Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1781
Teilweise Steuerbefreiung einer deutschen BVA-Rente löst keine österreichische Steuerpflicht aus
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/3-IV/4/01vom 11.01.2001
Wortlaut laut Findok
Der Umstand, dass Deutschland durch die
Ertragsanteilbesteuerung von Sozialversicherungsrenten aus österreichischer
Sicht einen Teil der Rente von der Besteuerung freistellt, hat nicht zur Folge,
dass gemäß Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 15
DBA-Deutschland ein österreichischer Besteuerungsanspruch daran auflebt.
Dies wäre nur dann der Fall, wenn infolge eines Qualifikationskonfliktes
sowohl Deutschland wie auch Österreich auf Grund des Abkommens auf
Besteuerungsrechte verzichten. Im vorliegenden Fall liegt aber ein solcher
Qualifikationskonflikt nicht vor, weil beide Staaten auf die deutsche
Sozialversicherungspension dieselbe Abkommensbestimmung, nämlich Artikel
10, zur Anwendung bringen. Die deutsche Sozialversicherungspension ist daher in
Österreich (unter Progressionsvorbehalt) zur Gänze von der Besteuerung
freizustellen.
11.
Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/3-IV/4/01
- Stammnummer
- 24608
- Gültig
- 11.01.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF