigung übersendet), dann wird der Lohnsteuerabzug vorzunehmen sein und es wird dem US-Künstler…
…Gewinnausschüttung an eine schweizerische Holdinggesellschaft vor und wird ein Kapitalertragsteuerrückzahlungsantrag der schweizerischen Holdinggesellschaft vom Finanzamt BEO positiv erledigt, wird aber in der Folge bei einer Betriebsprüfung festgestellt, dass nachfolgend eine die Erstausschüttung um ein Vielfaches übersteigende Gewinnausschüttung vorgenommen wurde und dass nicht die schweizerische Holdinggesellschaft…
…handelt es sich um Sachverhaltsbeurteilungen, die nicht im ministeriellen Auskunftsverfahren wahrgenommen werden können. Liegt ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsgestellungsverhältnis zwischen der italienischen und der österreichischen Gesellschaft vor und hält sich der italienische Geschäftsführer weniger als 183 Tage pro Kalenderjahr in Österreich auf, dann ist nicht nur…
…Liegt dem österreichischen Arbeitgeber kein Ansässigkeitsnachweis vor und will dieser das Risiko einer nachträglichen Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung vermeiden (ein Risiko, das jedenfalls vorliegt, wenn der US-Darsteller auch nicht nachträglich seine Ansässigkeitsbescheinigung übersendet), dann wird der Lohnsteuerabzug vorzunehmen sein und es wird dem US-Künstler…
…Tochterrichtlinie unerheblich. Und es wurde bereits in EAS 996 ausgesprochen, dass bei EU-richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG dieser Bestimmung keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein wird. Liegt allerdings eine andersgeartete Verschachtelung vor und besteht demnach die Gefahr, dass österreichische…
…österreichischen Architektenbüro ausgeführt werden und vor Ort nur die Bauaufsicht und Herstellungsüberwachung sowie andere einschlägige Arbeitsleistungen erbracht werden (Erhebung der für die Planung maßgebenden örtlichen Gegebenheiten, Verhandlungen für die Einholung der Baubewilligung) dann ist in jenen Abkommen, die - wie die DBA mit Rumänien und Serbien -…
…die in EAS 1992 getroffene Auslegung nach wie vor sachgerecht und europarechtlich geboten. Das Gleiche gilt, wenn eine zB zu 70% der österreichischen Mutter-AG gehörende deutsche Tochter-GmbH in eine deutsche GmbH & Co KG umgewandelt wird und nun in sinngemäßer Anwendung der Grundsätze des…
…für die Nichtanwendbarkeit der 183-Tage-Klausel, da nach deutscher Auffassung der Geschäftsführer einer deutschen GmbH nach wie vor stets als Arbeitnehmer der deutschen GmbH einzustufen ist (Hinweis auf AÖFV. Nr. 70/1998, Abs. 7 und die dort zitierte Verständigungsvereinbarung vom 21. März 1997). 28…
…Anlässlich der österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche Ende Februar 2000 wurde festgestellt, dass diese im Jahr 1954 getroffene Regelung nach wie vor gültig und auf der Grundlage des inländischen Rechtes der beiden Staaten auch vollziehbar ist. Damit folgt sowohl das zwischenstaatliche wie auch das innerstaatliche Steuerrecht der…
…da hiefür eine umfassendere Auseinandersetzung mit den Sachverhaltsgegebenheiten und vor allem den Branchengepflogenheiten erforderlich ist. So sehr auch arbeitsplatzschaffende Investitionen durch ausländische Investoren in Österreich erstrebenswert sind, wird doch auch in solchen Fällen eine sorgfältige Beachtung der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze unvermeidbar sein; dies vor allem dann…
…feste Einrichtung und außerdem deren dienende Funktion für die betriebliche Tätigkeit verlangt wird, so ist damit auf ein Moment der organisatorischen Verfestigung und vor allem der zeitlichen Dauerhaftigkeit abgestellt, das eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht des Unternehmers voraussetzt, über eine bloße Mitbenutzung hinausgeht und mit…