Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1288
Internationaler Metallhandel durch eine inländische Tochtergesellschaft einer Bahamas-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftSch 202/3-IV/4/98vom 07.06.1998
Wortlaut laut Findok
Beabsichtigt eine ausländische
Investorengruppe über eine Bahamas-Gesellschaft und deren
österreichische Tochtergesellschaft im europaweiten Metallhandel tätig
zu werden, dann liegt es im Rahmen der von der Rechtsordnung nicht angetasteten
Gestaltungsfreiheit darüber zu entscheiden, welche Funktionen in der
österreichischen Tochtergesellschaft wahrgenommen werden. Es ist daher
durchaus denkbar, dass die österreichische Tochtergesellschaft bloß
als Kommissionär mit dem physischen An- und Verkauf von Metallen mit
Geschäftspartnern beauftragt wird, die von der Bahamas-Gesellschaft namhaft
gemacht werden und dass die österreichische Tochtergesellschaft den Betrieb
eines inländischen Lagerhauses und die Bereitstellung der Logistik- und
Transportdienstleistungen in Bezug auf den Metalltransport übernimmt. Durch
das bloße Namhaftmachen der von der österreichischen Gesellschaft in
Europa zu kontaktierenden Geschäftspartner wird für die
Bahamas-Gesellschaft jedenfalls keine inländische Betriebstätte
begründet.
Fraglich erscheint indessen, ob eine Abgeltung der
Leistungen der österreichischen Gesellschaft mit einem pauschalen Fixgewinn
in Höhe von 1.000 US-$ pro durchgeführter Transaktion als
fremdverhaltenskonforme Funktionsabgeltung gewertet werden kann.
Diese Frage kann indessen nicht im ministeriellen
EAS-Verfahren entschieden werden, da hiefür eine umfassendere
Auseinandersetzung mit den Sachverhaltsgegebenheiten und vor allem den
Branchengepflogenheiten erforderlich ist. So sehr auch arbeitsplatzschaffende
Investitionen durch ausländische Investoren in Österreich
erstrebenswert sind, wird doch auch in solchen Fällen eine sorgfältige
Beachtung der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze unvermeidbar sein; dies vor
allem dann, wenn darauf zu achten ist, dass Inlandsunternehmen nicht dadurch
Wettbewerbsnachteile erleiden, dass ausländische Konkurrenten durch
oberflächliche Handhabung der internationalen Verrechnungspreisprinzipien
ungerechtfertigte Gewinnverlagerungen in Steueroasen vornehmen können.
7. Juni
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
FunktionsanalyseKommissionärLagerLogistikTransportdienstleistungenFremdverhaltensgrundsatzVerrechnungspreisgrundsätzeGewinnverlagerungen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 202/3-IV/4/98
- Stammnummer
- 29970
- Gültig
- 07.06.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF