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UFSL RV/0412-L/10Steuerbefreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG (Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2013Teil 1/2

…sämtliche innerhalb eines Jahres durchschnittlich im Einsatz befindlichen Container-Chassis in Anspruch genommen, da diese nach Ansicht des Unternehmens auf Grund ihrer Beschaffenheit sinnvollerweise ausschließlich im Vor- und Nachlaufverkehr eingesetzt werden könnten. Eine Einzelbetrachtung zum Zwecke des Nachweises der Befreiungsvoraussetzungen sei daher schon allein aus…

UFSL RV/0412-L/10Steuerbefreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG (Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2013Teil 2/2

…somit konkrete Nachweise, ob das jeweilige Fahrzeug tatsächlich innerhalb eines Monats ausschließlich für begünstigte Zwecke eingesetzt worden ist oder nicht. Als Gründe dafür nennt die berufungswerbende Gesellschaft die gegebene innerbetriebliche Organisationsstruktur (Abwicklung der Vor- und Nachlaufverkehre bzw der Bahntransporte in unterschiedlichen Dispoabteilungen), die im Zeitpunkt…

UFSL RV/0785-L/021. Verringerung der Bemessungsgrundlage um die Sattellast bei Sattelzugfahrzeugen 2. Steuerbefreiter Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2004

…nbsp; 2. Kombinierter Verkehr Straße/Schiene In der Rechtsache betreffend steuerbefreiten Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene wurde der Verwaltungsgerichtshof bereits zur Entscheidungsfindung angerufen. Hinsichtlich der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Monate 4 - 6/1996 entschied der Gerichtshof in seinem Erkenntnis vom 7…

UFSK RV/0199-K/03Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.12.2005Teil 1/3

…Vom Amtsvertreter wurde als unstrittig hervorgehoben, dass es sich bei dem im gegenständlichen Berufungsverfahren zu beurteilenden Sachverhalt dem Grunde nach um einen Vor- und Nachlaufverkehr handle. In rechtlicher Hinsicht führte der steuerliche Vertreter zunächst zur Wiederaufnahme des Verfahrens aus, dass sich die Begründung für die…

UFSK RV/0199-K/03Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.12.2005Teil 2/3

…von der Tiroler Landesregierung in einen seinem Unternehmen widerfahrenen Fall einer dringlichen Containerzustellung an eine bestimmte Firma nicht als Vor- und Nachlaufverkehr anerkannt worden sei und seine Firma mit einer Verwaltungsstrafe von S 6.000,00 wegen Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes auf der Autobahn um…

UFSK RV/0199-K/03Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.12.2005Teil 3/3

…dass es Kalendermonate gegeben habe, in denen die streitgegenständlichen Kraftfahrzeuge ausschließlich im steuerbefreiten Vor- und Nachlaufverkehr verwendet gewesen seien. Diesem Vorbringen kommt in dem von der Betriebsprüfung in ihrer Stellungnahme aufgezeigten Ausmaß Berechtigung zu. Hinsichtlich der rechnerischen Auswirkungen ist auf die Darstellung in der Stellungnahme…

UFSK RV/0198-K/03Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.12.2005Teil 1/3

…Vom Amtsvertreter wurde als unstrittig hervorgehoben, dass es sich bei dem im gegenständlichen Berufungsverfahren zu beurteilenden Sachverhalt dem Grunde nach um einen Vor- und Nachlaufverkehr handle. In rechtlicher Hinsicht führte der steuerliche Vertreter zunächst zur Wiederaufnahme des Verfahrens aus, dass sich die Begründung für die…

UFSK RV/0198-K/03Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.12.2005Teil 2/3

…von der Tiroler Landesregierung in einen seinem Unternehmen widerfahrenen Fall einer dringlichen Containerzustellung an eine bestimmte Firma nicht als Vor- und Nachlaufverkehr anerkannt worden sei und seine Firma mit einer Verwaltungsstrafe von S 6.000,00 wegen Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes auf der Autobahn um…

UFSK RV/0198-K/03Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.12.2005Teil 3/3

…ausschließliche Verwendung im Vor- und Nachlaufverkehr die Befreiung zuzuerkennen, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Der Senat konnte dem nicht näher treten. Die Feststellungen der Betriebsprüfung über die Nutzung der Kraftfahrzeuge waren als unwiderlegt der Entscheidung zu Grunde zu legen. 5. Weitere Einwendungen Die Bw. brachte vor…

BFG RV/5100146/2013Ein Nachläufer iSd § 2 Abs. 1 Z 26a KFG 1967 ist ein Anhänger.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2016

…1 Z 14 KfzStG 1992 (Vor- und Nachlaufverkehr) begründet. Auf Verlangen des Bf wurde die Berufung am 11.02.2013 dem UFS (seit 1.1.2014 liegt die Zuständigkeit beim Bundesfinanzgericht) vorgelegt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Aus dem vorliegenden Akteninhalt ergibt sich folgender unstrittiger…

UFSG RV/0406-G/05Feststellung der Anhänger, für die keine Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten ist. Hinterlegung der Kennzeichentafeln bei der Wirtschaftskammer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.04.2010

…Ein Vor- und Nachlaufverkehr liege im Sinne dieser Bestimmung nur dann vor, wenn von der Be- oder Entladestelle der nächstgelegene technisch geeignete inländische Ver- oder Entladebahnhof benützt werde. Anlässlich der Betriebsprüfung wurde ein diesbezüglicher Befreiungsantrag für das Jahr 1997 gestellt. 1996 und 1997 sei bei…

ZK-25003.5. Zulässige Fälle
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

…Sonderfall unbegleiteter kombinierter Verkehr Die Sonderbestimmung betreffend den genehmigungsfreien Vor- und Nachlaufverkehr zum/vom ÖBB-Terminal Wels ist in der ARL GK-0500 (Güterverkehr auf der Straße) geregelt. 3.5.2. Straßen-, Luft- und Wasserfahrzeuge zum eigenen Gebrauch Als "Eigener Gebrauch" eines Beförderungsmittels gelten folgende…

BFG RV/5100943/2015"Nächstgelegener technisch geeigneter Verladebahnhof" für die Befreiung nach § 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG 1992
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.04.2020

…wirtschaftlicher und transportlogistischer Aspekte dem Abgabepflichtigen als besser geeignet erscheint. Da nur in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassene Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen in dem Kalendermonat, in welchem diese ausschließlich im ( in oben dargestellten Sinn) Vor- und Nachlaufverkehr zum…

KfzBStR 2021 Rz 1433–1437C.2.4. Kraftfahrzeuge im Huckepackverkehr (§ 2 Abs. 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…in Anspruch genommen werden, weil dieses Kraftfahrzeug gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG 1992 (Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene, siehe Rz 1426) steuerbefreit ist, kann die Ermäßigung für ein anderes steuerpflichtiges Kraftfahrzeug desselben Steuerschuldners in Anspruch genommen werden. Auf Antrag ermäßigt…

UFSL RV/0784-L/02Verringerung der Bemessungsgrundlage um die Sattellast bei Sattelzugfahrzeuge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2004

…nicht vom höchsten zulässigen Gesamtgewicht als Bemessungsgrundlage gesprochen werden dürfte. zu 2. und 3. Im Prüfungszeitraum seien keine Sattelzugmaschinen im Vor- bzw. Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene eingesetzt worden. Die Berufung wurde am 27. September 2000 - ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung - der Abgabenbehörde zweiter Instanz…

UFSL RV/0783-L/02Verringerung der Bemessungsgrundlage um die Sattellast bei Sattelzugfahrzeuge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2004

…das Sattelzugfahrzeug und der Anhänger als eigenes Fahrzeug zu berücksichtigen sei. Bei der StraBAG sei für die Benützung der Straße durch Kraftfahrzeuge und von diesen gezogenen Anhängern die Bemessungsgrundlage zu errechnen. 2. Hinsichtlich der in Verona stationierten Zugfahrzeuge, welche ausschließlich im Vor- und Nachlaufverkehr verwendet…

UFSW RV/2503-W/09Schätzung betreffend Transportunternehmen - insb. nicht vorgelegte Tachoscheiben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2010

…nach § 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG kommt nur dann zur Anwendung, wenn das Fahrzeug ausschließlich im Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Strasse/ Schiene für die Zustellung und Abholung von Containern verwendet wurde. Die bloße Tatsache, dass das Fahrzeug rein technisch geeignet ist, diese…

KfzBStR 2021 Rz 1419–1426C.2.2.9. Emissionsfreie Antriebsarten (§ 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Im Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr eingesetzte Kraftfahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG 1992) Rz 1426: Von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind im Inland zugelassene, im Vor- und Nachlauf zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene verwendete Kraftfahrzeuge bei Erfüllung folgender Voraussetzungen: Das Kraftfahrzeug muss ein…

GK-05002. Güterbeförderungsgesetz 1995 (einschließlich CEMT)
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…der erforderlichen Daten durch den Lenker vor Eintritt in das Bundesgebiet. (10) Während der gesamten Güterbeförderung sind im Fahrzeug ein Begleitpapier oder ein sonstiger Nachweis (zB Frachtbrief oder Ladeauftrag bei Werkverkehr) mitzuführen, in dem das beförderte Gut, der Be- und Entladeort sowie der Auftraggeber angeführt…

BFG RV/2100096/2021Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen für unternehmerische Interessen durch eine inländische GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.02.2023Teil 2/2

…Zeiträume vor dem 18.6.2009 ist nach der Rechtsprechung (VwGH 27.1.2010, 2009/16/0107) neben dem Zulassungsbesitzer der Verwender als Steuerschuldner anzusehen. Neben dem Zulassungsbesitzer ist auch "derjenige, der das Fahrzeug verwendet" Steuerschuldner. Zur Frage, wer als derartiger Verwender des Fahrzeuges und…