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3 228 Treffer251 msnur geltende Fassungen
EAS 26Gründung polnischer Busunternehmen durch Österreicher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 517/1/1-IV/4/9127.09.1991

…auch die Wohnung des Unternehmers gegebenenfalls als Betriebstätte anzusehen ist (VwGH 25.2.1987, 84/13/0053). Mit Polen ist auf reziproker Basis eine Umsatzsteuerbefreiung im Autobusverkehr (Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr) vorgesehen, die allerdings den Ausschluss vom Vorsteuerabzug zur Folge hat (unechte Steuerbefreiung). Ein Verzicht auf…

EAS 2751Argentinienanleihen und Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0354-IV/4/200626.06.2006

…Verpflichtung, die Steuerbefreiung des DBA-Argentinien in Anspruch zu nehmen; er kann es beim Kapitalertragsteuerabzug durch die österreichische Bank belassen (Abschn. IX des BMF-Erlasses vom 19.8.1998, AÖF Nr. 157/1998) und solcherart auf eine "Steuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt" verzichten. Bundesministerium für Finanzen, 26…

EAS 569Österreichische Zwischengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2294/1/1-IV/4/9507.02.1995

…noch keinen Verdacht auf eine rechtsmissbräuchliche Umgehung österreichischer Steuern aufkommen. Und solange die durch die österreichische Zwischengesellschaft geschleusten Auslandseinkünfte nicht in Österreich ansässigen natürlichen Personen (direkt oder indirekt) zufließen, tritt daher auch kein automatischer Methodenwechsel gemäß § 10 Abs. 3 KStG (Wechsel von der Steuerbefreiung der…

EAS 1781Teilweise Steuerbefreiung einer deutschen BVA-Rente löst keine österreichische Steuerpflicht aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/3-IV/4/0111.01.2001

…Qualifikationskonfliktes sowohl Deutschland wie auch Österreich auf Grund des Abkommens auf Besteuerungsrechte verzichten. Im vorliegenden Fall liegt aber ein solcher Qualifikationskonflikt nicht vor, weil beide Staaten auf die deutsche Sozialversicherungspension dieselbe Abkommensbestimmung, nämlich Artikel 10, zur Anwendung bringen. Die deutsche Sozialversicherungspension ist daher in Österreich…

EAS 2976EWR-konforme Besteuerung von Gewinnausschüttungen an eine liechtensteinische Aktiengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1735-IV/4/200801.07.2008

…solcher Aspekte durch die bestätigende ausländische Verwaltung - die idR nur im Rahmen von Außenprüfungen möglich ist - würde idR einer Sofortbescheinigung des Formulars durch die DBA-Partnerverwaltung entgegenstehen. Kommt daher beispielsweise im Rahmen einer österreichischen Außenprüfung bei der ausschüttenden Gesellschaft der Verdacht einer Steuerumgehung auf (zB…

EAS 2808Anleiheemission einer österreichischen Holdinggesellschaft an argentinische Anleihezeichner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0036-IV/4/200717.01.2007

…solchen Sachverhaltsbild allein kein Verdacht auf Umgehung österreichischer Steuern und damit kein Verdacht auf Rechtsmissbrauch im Sinn des § 22 BAO aufkommen. Auch dann nicht, wenn eine der Beteiligungsgesellschaften in Argentinien operativ tätig ist und wenn die Anleihezeichner jene argentinischen Investoren sind, die gemäß dem österreichisch…

EAS 1670Liquidierung der schweizerischen Tochter-Kapitalgesellschaft einer österreichischen Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 170/1-IV/4/0012.06.2000

…35%igen Verrechnungssteuer zur Gänze verzichten muss. Der Umstand, dass Österreich gemäß Art. 10 Abs. 3 an diese schweizerische Qualifizierung gebunden ist, hat lediglich auf der Ebene der Abkommensanwendung rechtliche Bedeutung. Bei Anwendung des innerstaatlichen Rechts hingegen, wird die Zuordnung der Liquidationserlöse unter die in …

EAS 626Innerdeutsche Schenkungen bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 696/50/1-IV/4/9524.04.1995

…Deutschland hingegen mit den vermutlich deutlich niedrigeren deutschen Einheitswerten angesetzt wird. Das BM für Finanzen wäre daher bereit, auf die steuerliche Erfassung zu verzichten, wenn seitens des ausländischen Staates Reziprozität zugesichert wird. 24. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2018Erbanfall bei einer deutschen gemeinnützigen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/15-IV/4/0203.04.2002

…Vermögensübergang auf eine inländische gemeinnützige Einrichtung bevorzugt. Eine Benachteiligung inländischer gemeinnütziger Einrichtungen gegenüber ausländischen müsste aber als fehlerhafte Übung des durch § 48 BAO eingeräumten Ermessens angesehen werden. Eine Ausscheidung von Vermögenswerten gemäß § 48 BAO aus der inländischen Bemessungsgrundlage in dem Maße, dass hierdurch die österreichische…

EAS 3048Verzicht auf DBA-Entlastung von der österreichischen Abzugsbesteuerung im Fall einer Gestellungsvergütung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0894-IV/4/200922.07.2009

…deutsches an ein inländisches Luftfahrtunternehmen das ausländische Luftfahrtunternehmen (Gesteller) auf die gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland zustehende Entlastung von der vom österreichischen Gestellungsnehmer gemäß § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 vorzunehmenden Abzugssteuer verzichten und damit eine Besteuerung der Arbeitslöhne der Piloten in Österreich vermeiden…

EAS 1088Kein Verzicht auf Progressionsbesteuerung deutscher Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 193/1-IV/4/9717.06.1997

…Anwendung von § 48 BAO auf die Heranziehung der nach österreichischem Recht steuerpflichtigen deutschen Sozialversicherungspensionen für die Steuersatzberechnung verzichten, weil diese Pensionen bei Wohnsitzbeibehaltung in Deutschland dort zu keiner Steuerleistung geführt hätten. 17. Juni 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2315Entsendung russischer Mitarbeiter in die inländische Zweigniederlassung einer russischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/2-IV/4/0311.07.2003

…bewirken, dass eine - wegen Fehlens einer "Methodenbestimmung" - auf russischer Seite vorgenommene Besteuerung zu einem Verzicht auf die Besteuerung von Einkünften hätte führen müssen, an denen das Abkommen ausdrücklich Österreich das Besteuerungsrecht zuweist. 11. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1484Veräußerungsgewinnbesteuerung nach Zuzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 279/2-IV/4/9905.07.1999

Die Grundkonzeption des § 31 EStG ist darauf ausgerichtet sicherzustellen, daß Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nicht der inländischen Steuerpflicht entzogen werden, wenn ein Wegzug in ein Land erfolgt, demgegenüber sich Österreich in einem Doppelbesteuerungsabkommen zum Verzicht auf die Veräußerungsgewinnbesteuerung verpflichtet hat. Diese…

EAS 2457Nachversteuerung berücksichtigter Auslandsverluste bei ausländischer "Tonnagenbesteuerung"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/6-IV/4/0417.05.2004

…Nichtoption für die Tonnagenbesteuerung die Verlustverwertung in Deutschland aufrechterhalten werden. Eine Option zur Tonnagenbesteuerung stellt damit jedenfalls einen Verzicht auf die Verlustberücksichtigung im Ausland dar und kann nach der geplanten österreichischen Neuregelung nicht zur abschließenden Verlusttragung in Österreich führen. Siehe im Übrigen die Ausführungen des…

EAS 2987Produktionsverlagerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1921-IV/4/200823.07.2008

…dass es ohne Entschädigung zu einem Verzicht auf die Fortführung seiner gewinnbringenden Geschäftstätigkeit bereit sein könnte und dass es daher eine Entschädigung für den Entgang von Gewinnchancen fordern würde. Dem allfälligen Argument, dass die Gesellschaft als fremdes Unternehmen keinen durchsetzbaren Anspruch auf derartige Entschädigungsleistungen hat…

EAS 1298Wohnsitzverlegung aus Deutschland nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 305/1-IV/4/9827.07.1998

…für die ab 1. Februar 1999 zufließenden Einkünfte folgendes: Abfindung: Hinsichtlich der in der Aufhebungs-Vereinbarung vereinbarten Abfindung wäre mit den deutschen Behörden zu klären, ob diese Abfindung als nachträgliche Abgeltung der in Deutschland ausgeübten Berufstätigkeit oder als Entschädigung für den Verzicht auf die entgeltliche…

EAS 2471Untergang des deutschen Verlustvortrages einer inländischen GmbH nach Umwandlung in eine KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/4-IV/4/0405.07.2004

…Hierbei soll die Nachversteuerungsverpflichtung auch dann eintreten, wenn eine mögliche Verlustverwertung im Ausland vom Abgabepflichtigen nicht in Anspruch genommen wird; denn eine Option zur dauerhaften Aufwandverlagerung nach Österreich wäre nicht sachgerecht. Allerdings liegt kein "schädlicher" Verzicht auf Auslandsverlustverwertung vor, wenn die Verlustvortragsfähigkeit im Ausland nach…

EAS 2445Unverzinsliche und daher fremdunübliche grenzüberschreitende Darlehensvergabe im Familienverband
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/0420.04.2004

…die Frage stellen, ob nicht in Wahrheit eine Schenkung vorliegt. Falls auch dies zu verneinen ist, dann wird aber jedenfalls im Verzicht auf die Verzinsung eine schenkungsteuerpflichtige Bereicherung des in Deutschland lebenden Verwandten gegeben sein. 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…

EAS 1818Zinsenfreie Darlehensvergabe an eine italienische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/1-IV/4/0112.03.2001

…es in solchen Fällen darauf verzichtet, die in Italien gewinnmindernd zu berücksichtigenden Zinsen einer Besteuerung zuzuführen. Österreich würde sich in solchen Fällen geradezu als Standort für solche Möglichkeiten nutzende Finanzierungs-Holdings anbieten. Es sieht daher bereits EAS 1090 und auf ihr aufbauend der EStR 2000…

EAS 465Kein Matching-Credit bei Schachteldividenden aus Brasilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 1354/71/1-IV/4/9407.07.1994

…zugute kommen und nicht die österreichischen Steuereinnahmen erhöhen. Verzichtet auch Österreich auf die Besteuerung der an die österreichische Muttergesellschaft fließenden brasilianischen Gewinnausschüttung (auf Grund des in § 10 Abs. 2 KStG vorgesehenen internationalen Schachtelprivilegs), so fehlt es an einer österreichischen Steuer, auf die eine brasilianische Quellensteuer…