…dass ein Besteuerungsregime, das sich anerkanntermaßen insgesamt als Begünstigung des Steuerpflichtigen darstellt, nicht auch auftretende Verlustsituationen mitberücksichtigt. Im Übrigen kann durch bloße Nichtoption für die Tonnagenbesteuerung die Verlustverwertung in Deutschland aufrechterhalten werden. Eine Option zur Tonnagenbesteuerung stellt damit jedenfalls einen Verzicht auf die Verlustberücksichtigung im…
…vereinbar, wenn die Steuerentlastung im Rückerstattungsweg ermöglicht wird. Verzichtet das deutsche Unternehmen auf diese Rückerstattung, verbleibt es bei der im innerstaatlichen Recht vorgezeichneten Rechtsfolge einer Tilgung der Steuerpflicht der Pilotengehälter. Allerdings ist im gegebenen Zusammenhang zu berücksichtigen, dass ein 20-prozentiger Steuerabzug nach § 99 Abs…
…Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung in Österreich, besteht im Gewinnfolgejahr auf Grund des DBA-Deutschland ein Anrecht, dass der gesamte deutsche Betriebstättengewinn von der österreichischen Besteuerung auch dann freigestellt wird, wenn der Vorjahresverlust nach deutschem Recht auf diese Betriebstättengewinne vorgetragen wird. Denn die ungekürzte Gewinnfreistellung im…
…Aufwendungen, die nicht der Erwerbung der Einnahmen gedient haben, sondern im Gegenteil durch einen Verzicht auf sie verursacht worden sind. Sollte seitens der zuständigen Abgabenbehörde die Werbungskosteneigenschaft unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände dennoch anerkannt werden, wird ihre Berücksichtigung im Jahr 2008 zutreffend sein…
…ob nicht in Wahrheit eine Schenkung vorliegt. Falls auch dies zu verneinen ist, dann wird aber jedenfalls im Verzicht auf die Verzinsung eine schenkungsteuerpflichtige Bereicherung des in Deutschland lebenden Verwandten gegeben sein. 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…auf freiberuflicher Basis erbracht werden, unterliegen grundsätzlich ab Wohnsitzverlegung nach Österreich in Österreich der Besteuerung; nur dann, wenn die Beratungstätigkeit unter Nutzung einer festen Einrichtung (z.B. ein zur Nutzung überlassenes Arbeitszimmer, das durchaus auch in den Räumen des ehemaligen Arbeitgebers gelegen sein kann) auf…
…es in solchen Fällen darauf verzichtet, die in Italien gewinnmindernd zu berücksichtigenden Zinsen einer Besteuerung zuzuführen. Österreich würde sich in solchen Fällen geradezu als Standort für solche Möglichkeiten nutzende Finanzierungs-Holdings anbieten. Es sieht daher bereits EAS 1090 und auf ihr aufbauend der EStR 2000…
…ist daher zunächst aus dem Abkommenszusammenhang heraus ein Begriffsverständnis zu entwickeln. Nur wenn sich aus dem Abkommenszusammenhang nichts Gegenteiliges ergibt, darf gemäß der "Kontextklausel" in Artikel 3 Abs. 2 DBA BR auf innerstaatliches Recht und damit auf den im innerstaatlichen Recht dem Begriff "Einkünfte" zugewiesenen…
…Die gesamte Konstruktion wirft im übrigen die Frage auf, aus welchen Mitteln die Kapitalerhöhung stammt; sollte die Dividendenausschüttung, auf die verzichtet wird, die Grundlage hiefür bieten, dann wird vermutlich in diesem Verzicht bereits ein steuerpflichtiger Zufluß der Gewinnausschüttung zu sehen sein. Der Fall ist jedenfalls…
…einer österreichischen Gesellschaft besteht, zu prüfen, wer wirtschaftlich hinter dieser Gesellschaft steht; fehlende Mitwirkung bei der Aufklärung dieser Frage ist demnach ein Rechtfertigungsgrund für die Abweisung eines Antrages der Holdinggesellschaft auf Rückerstattung der österreichischen KESt (VwGH 26.07.2000, 97/14/0070). Aus diesem Grund…
…dass Art. 12 Abs. 3 DBA China hinsichtlich der Definition des Lizenzgebührenbegriffs vom geltenden OECD-Musterabkommen substanziell insoweit abweicht, als auch Vergütungen für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen von Art. 12 erfasst werden. Da der Begriff der "Ausrüstungen…
…Kapitalvermögen einer deutschen gemeinnützigen Stiftung vermacht, dann unterliegt der gesamte Erbanfall der inländischen Erbschaftsteuerpflicht in Steuerklasse V. Der gemäß § 8 Abs. 3 ErbStG auf 2,5% ermäßigte Steuersatz kann nicht zur Anwendung kommen, da dieser nur für Vermögensübergänge auf inländische gemeinnützige Einrichtungen vorgesehen ist. Der…
…iSd § 10 Abs 2 KStG 1988 darstellende Beteiligung an einer ungarischen Kapitalgesellschaft in ihre französische Tochterkapitalgesellschaft ein, kann Frankreich aus diesem Vorgang keine Besteuerungsrechte geltend machen. Auch dann nicht, wenn auf die Beteiligung an der ungarischen Kapitalgesellschaft in den Vorjahren eine steuerwirksame Teilwertabschreibung vorgenommen wurde…
…Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile an Nichtgesellschafter sowie das Erfordernis der Aufbringung des Gesellschaftskapitals durch Einlagen der Gesellschafter wesentlich. Bedarf die Übertragung der Gesellschafteranteile der Zustimmung der übrigen Gesellschafter und/oder kann im Gesellschaftsvertrag auf Einlagen verzichtet werden und dürfen diese in Form von Dienstleistungen erbracht werden…
…an Nichtgesellschafter sowie das Erfordernis der Aufbringung des Gesellschaftskapitals durch Einlagen der Gesellschafter wesentlich. Bedarf die Übertragung der Gesellschafteranteile der Zustimmung der übrigen Gesellschafter und/oder kann im Gesellschaftsvertrag auf Einlagen verzichtet werden und dürfen diese in Form von Dienstleistungen erbracht werden, sind dies Merkmale…
…im Rahmen der internationalen Schachtelbefreiung verzichtet hat. Ein nach inländischem Recht ohnedies nicht bestehendes Besteuerungsrecht kann nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt werden. Daher kann aber auch nicht unter Berufung auf das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) ein Schadensfall (Verlust des…
…sondern der Muttergesellschaft zuzurechnen, dann besteht nur ein Anrecht auf Quellensteuerherabsetzung auf 10%. Kann der Verdacht der österreichischen Finanzverwaltung, dass die nach Österreich lizenzierten Rechte nicht im wirtschaftlichen Eigentum der niederländischen Gesellschaft stehen, weil diese Gesellschaft funktionslos (Briefkastengesellschaft) und demnach gar nicht in der Lage…
…den verschiedenen Ländern ebenfalls zu einem kaum zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand führen, könnte es sich empfehlen, diese Aufteilung in Österreich auf der Grundlage von § 184 BAO im Schätzungsweg in der Weise vorzunehmen, dass den lokalen Steuerbehörden der beiden Staaten ein Aufteilungsvorschlag unterbreitet und hierbei versucht wird…
Hat ein Österreicher, der zu 100% an einer österreichischen und an einer deutschen GmbH beteiligt ist, in seiner deutschen GmbH in der Vergangenheit Verluste erlitten, und wird der Betrieb der deutschen GmbH auf der Grundlage von Artikel III Umgründungssteuergesetz in die österreichische GmbH eingebracht, dann…
…steuerwirksamen Ertrag dar. Verzichtet die deutsche Muttergesellschaft (fremdunüblich) auf diesen Zinsenertrag, dann wird hiedurch auf deutscher Seite die Besteuerungsgrundlage einseitig geschmälert, wenn Deutschland nach innerstaatlichem Recht nicht in der Lage sein sollte, fiktiven Zinsenertrag zu besteuern. Es ist einzuräumen, dass ein Verstoß gegen den Fremdverhaltensgrundsatz…