Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1632
Manager einer österreichischen Konzernmuttergesellschaft als Zweitgeschäftsführer einer deutschen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftT 36/1-IV/4/00vom 28.03.2000
Wortlaut laut Findok
In EAS 1558 wurde ausgeführt: "Ist
ein leitender Angestellter einer österreichischen Konzernmuttergesellschaft
ua. mit der Beteiligungsverwaltung betraut und gleichzeitig bei einer deutschen
Tochtergesellschaft als Geschäftsführer im Handelsregister
eingetragen, wobei die wesentlichen Geschäftsführungsagenden von einem
vor Ort tätigen anderen Geschäftsführer wahrgenommen werden und
er selbst daher nur gelegentlich und im wesentlichen im Interesse der
österreichischen Konzernmuttergesellschaft nach Deutschland reist, dann
wird nach Auffassung des BM für Finanzen eine Verknüpfung zwischen
körperschaftsteuerlicher und lohnsteuerlicher Sachverhaltsbeurteilung
herzustellen sein.
Sollte es so sein, dass die fremdübliche Abrechnung der
Leistungsbeziehungen zwischen der österreichischen Muttergesellschaft und
der deutschen Tochtergesellschaft eine teilweise Weiterbelastung der
Managerbezüge an die deutsche Tochtergesellschaft erfordert (weil der
Manager doch im Interesse der deutschen Tochtergesellschaft tätig geworden
ist), dann werden diese Bezugsteile der deutschen Lohnabzugsbesteuerung zu
unterziehen und von der österreichischen Besteuerung korrespondierend
freizustellen sein. Ob der Manager länger oder weniger lang als 183 Tage
auf deutschem Staatsgebiet tätig geworden ist, wäre diesfalls
unerheblich."
Die vorstehenden Aussagen der EAS 1558 sind nach wie vor
gültig und nicht durch zwischenzeitig gegenteilige
österreichisch-deutsche Verständigungen überholt. Dies gilt
insbesondere auch für die Nichtanwendbarkeit der 183-Tage-Klausel, da nach
deutscher Auffassung der Geschäftsführer einer deutschen GmbH nach wie
vor stets als Arbeitnehmer der deutschen GmbH einzustufen ist (Hinweis auf
AÖFV. Nr. 70/1998, Abs. 7 und die dort zitierte
Verständigungsvereinbarung vom 21. März 1997).
28. März
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 36/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2614
- Gültig
- 28.03.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF